Auflastung nach Ablastung

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Auflastung nach Ablastung

Beitragvon Oberlehrer » 24.09.2007 - 21:36:23

Hallo, ich bin neu hier.
Vor kurzem haben wir ein Hymer B644 G (integriert) gebraucht gekauft. Zulässiges GG ist 3850 kg.
Der Händler hat es auf unseren Wunsch hin vor der TÜV-Untersuchung abgelastet. Nun haben wir festgestellt, dass wir an die 3,5t-Grenze stoßen und müssen wohl oder übel auflasten.
Wo muss ich die Auflastung durchführen? Dürfte doch technisch kein Problem sein, oder? Immerhin war es ja mal aufgelastet...Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Letzte Frage: Brauche ich dazu den Fahrzeugbrief?
Thx.
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Beitragvon Bernhard 2 » 24.09.2007 - 22:52:22

Hallo Herr Oberlehrer !

Wenn der Händler das WoMo abgelastet hat, wurde das vom StVA im Fz-Schein vermerkt. Beim Kauf und der Anmeldung hast Du einen neuen Fz-Schein erhalten und im Schein ist vmtl. nicht vermerkt, dass das WoMo abgelastet worden ist. Dann steht es zumindest noch im Fahrzeugbrief. Die Eintragungen im Fz.-Brief wurden früher in den alten Briefen vom TÜV vorgenommen, dann muss das noch im Brief zu erkennen sein. Ansonsten wirst Du vmtl. für die Auflastung nochmal zum TÜV müssen. Du kannst Dich ja vorher telefonisch beim TÜV erkundigen.

Viele Grüße


Bernhard
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Beitragvon Uli_bw » 25.09.2007 - 09:09:37

In meinem Schain stand damals drin:
"abgelastet auf 2500kg ohne techn. Änderung"
Du mußt trotzdem zu TÜV/Dekra um wieder eine Auflastung zu bekommen. Kostet...

ULI
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Beitragvon womomax » 25.09.2007 - 20:08:58

Hallo Oberlehrer,

den Brief wirst Du brauchen, dort sollte wie schon gesagt die Ablastung vermerkt sein.
Ist bei mir ebenfalls so.
Das macht die Sache beim TÜV ggf. leichter und schneller, aber wohl nicht billiger.:cry:
Die Kosten lassen sich sicher mittels Anrufs beim TÜV klären.
Und dann kommen halt noch die Gebühren der Zulassungsstelle für deren Schreiberei dazu.
Kann man aber sicher auch vorher erfragen.

Wenn Du aber mit Deinem Gewicht nicht im Rahmen bleibst, ist das Ganze aber immer
noch günstiger als Probleme mit der Versicherung (Schadensfall) oder der Polizei.

Grüße vom ausgelasteten
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Beitragvon Oberlehrer » 25.09.2007 - 23:05:22

Ok, danke für die Infos.
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Beitragvon campi » 04.10.2007 - 00:13:17

Das dürfte so um die 50 ? sein.
Plus den neuen Fahrzeugschein bei der Zulassungstelle.

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
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