Führerscheinklassen

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Führerscheinklassen

Beitragvon schniederlaner » 22.07.2014 - 17:20:40

Hallo zusammen,

ich bin mir sicher, dass es hier im Forum irgendwelche Rechtsgelehrte oder Polizisten gibt, die mir vielleicht weiterhelfen können.

Meine Frau hat 1988, damals in der Schweiz lebend, dort begonnen Ihren Autoführerschein zu machen (dortige Klasse 3b nur bis 3,5 t zulässig)
Während der Zeit der Fahrschule, ist sie nach Deutschland übergesiedelt (die Liebe...) und hat dann aber Ihren Schein (schon in D lebend)
noch in der Schweiz fertiggemacht, um nicht hier nochmals von vorne anfangen zu müssen.
Das hatte zur Folge, dass sie den Führerschein nicht einfach nur übersetzen lassen konnte, sondern sie musste zumindest die Theorieprüfung wiederholen (auf deutsch :D ).
Daraufhin, konnte das schweizer Dokument nun übersetzt werden in die deutsche Klasse 3.
Nun meine Frage 3 ist doch 3 oder?
Das heißt doch, dass sie jetzt bis 7,5 t fahren darf...???
Obwohl das schweizer Dokument das nicht zulassen würde...

Bin sehr gespannt auf Eure Antworten
Gruß
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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon Gimmund » 22.07.2014 - 17:30:27

Hi Schniederlaner,

welche FS hat sie zur Zeit? Einen deutschen Klasse 3 oder einen schweizer Klasse BE?

jetzt mal ganz unabhängig welche Dokumente da noch rumgeistern, es kommt meines Wissens auf den FS an.

Gruß,
Gwaihir
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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon schniederlaner » 22.07.2014 - 18:00:02

Hi Gwaihir

der Führerschein wurde von der schweizer Klasse 3b (nur bis 3,5 t) in die deutsche Klasse 3 (bis 7,5 t ??) übersetzt.
Ohne, zumindest auf dem Schein ersichtliche, Einschränkungen.
Darf sie also jetzt 7,5 t fahren, obwohl die Prüfung in der Schweiz nur 3,5 t vorsieht?
Gruß
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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon Gimmund » 22.07.2014 - 18:07:22

Hi Schniederlaner,

da ginge ich mal zur Führerscheinstelle eurer Stadt-/Kreisverwaltung und würde den Fall einfach mal schildern.

Du hast meine Frage immer noch nicht beantwortet:
hat sie einen deutschen Führerschein oder nicht?
Was heißt übersetzt?

Gruß,
Gwaihir
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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon Schwedenopa » 22.07.2014 - 18:14:22

Hallo!

schniederlaner hat geschrieben:der Führerschein wurde von der schweizer Klasse 3b (nur bis 3,5 t) in die deutsche Klasse 3 (bis 7,5 t ??) übersetzt.

Führerscheine einfach übersetzen geht nicht. Wenn sie in Deutschland die Theorieprüfung nachmachen musste, dann ist mit Sicherheit nicht ihr Schweizer FS übersetzt, sondern ein deutscher Führerschein neu ausgestellt worden. Schaut einfach drauf, welches die ausstellende Behörde ist, und falls es schon ein "rosa Lappen" ist, dann prangt auch dick und fett das Nationalitätskennzeichen (in diesem Fall wohl "D") auf der Vorderseite.

Wenn dann darauf die Klasse 3 ohne Einschränkungen ausgestellt wurde, dann gilt diese auch. Bis 7,5 Tonnen.

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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon schniederlaner » 22.07.2014 - 18:38:08

vielleicht habe ich mich einfach nicht genau genug ausgedrückt.
Sie hat einen blauen "Schweizer" Lappen, in dem steht, dass dieser Führerschein auf die deutsche Klasse 3 übersetzt wurde.
Uuuund... sie hat einen deutschen, rosa Lappen (die Übersetzung), auf dem steht, dass der schweizer Schein (3B) in den deutschen "3" übersetzt wurde.
Sie hat also einen deutschen 3er, obwohl die schweizer Prüfung nur bis 3,5 t ausreicht ?
Gruß
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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon Schwedenopa » 23.07.2014 - 08:17:03

schniederlaner hat geschrieben:Sie hat einen blauen "Schweizer" Lappen, in dem steht, dass dieser Führerschein auf die deutsche Klasse 3 übersetzt wurde.
Uuuund... sie hat einen deutschen, rosa Lappen (die Übersetzung), auf dem steht, dass der schweizer Schein (3B) in den deutschen "3" übersetzt wurde.

Steht da wirklich drauf "übersetzt"??? Wortwörtlich??? Falls ja, dann solltet ihr wirklich zur Führerscheinstelle eures Wohnortes gehen und die Sache dort klären. Dann wage ich keinerlei konkrete Aussagen mehr.

Und stehen sonst irgendwelche Einschränkungen drauf? Z.B. bei der Klasse 3 "bis 3,5 Tonnen" o.ä. Oder wurde einer der beiden Führerscheine räumlich beschränkt?

schniederlaner hat geschrieben:Sie hat also einen deutschen 3er, obwohl die schweizer Prüfung nur bis 3,5 t ausreicht ?

Tatsache ist, dass die alte deutsche Klasse 3 bis 7,5 Tonnen reicht, auch dann wenn die Prüfung nur auf einem normalen PKW gemacht wurde. Wenn die Umschreibung (ich vermeide bewusst das Wort "Übersetzung") vor 1998 erfolgt ist und dabei keine Einschränkungen in den deutschen FS eingetragen wurden, dann sollte der deutsche FS - zumindest außerhalb der Schweiz!!! - uneingeschränkt gültig sein.

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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon schniederlaner » 23.07.2014 - 08:54:19

Die einzige Einschränkung die draufsteht, ist die, dass sie eine Brille tragen muss.

Die theoretische Prüfung musste sie nur nachholen, weil sie dummerweise schon in Deutschland gemeldet war und trotzdem Ihre Fahrprüfung in der Schweiz abgelegt hat.
Daraus schlossen die Beamten in Augsburg wohl, dass sie sich damit einen Vorteil verschaffen wollte.
Der Vorteil war der, dass sie mit der teuren Fahrschule in Deutschland nicht noch einmal von vorne anfangen wollte.
Wobei man in der Schweiz tatsächlich einige Dinge machen darf, für die es hier Knöllchen gibt.
Man darf z.B. entgegen der Fahrtrichtung Parken!

Die Übersetzung von Führerscheinen und anderen Dokumenten ist ein üblicher Vorgang wenn man sich im Ausland länger aufhält, und da auch polizeilich gemeldet ist.
Mit den einheitlichen Führerscheinklassen heute ist das wahrscheinlich zumindest in Europa nicht mehr nötig.
Auf die Übersetzung folgt dann die Ausstellung eines neuen Führerscheins im Land der Wahl.
Solche "Übersetzungen" macht sogar der ADAC.
Könnt ihr googlen...
Gruß
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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon Schwedenopa » 23.07.2014 - 09:27:42

schniederlaner hat geschrieben:Die Übersetzung von Führerscheinen und anderen Dokumenten ist ein üblicher Vorgang wenn man sich im Ausland länger aufhält, und da auch polizeilich gemeldet ist.

Nein, die Übersetzung von Führerscheinen ist - zumindest innerhalb Europas - alles andere als üblich. Und wenn sie doch gemacht wird, so ist die Übersetzung ohne das Originaldokument nichts weiter als ein wertloses Stück Papier!

Der deutsche "rosa Lappen" müsste also ein vollständig gültiger deutscher Führerschein sein. Aber wie gesagt, ich wage hier keine verbindliche Aussage mehr.

schniederlaner hat geschrieben:Mit den einheitlichen Führerscheinklassen heute ist das wahrscheinlich zumindest in Europa nicht mehr nötig.

Innerhalb der EU (die Schweiz gehört da nicht dazu!) gelten alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine auch bei einem Umzug in ein anderes EU-Land weiter.

Vor der Einführung der EU-Führerscheinklassen 1998 war das etwas anders. Als ich zum Beispiel 1993 von Deutschland nach Österreich gezogen bin, musste ich meinen Führerschein (auch "rosa Lappen") nach einem Jahr umschreiben - nicht: übersetzen! - lassen. Dabei wurde mir von der österreichischen Behörde in den deutschen Führerschein "Gilt nicht in Österreich" hineingestempelt und mir ein zusätzlicher österreichischer FS, der damals übrigens auch auf 3,5 Tonnen beschränkt war, ausgestellt. (Bei jeder Kontrolle danach konnte ich es mir natürlich nicht verkneifen, auf die Frage: "Darf ich mal Ihren Führerschein sehen?" zurückzufragen: "Beide?" :wink: :D ) Kurz bevor ich 2003 dann von Deutschland nach den Niederlanden gezogen bin, habe ich diesen Zustand allerdings beendet und mir einen EU-Kartenführerschein mit den neuen Klassen (einschließlich C1 und C1E) ausstellen lassen. (Ob das damalige Vorgehen der österreichischen Behörden rechtlich einwandfrei war, konnte ich nie abschließend klären.)

MfG
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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon schniederlaner » 23.07.2014 - 10:33:12

EuraGerhard hat geschrieben:Nein, die Übersetzung von Führerscheinen ist - zumindest innerhalb Europas - alles andere als üblich. Und wenn sie doch gemacht wird, so ist die Übersetzung ohne das Originaldokument nichts weiter als ein wertloses Stück Papier!

1988 war das sehr wohl üblich, (zumindest in Augsburg :D ).
Die Übersetzung ist ja auch kein Dokument, es ist ein "virtueller" Vorgang im Kopf des Beamten, und danach purzelte der "rosa Lappen" über den Tisch.
Das Originaldokument wird ja auch nicht mehr verwendet, obwohl es nicht ungültig gestempelt wurde...
..und der "rosa Lappen" meiner Frau ist, wie mehrfach erwähnt, selbstverständlich ein vollwertiges Dokument ohne Einschränkungen.

Darum drehte sich ja die ursprüngliche Frage.

Ich würde ja bei der Polizei nachfragen, habe aber keine Lust, dass die auf die Idee kommen, da nachträglich eine Beschränkung hinein zu stempeln.
Wer viel fragt, dem wird viel verboten :D
Wahrscheinlich zerbreche ich mir da den Kopf über Dinge die es gar nicht wert sind.

Vielen Dank für Eure Antworten
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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon Schwedenopa » 23.07.2014 - 11:06:22

schniederlaner hat geschrieben:..und der "rosa Lappen" meiner Frau ist, wie mehrfach erwähnt, selbstverständlich ein vollwertiges Dokument ohne Einschränkungen.

Dann gibt es keinerlei Probleme. Ich habe mich inzwischen nochmal informiert: Demnach war der Vorgang damals allerdings wirklich keine "Übersetzung", sondern eine Neuerteilung einer deutschen Fahrerlaubnis. Diese ist dann uneingeschränkt gültig.

Noch nicht ganz sicher bin ich mir, was den noch existierenden Schweizer Führerschein betrifft. Da werde ich mich nochmal informieren.

schniederlaner hat geschrieben:Ich würde ja bei der Polizei nachfragen, habe aber keine Lust, dass die auf die Idee kommen, da nachträglich eine Beschränkung hinein zu stempeln.

Die Polizei dürfte gar nichts hineinstempeln, da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Sie ist hier aber auch nicht der richtige Ansprechpartner. Das wäre die Fahrerlaubnisbehörde an eurem Wohnort.

MfG
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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon schniederlaner » 23.07.2014 - 11:47:34

Ich habe mir jetzt den schweizer Führerschein meiner Frau nochmals genau angesehen.
Er enthält einen Vermerk

Zitat
Vermerk: Die deutsche Fahrerlaubnis der Klasse 3 wurde erteilt.
Stempel Stadt Augsburg
Zitat Ende

Damit hat sie 2 gültige Führerscheine. Wenn die deutsche Pappe weg ist kann sie mit dem schweizer weiterfahren... :D :D
Gruß
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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon Schwedenopa » 23.07.2014 - 12:04:17

schniederlaner hat geschrieben:Ich habe mir jetzt den schweizer Führerschein meiner Frau nochmals genau angesehen.
Er enthält einen Vermerk

Zitat
Vermerk: Die deutsche Fahrerlaubnis der Klasse 3 wurde erteilt.
Stempel Stadt Augsburg
Zitat Ende

Aha! Dachte ich mir doch sowas ...

schniederlaner hat geschrieben:Damit hat sie 2 gültige Führerscheine. Wenn die deutsche Pappe weg ist kann sie mit dem schweizer weiterfahren... :D :D

Das ist hoffentlich ein Scherz! :wink: Denn das wäre eine Straftat.

Aber ganz korrekt hat die deutsche Behörde dennoch nicht gehandelt: Ich habe nämlich inzwischen in Erfahrung gebracht, dass der schweizer Führerschein eigentlich nach der Ausstellung des deutschen an die Schweizer Behörden zurückgeschickt hätte werden müssen. Das hat die Stadt Augsburg damals vermutlich verpennt. Mit Sicherheit außerhalb der Schweiz, wahrscheinlich auch innerhalb, ist der schweizer FS ungültig und völlig wertlos.

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Re: Führerscheinklassen

Beitragvon schniederlaner » 23.07.2014 - 16:04:09

lieber Gerhard,

vielen Dank nochmals für Deine sachkundige Hilfe.

Dann hat meine Frau jetzt keine Ausrede mehr mich beim Fahren abzulösen.
Ob ich allerdings so gemütlich am Beifahrersitz dösen kann wie sie das tut, wird sich noch zeigen müssen... :mrgreen:

Am Samstag geht´s los.
Zunächst Richtung Kiel und dann mit dem Dampfer nach Kleipeda.....
Gruß
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