Hi Fans,
eigentlich wollte ich mein altes Womo in Zahlung geben.
Aber die Händler sind da oft zurück haltend nach dem Motto,
"das Womo kann man ohne Weiteres für (z.B.) 12.000,00 ? verkaufen,
aber der Gesetzgeber zwingt uns dazu, ein Jahr Gewährleistungsgarantie zu übernehmen.
Und bei einem 12 Jahre alten Womo kann immer mal
was kaputt gehen. Und dafür müssen wir dann haften."
Zunächst einmal an die Adresse von unseren Ordnungswächtern:
Ich will hier im Forum
mein Womo nicht verkaufen.
Aber es bleibt dennoch die Frage, wie ist denn das beim Privatverkauf?
Muss man dann auch ein Jahr haften, wenigstens steht das so ähnlich auch im Gesetz?
Kann man die Haftung ausschließen? Wie macht man das?
Wer hat Erfahrung mit dem Verkauf von gebrauchten Wohnmobilen?
Gibt es da einen Vordruck von wem auch immer?
fragt Georg