Gwaihir hat geschrieben:... Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Hobby-Forum nicht der richtige Ort ist Regeln zu diskutieren. ...
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Gwaihir hat geschrieben:... Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Hobby-Forum nicht der richtige Ort ist Regeln zu diskutieren. ...
snoopy_33 hat geschrieben:Mich würde interessieren, welche Vorschriften für den Einbau von Gasflaschen generell in Wohnmobilen herangezogen werden.
5 Flaschenaufstellräume
5.1 Allgemeines
In Straßenfahrzeugen müssen Flüssiggasflaschen in Flaschenaufstellräumen aufgestellt werden, es sei denn, sie sind nach 5.3 aufgestellt oder sie werden entsprechend den Bedingungen nach 6.6 verwendet.
Mit der Ausnahme von 5.2 und 5.6 müssen Flaschenaufstellräume dicht gegen den Wohnraum sein und dürfen nur von außen zugänglich sein.
In einem wird beschrieben wie ein Gaskasten gestaltet werden muss und im anderen wie ein Tank befestigt sein muss.Worin unterscheiden sich die Paragraphen für den "normalen" Gaskasten in Wohnmobilen von den oben zitierten Tankgasflaschenparagraphen DIN EN 12979 bzw. ECE R67.01, Teil II, Abschnitt 17?
MobilLoewe hat geschrieben:Da ich mich für eine 14 kg Alu-Gastankflasche mit Außenbetankung interessiere, habe ich zwei Einbaubetriebe kontaktiert, die mit dem Einbau werben. Beide sagen, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sei nicht erforderlich. Richtig oder nicht?
Gwaihir hat geschrieben:snoopy_33 hat geschrieben:... Ich stimme aber keinesfalls überein, dass Regeln nicht infrage zu stellen seien. Im Gegenteil, Regeln sind zu hinterfragen und wenn Regeln falsch sind und nicht begründbar sind muss man darüber reden können und nachfragen, ob sie korrekt interpretiert werden. Und gegebenenfalls muss man vielleicht auch mal den Rechtsweg nehmen und unsinnige Regeln dort hinterfragen lassen. Ist ganz normaler Alltag in Gerichten. ...
Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Hobby-Forum nicht der richtige Ort ist Regeln zu diskutieren.
Mir gefällt der §08-15 der StVO nicht - lass uns doch mal darüber diskutieren.
Oder über die Gasprüfung nach G 607 - ist doch auch blanker Unsinn, lass uns mal darüber diskutieren.
Das man diese Regelung hinterfragen kann, ist ja unstrittig, sehe ich genauso, aber doch nicht im Forum.snoopy_33 hat geschrieben:...
Jedenfalls ist die vielzitierte Regelung rechtlich bindend, daran halten kann sich wer will. Wer nicht will muss mit den rechtlichen Konsequenzen rechnen genauso wie wenn er durch die Fußgängerzone mit dem Auto fährt. Aber gleichzeitig ist die Regelung technisch und sicherheitstechnisch vollkommen unsinnig und für mich hinterfragbar. Und im Zweifelsfall kann man so etwas auch mit anwaltlicher Hilfe rechtlich klären lassen....
Gwaihir hat geschrieben:Mach mal, nimm dir einen Anwalt und lass dir das höchstrichterlich bestätigen. Mein Rechtschutz zahlt das nicht, und anstelle die Kosten selbst zu tragen.
Gwaihir hat geschrieben:...verballere ich die Kohle lieber an anderer Stelle.
Das erste Mal, dass ich mit RA Dähn nicht zufrieden bin.MobilLoewe hat geschrieben:... Übrigens, RA Ulrich Dähn hat dazu auch eine Einschätzung abgegeben: Tankflasche oder lieber nicht?
Gwaihir hat geschrieben:... Er tut ja so, als könne man eine Tankflasche mal eben so an der Gastanke befüllen. ...
MobilLoewe hat geschrieben:Genau das habe ich in über die Außenbetankung in der Vergangenheit gemacht.
ham hat geschrieben:... Der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) hat dann im DVGW-Arbeitsblatt G607 festgelegt/übersetzt: "darf für Flüssiggasanlagen mit unzulässigen Tankflaschen nicht ausgestellt werden; die Geltungsdauer bestehender Prüfbescheinigungen darf nicht verlängert werden" ...
Mann, Mann,MobilLoewe hat geschrieben:... Hier nochmal die Zusammenfassung des DVFG der zurzeit gültigen Regelungen für die Installation von Brenngastanks in Flaschenform in Freizeitfahrzeugen: http://dvfg.de/fileadmin/user_upload/Do ... lungen.pdf
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