Kann´s losgehn?

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Kann´s losgehn?

Beitragvon Maerchen2001 » 29.01.2013 - 21:48:16

Hallo,

wir haben uns entschieden: ein Carado 464 wird gemietet.
Der hat ne Riesenheckgarage unterm Festbett im Heck und super gesicherte Anti-Rausfall-Netze am Heckbett und
am Alkoven.
So weit, so gut.

Wir haben ein Angebot für die 4 Wochen Nebensaison
über ca.2600 € plus 750€ Kaution inkl. 7000km frei.

Nun erzählten wir das ganz glücklich Bekannten, die uns daraufhin vor dem
Vermieter warnten. Der würde so gut wie nie die Kaution wieder rausrücken.

Sobald wir die 300€ Anzahlung leisten wird´s offiziell,
daher jetzt die Frage:
Wie ist das denn üblich, ist das normal, dass die Kaution auch weg ist?
Sollten wir die Finger weglassen?
Was meint ihr? Wie sind die Erfahrungen die da schon in der Miete gemacht wurden?
Wir sind ja auch hier "Absolute Beginner" ;)


Viele Grüße aus dem Märchenland.
Maerchen2001
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Re: Kann´s losgehn?

Beitragvon Pfalzcamper » 29.01.2013 - 21:55:54

Bei 5 Mieten habe ich noch nie auch nur teilweise meine Kaution verloren.

Bei Abnahme Protokoll durchlesen, Videokamera mitnehmen und das Teil mit sichtbaren Personen, die sich im Gespraech befinden ( als Nachweis, dass es auch tatsaechlich der Tag der Abholung war ) filmen.

Wenn der Vermieter fragt wozu, dann sagt ihm, dass ihr die Einweisung festhalten wollt, damit Ihr nichts vergisst.
Wo ein Willi ist, ist auch ein Weg!
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Re: Kann´s losgehn?

Beitragvon Gimmund » 29.01.2013 - 22:06:56

Hi märchen2001,

ich hatte in meiner "Mieter"-Zeit auch nur faire Vermieter.
Bei der Übergabe wurden immer alle Mängel angeprochen und im Protokoll festgehalten.

Bei der letzten Miete wurde ich in Portugal von einer Mülltonne angesprungen - Sch....
Die 1000 Mark Kaution waren weg - Heck instandsetzen ....
Als ich ein paar Wochen später dann gesehen habe, dass die von mir verursachte Beule mit einem Kühlschrank-Lüftungsgitter für dreimarkfuffzisch verdeckt wurde, dachte ich auch: Im nächsten Leben werde ich Vermieter.

Sieh dir das Womo bei der Übergabe genau an, jede noch so kleine Beule muss ins Protokoll, ebenso die Schäden im Inneren des Womo - wenn du etwas übersiehst hat der Vermieter alle Trümpfe in der Hand. Reparaturen an der Karosse sind s...teuer - da sind 750€ gar nix.

Gruß,
Gwaihir
:)
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Re: Kann´s losgehn?

Beitragvon Schwedenopa » 30.01.2013 - 10:22:37

Hallo!

Maerchen2001 hat geschrieben:Wie ist das denn üblich, ist das normal, dass die Kaution auch weg ist?

Das ist weder üblich noch legal. Wenn das Womo im gleichen Zustand zurückgegeben wird, in dem es übernommen wurde, dann ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution auch wieder zurückzuzahlen. Damit nicht geschummelt wird, hier ein paar Tipps:
  • Bei der Übernahme das Womo genau anschauen und darauf bestehen, dass sämtliche Vorschäden, Beulen, Schrammen, nicht nur außen sondern auch an den Möbeln, schriftlich in einem von beiden Seiten zu unterzeichnenden Übergabeprotokoll festgehalten werden. Bei einem seriösen Vermieter ist das selbstverständlich.
  • Falls unterwegs doch etwas passiert - Z.B. Parkrempler, Diesel in den Wassertank gefüllt, etc. - dann sofort(!!!) beim Vermieter anrufen und das weitere Vorgehen absprechen.
  • Bei der Rückgabe ebenfalls ein von beiden Seiten zu unterzeichnendes Protokoll schreiben. Keinesfalls den Laden verlassen, bevor ihr dieses Protokoll nicht in der Hand habt. Nicht mit Sprüchen wie "Heute keine Zeit mehr, machen wir morgen, wird schon nichts dran sein." abwimmeln lassen.

Ich habe während meiner Mietwomozeit auch nur seriöse Vermieter kennengelernt. Und die zwei Mal, in denen von der Kaution etwas abgezogen wurde, hatten wir selbst auch die Schäden verursacht.

Gwaihir hat geschrieben:Als ich ein paar Wochen später dann gesehen habe, dass die von mir verursachte Beule mit einem Kühlschrank-Lüftungsgitter für dreimarkfuffzisch verdeckt wurde, dachte ich auch: Im nächsten Leben werde ich Vermieter.

Das ist sein gutes Recht. Genauso wie Du ja nach einem unverschuldeten Autounfall auch per Kostenvoranschlag mit der gegnerischen Versicherung abrechnen kannst und nicht verpflichtet bist, den Schaden auch tatsächlich zu beheben.

MfG
Gerhard
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Re: Kann´s losgehn?

Beitragvon Pego » 30.01.2013 - 15:17:21

Danke @EuraGerhard !

Wie immer fachkundig und kompetent, solche Aussagen machen dies Forum so unvergleichbar gut...!

:D
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Re: Kann´s losgehn?

Beitragvon Maerchen2001 » 30.01.2013 - 22:28:13

Genau, Pego, da kann ich nur zustimmen!!! DANKE!

Ist ja klar, wenn wir nen Schaden verursachen, sind wir mit den 750 € noch gut dran.
Und dann ist das ja auch absolut in Ordnung, dass die Kaution einbehalten wird.

Vielen Dank für die Tipps zur Fahrzeugübernahme.
Die Nummer mit der Videokamera finde ich allerdings gewagt. So wie ich den Vermieter
einschätze, wird der davon recht wenig halten... und auf Streit bin ich auch nicht aus.

Ich werd jetzt mal die Anzahlung überweisen gehen,
und dann erzähl ich / frag ich euch aus
über die geplante Reiseroute!

Juhu, bald geht´s los!!! FREU :D
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Re: Kann´s losgehn?

Beitragvon Bernhard » 30.01.2013 - 23:28:45

Aber gegen eine Digicam mit Fotos von allen Seiten und vom DACH (nicht vergessen Astschäden!) ist nichts einzuwenden. Ich habe mit meinem Händler bei der Rückgabe nie irgendwelche Probleme gehabt: " Hallo Herr Eßer alles ok?" 3 Min durchs Auto gucken und fertig. Allerdings weiß mein Händler auch dass ich ihm alles von mir aus sage, was mir passiert ist.
Zum Hintergrund: Der Schadensverlauf in den Mietflotten ist z.T, Katasthrophal. So liegt bei meinem Händler eine Selbstbeteiligung des Händlers bei 3000 Euro, wo von er nur 1000 an die Kunden weiter gibt. Den Rest muss die Werkstatt "schaffen". Somit ist klar, dass der Händler jede tatsächliche Beule weitergibt. Trotzdem ist es ein Unding, wenn Händler ein "Nichts" weiterreichen.

Viel Glück
Bernhard
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Re: Kann´s losgehn?

Beitragvon Schwedenopa » 31.01.2013 - 12:29:15

Hallo!

Maerchen2001 hat geschrieben:Die Nummer mit der Videokamera finde ich allerdings gewagt. So wie ich den Vermieter einschätze, wird der davon recht wenig halten... und auf Streit bin ich auch nicht aus.

Auf diese Nummer würde ich auch verzichten. Erstens darfst Du Filmaufnahmen auf dem Hof des Vermieters sowieso nur mit dessen Zustimmung machen. Zweitens, wer so viel Misstrauen gegenüber seinem Vermieter hat, sollte sich doch lieber einen anderen suchen.

Wichtig ist wie gesagt erstens das schriftliche und von beiden Seiten unterzeichnete Übergabeprotokoll, und zweitens dass auch bei der Rückgabe sofort das ganze Fahrzeug durchgesehen wird und euch der Vermieter durch Unterschrift bestätigt, dass es in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben wurde.

MfG
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