Hallo zusammen,
ich bin mir sicher, dass es hier im Forum irgendwelche Rechtsgelehrte oder Polizisten gibt, die mir vielleicht weiterhelfen können.
Meine Frau hat 1988, damals in der Schweiz lebend, dort begonnen Ihren Autoführerschein zu machen (dortige Klasse 3b nur bis 3,5 t zulässig)
Während der Zeit der Fahrschule, ist sie nach Deutschland übergesiedelt (die Liebe...) und hat dann aber Ihren Schein (schon in D lebend)
noch in der Schweiz fertiggemacht, um nicht hier nochmals von vorne anfangen zu müssen.
Das hatte zur Folge, dass sie den Führerschein nicht einfach nur übersetzen lassen konnte, sondern sie musste zumindest die Theorieprüfung wiederholen (auf deutsch ).
Daraufhin, konnte das schweizer Dokument nun übersetzt werden in die deutsche Klasse 3.
Nun meine Frage 3 ist doch 3 oder?
Das heißt doch, dass sie jetzt bis 7,5 t fahren darf...???
Obwohl das schweizer Dokument das nicht zulassen würde...
Bin sehr gespannt auf Eure Antworten