Moderator: Mods
Dies gilt sicherlich, jedoch sind die Markenwerkstätten hier ebenso TOTAL überfordert, ich könnte hier zahlreiche Beispiele aufführen. Hier nur eines aus einem Spiegel Artikel der letzten Zeit: Hier wurde deutlich, daß gerade die Premium Fahrzeug IMMER mit Herstellereigenen Servicedienstleistungen für den Fall "Wagen steht, Kunde läuft" kostenlos versehen, werden, damit die Wagen in den ADAC Pannenstatistiken gar nicht auftauchen. Und das ist auch nötig, denn z.Zt. sind gerade die "Oberklasse-Autos" derart mit Schicki-Micki + WIBNI-Features (Would'nt it be nice if) vollgestopft, daß jeder Reparaturversuch zum Scheitern veruteilt ist. BMW hat gar eine (heimliche) Elektronik-Reduzierungs-Task-Force-Entwicklungsabteilung aufgelegt. Alleine an diesen Wortungetümen ist ersichtlich, daß die Oberklasse Fahrzeuge zur Zeit in einer "tot geschwiegenen" Sackgasse sind.<br><br><br>.... im Premiumsegmen läuft dann gar nichts.
<br>Auch diesen Fall würde ich anders werten: Wer einen Wagen gekauft hat und auf die Teilnahme an "Kulanzprogrammen" derart angewiesen ist, daß ein nennenswerter wirtschaftlicher Schaden entsteht, der hat ein fehlerhaftes Auto gekauft, was während der Gewährleistung gewandelt oder zurückgegeben werden sollte. Diese Formulierung ist doch der Marketing-Ausdruck für "nicht eingestandene Produktfehler".<br><br><br>Fortsetzung folgtEin weiterer Nachteil entsteht bei Nutzung von Kulanzprogrammen der Hersteller, die mitunter sogar noch im 4. Betriebsjahr angeboten werden. .....<br>Damit entstehen dem Fahrzeughalter enorme wirtschaftliche Nachteile."
<br>Auch hier möchte ich wiedersprechen. War kürzlich - zum ersten Mal - in einer freien Werkstatt und angenehmst überrascht. Die sind mittlerweile alle zu Ketten zusammengeschlossen und wickeln darüber die Inspektionen nach den Original-Check- und Wartungsanleitungen der Hersteller ab. Bei der Markenwerkstatt bisher wurden die Checklisten immer "unter der Decke" gehalten, hier herrschte Transparenz im Verhältnis zum Kunden.<br>Klar mögen Mitarbeiter in freien Werkstätten nicht ganz so gut in Besonderheiten einzelner Fahrzeug geschult sein, wie die freien. In der Praxis relativiert sich das aber, wenn in der Markenwerkstatt der AzuBi die Arbeiten durchführt, der Geselle zwischen mehren Fahrzeugen pendelt und der Meister im Büro hinterher lediglich die Unterschrift drauf setzt.<br>Außerdem kann ich von unserem aktuellen WoMo berichten, wo die Ford-Vertragswerkstatt "keine Ahnung" vom eingebauten Motorsteuergerät hatte. Bei der Frage wo hier denn das Tachosignal abzugreifen ist - der Wagen hat ja jetzt ein Bussystem - gab es nur stottern. Der freie WoMo-Händler (mit ordentlicher Werkstatt) hat das dann aber problemlos (nach Info-Einholung von Ford) hinbekommen. Dies zeigt deutlich: Know-How kann jeder erwerben, dafür ist keine vertragliche Bindung nötig.<br><br><br>Bei einer Vielfalt von mehreren 1.000 Modellvarianten aus verschiedenen Modelljahren ist es für die freie Werkstätte kaum möglich, die Inspektion wirklich nach Herstellervorgaben abzuwickeln."
<br>und hier liegt der größte Irrtum - der Autor verwechselt nämlich Garantie mit Gewährleistung. Garantie ist eine vom Hersteller ausgesprochene Garantie, die der Hersteller an beliebige Bedingungen frei nach seiner Wahl knüpfen kann - also beispielsweise an den Stempel der Vertragswerkstatt. Jedoch gibt es eine gesetzliche Gewährleistung (von nunmehr 2 Jahren) die JEDER Händler in Deutschland, der einen Neuwagen verkauft einhalten MUß - diese ist an keine Bedingungen geknüpft. Selbst wenn gar keine Inspektion ausgeführt wurde, muß also Gewährleistung ausgeübt werden, im Zweifelsfall eben schriftlich, Einschreiben oder gar Rechtsanwalt. Auch der Einwand "die Garantie kann ja auch mehr sein als die gesetzliche Gewährleistung" verhalt jedoch ungehört: ALLE deutschen "Premium"-Hersteller haben nämlich flugs, seit Einführung des neuen Kaufvertragsrechts Ihre Voll-Garantiebedingungen eingestampft und gewähren nicht mehr als gesetzlich zwingend ist (ganz im Gegensatz zu Import-Wagen) Es gibt jetzt also nur noch Anti-Rost-Garantien vom Hersteller, und die Garantiebedingungen dafür sind marginal<br><br>So jetzt nocheinmal flugs oben lesen, von wegen "Kulanzprogrammen" und dann den Wagen innerhalb zwei Jahren mindern oder wandeln, dafür braucht man kein Kulanzprogramm, sondern schlimmstenfalls 'nen Rechtsanwalt. In solchen Fällen sollte man sich vielleicht auch einmal eingestehen - wenn man erst nach z.B. 3 Jahren merkt, was man gekauft hat - daß der Kauf vielleicht doch ein unüberlegter, uninformierter Fehlkauf gewesen sein könnte - Mängelinformationen sind nämlich meist außerhalb der Geschäftsräume des Händlers vor dem Kauf erhältlich. "Lehrgeld gezahlt" sagte meine Oma dazu. Die anderen "Kulanzleistungen" heißen dann Rückrufaktionen und die erhält schließlich, weil der Hersteller noch größeren Schaden von sich abwenden will.<br><br>Gruß<br>Seekater<br>....nicht mehr zwingend erforderlich, dass ein Fahrzeughalter die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionsarbeiten in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt ausführen lässt, um Garantieansprüche aufrecht zu erhalten.
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