Globetrotter hat geschrieben:Hallo Jens_M,
danke für die klare Aussage und die Mühe, die Du Dir bzgl. zulässige Personenzahl gemacht hast.
Da ich zu diesem Thema ebenfalls Bauchschmerzen hatte, war Dein posting Gold wert.
D A N K E
Globetrotter
Auch Dir DANKE für die Lorbeeren.
Das ist der Sinn eines Forums, Fragen zu klären.
Da mich die Antworten der Mitglieder aber noch mehr verunsichert haben und ich zur Fraktion derjenigen gehöre, die eigentlich immer auf der "richtigen" Seite des Gesetzes stehen wollen, musste ich mir mal den halben Tag leisten und rum telefonieren.
Es war schon merkwürdig, dass ich sogar bei der Polizei hin und her geschickt wurde, bis ich beim Dezernat für Verkehr gelandet bin und dort ein ZUSTÄNDIGER Beamter sich erst einmal kundig machen musste bevor er mich zurückrufen konnte um mich auf zu klären. Ebenso beim ADAC. Dort wurde ich von einem Anwalt zurück gerufen, nachdem endlich jemanden gefunden war, der sich auskannte. Dieses Thema ist also bei weitem nicht so überschaubar und schon gar nicht von allen Betreffenden (Polizei) beherrscht.
Wenn Ihr also mal von einer Polizeistreife angehalten werdet, und ein Polizeibeamter meint bei Euch eine Person zuviel zu entdecken, dann könnte der zu falschen Maßnahmen greifen.
Aufklärung tut not.
Der ADAC hat mir aber auch erklärt, WARUM diese Gesetzeslücke nicht geschlossen wird. Das hat schon einen recht praktischen Hintergrund. Dieser wird nur nicht an die große Glocke gehängt.
Schönen Gruß
Jens