Silverdream hat geschrieben:ausserdem hat man mir zunächst eine kostenpflichtige auflastung angeboten, ha ha , zum preis von 390 eur.
da frag ich mich wofür ??, der duci hat laut werk schon eine verstärkte hinterachse. ich denke, die wollen mich doppelt und dreifach über die roste ziehen !!!!
Hallo Silverdream,
kläre zunächst mal, wie Christine schon gesagt hat, welches Fahrgestell der Wagen hat. Hat er das 4-t-Fahrgestell, so ist er nur "auf dem Papier" auf 3,5 t abgelastet worden, und eine Rück-Auflastung wäre dann eine reine Formalität. Der Händler müsste allerdings die Verwaltungsgebühr bezahlen. Hat er jedoch das 3,5-t-Fahrgestell, dann ist eine Auflastung, wenn überhaupt, dann nur mit technischen Änderungen möglich. Z.B. durch Einbau einer Zusatzfeder.
Jetzt gibt es allerdings möglicherweise ein Problem: Da Du das Womo gebraucht gekauft hast,
ist der Händler dann von der Sachmangelhaftung befreit, wenn er Dich vor dem Kauf auf den Mangel hingewiesen hat!
Das müsste er, der Händler, natürlich
beweisen, also schau' Dir erst noch mal den Kaufvertrag und die Papiere genau an. Wenn da evtl. die hohe Masse in fahrbereitem Zustand genannt ist, dann hast Du schlechte Karten.
In diesem Falle, und auch dann wenn der Händler nicht bereit ist, eine Dich zufriedenstellende Lösung des Problems anzubieten, mein juristischer Standardratschlag Nr. 1, garantiert rechtsberatungsgesetzkonform:
Ab zum Anwalt!
Eine über die EN1614 hinausgehende Zuladung kannst Du übrigens nicht erwarten. Es sei denn, sie ist ausdrücklich zugesichert.
MfG
Gerhard