Unehrlichkeit beim WoMo kauf ????

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Unehrlichkeit beim WoMo kauf ????

Beitragvon Silverdream » 13.02.2008 - 20:19:00

hallöchen - bin ein greenhorn auf dem womo sektor, das erste womo ( vor 2 wochen erstanden ) raubt mir jedoch dermaßen die nerven :
Hab nen ... gekauft ( 1 jahr alt ), ist einn 3,5 tonner ( ich weiss, ist schon reichlich diskutiert worden ! ) - da mich die gewichtssache ( leergewicht ) stutzig machte, liess ich ihn wiegen. ergebniss : leer, also nach EN Norm mit 75kg fahrer, wasser etc. komme ich auf 3480 kg. da die kiste aber für 4 personen zugelassen ist darf ich da gar nicht mit 4 leuten fahren. ist so etwas nicht kriminell von hersteller aus ??
würd den wagen am liebsten zurückgeben, denn selbst wenn man ihn auflastet ist es recht knapp ( 2 erwachsene 2 kinder ).
bitte gebt mir denksanstöße.
danke !!
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Beitragvon Bernhard 2 » 13.02.2008 - 22:00:45

Hallo Silverdream !


Was für ein WoMo hast Du gekauft ?
Vom Händler oder von privat ?
Ist das WoMo evtl. abgelastet worden ?
Viele lassen ihr WoMo ablasten, um nicht die Nachteile der über 3,5 t schweren WoMo zu haben.
Was ist Dir beim Kauf über das Gewicht gesagt worden ?
Versuche, das WoMo auflasten zu lassen, wenn es technisch möglich ist.
Ansonsten hast Du schlechte Karten.


Gruß Bernhard
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Beitragvon Silverdream » 14.02.2008 - 07:03:02

Hallo Bernhard 2

Hab ein Alkoven von LMC gekauft, direkt vom Händler. Lt. meinen Unterlagen ist es nicht abgelastet.
Schlimm finde ich nur, dass das Fahrzeug bei besetzung mit den zugelassenen 4 Personen ( a 75kG ) schon um 200 kG überladen ist.
So etwas dürfte doch gar nicht auf dem Markt sein / zugelassen werden.
Der Wagen wurde mir schon als 3,5 tonner verkauft. Interessant ist aber auch, dass ich selbigen nirgends als 3,5 to finden kann, alle anderen fahrzeuge der serie sind 4 to.

gruß silverdream
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Beitragvon Schwedenopa » 14.02.2008 - 09:46:12

Hallo Silverdream,

ich bin zwar nur "Hobbyjurist" :wink: , aber ich vermute im Gegensatz zu Bernhard 2, dass Du hier sogar recht gute Karten hast:

So weit ich weiß, handelt es sich sowohl bei der Masse in fahrbereitem Zustand als auch bei der Anzahl der Personen um sog. zugesicherte Eigenschaften. Fehlt eine dieser zugesicherten Eigenschaften, so ist dies ein Sachmangel, für den der Händler im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung gerade stehen muss. Und da der Kauf noch kein halbes Jahr zurückliegt, gilt überdies die sog. Beweislastumkehr, was bedeutet, dass der Händler verpflichtet ist, Nachweis über die Mängelfreiheit zu führen.

Der Händler haftet allerdings nicht, wenn das Übergewicht erst durch nachträgliche, von Dir veranlasste Einbauten (z.B. Sat-Anlage) verursacht wurde!

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, diesen Mangel zu beseitigen: Eine wäre die Auflastung. Der Extremfall wäre die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Falls sich der Händler jedoch nicht kooperativ zeigt, solltest Du unbedingt einen Anwalt einschalten.

MfG
Gerhard

P.S: Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Wohnmobil wegen "Gewichtsmängeln" tatsächlich zurückgenommen werden muss. Vielleicht ist das ja mit Deinem Fahrzeug schon mal passiert?
Ehemals "EuraGerhard".
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Beitragvon Christine » 14.02.2008 - 09:53:29

Silverdream hat geschrieben:Hallo Bernhard 2

Hab ein Alkoven von LMC gekauft, direkt vom Händler. Lt. meinen Unterlagen ist es nicht abgelastet.
Schlimm finde ich nur, dass das Fahrzeug bei besetzung mit den zugelassenen 4 Personen ( a 75kG ) schon um 200 kG überladen ist.
So etwas dürfte doch gar nicht auf dem Markt sein / zugelassen werden.
Der Wagen wurde mir schon als 3,5 tonner verkauft. Interessant ist aber auch, dass ich selbigen nirgends als 3,5 to finden kann, alle anderen fahrzeuge der serie sind 4 to.

gruß silverdream


Hallo!

Schaue doch mal nach, ob Du ein 3,5 t oder 4 t Fahrgestell hast! (Erkennbar an den Reifen: 15 Zoll = 3,5 t, 16 Zoll = 4 t).

Vom Händler finde ich es auch nicht fair, den Kunden darauf hinzuweisen, dass das Mobil mit 3,5 t eigentlich ständig überladen ist, aber es passiert halt ständig, dass die Kunden trotzdem auf 3,5 t bestehen.....

Auch bei LMC sind die Fahrzeuge auf Fiat eigentlich alle wahlweise mit 3,5 t oder 4 t zu bestellen. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe: Einbau von Luftfedern und Zulassung auf 3,85 t!

Gruß

Christine

PS Nach Deinen Gewichtsangaben denke ich mal, es handelt sich ein Womo mit ca. 7 m Länge??? Bei nur etwas Luxus ist diese Größe nicht mehr mit 3,5 t zu fahren!
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Beitragvon Lutz_K12 » 14.02.2008 - 09:58:18

Silverdream hat geschrieben:Hallo Bernhard 2

Hab ein Alkoven von LMC gekauft, direkt vom Händler. Lt. meinen Unterlagen ist es nicht abgelastet.
Schlimm finde ich nur, dass das Fahrzeug bei besetzung mit den zugelassenen 4 Personen ( a 75kG ) schon um 200 kG überladen ist.
So etwas dürfte doch gar nicht auf dem Markt sein / zugelassen werden.
Der Wagen wurde mir schon als 3,5 tonner verkauft. Interessant ist aber auch, dass ich selbigen nirgends als 3,5 to finden kann, alle anderen fahrzeuge der serie sind 4 to.

gruß silverdream


Ich würde folgendes machen: Das Fahrzeug mit Fahrer. gefülltem Wassertank und Dieseltank noch einmal auf eine Waage, welche einen Beleg ausdruckt, um etwas schriftliches in der Hand zu haben. Dann mit der Fahrgestellnummer beim Hersteller anfragen, in welchem Zustand, respective mit welchem Gewicht das Fahrzeug die Hallen verlassen hat. Wenn das Ding als 3.5t zugelassen worden ist, soll Dir der Händler erklären, wie Du damit 4 Personen transportieren kannst, ohne zu überladen! Notfalls sollte er die Kosten für die Auflastung und die zusätzliche C1 Prüfung übernehmen. Wenn er abwinkt, sollte er das Fahrzeug zurücknehmen, ich würde das jedenfalls so versuchen, vielleicht hast Du Erfolg.
Lutz
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Beitragvon Joanne » 14.02.2008 - 11:13:25

Hallo Silverdream,

bevor Du irgendwo "Wellen" machst, überleg Dir, ob Du tatsächlich nichts nachträglich hast ein- oder anbauen lassen, dass Dir Gewicht raubt. z.B.

- Markise
- Fahrradträger
- SAT-Schüssel
- zweite Aufbau-Batterie
- Heki
- andere Aufbautür
- zweite Gasflasche
- etc.

Uns ging es ähnlich wie Dir. Haben allerdings gebraucht gekauft und die ganzen "extras" nicht mitgerechnet. Inzwischen haben wir auflasten lassen und sind total zufrieden!
Die eigene Erfahrung hat den Vorteil völliger Gewissheit!

http://www.jomobil-web.de/
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Beitragvon Beduin » 14.02.2008 - 15:07:08

Lutz hat fast recht :)

Ist ein klein bischen komplizierter

Zur Berechnung der wirklichen Zuladung des Wohnmobils

sollte man wie folgt vorgehen:

1.
Das Fahrzeug sollte trocken sein und es sollte beim Wiegen nicht regnen, sonst erhält man ein zu hohes Gewicht.

2.
Bitte das Fahrzeug komplett ausräumen. Es bleiben darin das Bordwerkzeug, das Reserverad mit Wagenheber, ein serienmäßiger Feuerlöscher und alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile (Zusatzausstattung laut Kaufvertrag und oder Zusatzvereinbarungen). Auch die Gasflaschen entnehmen (weil man nie genau weiß, wie viel Gas noch darin ist).

3.
Den Wassertank, die Wasserleitungen, den WW-Boiler und die externe Wasserversorgung für die Toilette bitte randvoll machen. Die Abwassertanks müssen vollständig entleert werden. Dann den Dieseltank ganz voll tanken. Ist ein Gastank fest eingebaut, so ist dieser ebenfalls vollständig zu füllen.

4.
Anschließend auf die geeichte Waage fahren. Ohne Insassen wiegen lassen, am besten drei Gewichte nehmen lassen:
Gesamtfahrzeug, Vorderachslast und Hinterachslast.

Zwischenergebnisse eintragen:

Vorderachslast: kg
Hinterachslast: kg
Gewicht des Fahrzeuges: kg

5.
Dem ermittelten Gewicht für das Fahrzeug nun wieder folgende Beträge hinzuaddieren bzw. abziehen:

Für den Fahrer 75 KG und für die beiden Gasflaschen 44 KG bitte hinzuzählen.

Da wir den Dieseltank vollgemacht haben, ist 10% des Diesel-Gewichtes wieder abzuziehen. Dazu dann 10% Tankvolumen (Tankgröße gemäß Herstellerangabe) mit 0,84 multiplizieren und man hat den Kg-Wert, der abzuziehen ist. Bei den üblichen Sprinter-Ducatos-usw. kann man auch pauschal 7 kg nehmen, es sei denn sie haben den 135 Liter Zusatztank.

Das ergibt das tatsächliches Leergewicht in fahrbereitem Zustand: kg. Dies müßte eigentlich streng nach StVZO als "Leergewicht" im Fahrzeugbrief stehen.

Hier kann man also schon einmal vergleichen, ob dieser Wert von dem eingetragenen Leergewicht im Fahrzeugbrief abweicht, was in 90 % aller Fälle so sein wird. So weiß man auch, welche theoretische Zuladung überhaupt noch möglich wäre. Sicher weniger, als der Blick in die Papiere Glauben machte.

6.
Um zu ermitteln, ob das Fahrzeug als Wohnmobil für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch geeignet ist und die zu erwartende Beschaffenheit im Sinne der kaufrechtlichen Vorschriften hat, ist zusätzlich und unter Berücksichtigung der DIN 1646-2 die so genannte persönliche Ausrüstung hinzuzurechnen

a) für alle weiteren zugelassenen Insassen (steht im Fahrzeugbrief/Schein) jeweils 75 kg.
b) je Meter Fahrzeuglänge 10 kg (also bei 7,20m 72 kg).
c) je berechtigtem Mitfahrer 10 kg, bei 4 berechtigten Insassen laut Fahrzeugbrief also 40 kg.

Alles zusammenzählen, nämlich:
Gewicht in fahrbereitem Zustand war (siehe oben): kg
plus das Gewicht der zugelassenen Mitfahrer: kg
plus persönliche Ausstattung nach Fahrzeuglänge (Länge x 10 kg): kg
plus persönliche Ausstattung nach Anzahl der Mitfahrer (Mitfahrerzahl x 10 kg): kg
ergibt das tatsächliches Gesamtgewicht bei DIN-gemäßem Gebrauch: kg

Dieses Gewicht darf nicht über dem im Fahrzeugbrief eingetragenen zul. Gesamtgewicht liegen. Sonst besteht eine "negative Zuladung", was permanent die Gefahr der Überlastung des Fahrzeuges nach sich zieht. In der Regel ist ein Fahrzeug mit einer negativen Zuladung mangelhaft, weil nicht zum vertraglich vorausgesetzten und üblichen Gebrauch geeignet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn man eine geringere Zuladung ausdrücklich vereinbart hatte oder darauf hingewiesen wurde.

7.
Sollten die Achslasten überschritten sein, liegt ein weiterer Mangel vor. Um das genau festzustellen, ist aber etwas mehr Aufwand erforderlich. In diesem Fall macht es Sinn, die Kilos, die die Mitfahrer auf die Waage bringen, und das Gewicht für das Gepäck tatsächlich verteilt auf die Sitzplätze und im übrigen Fahrzeug in das Fahrzeug zu bringen und dann erneut zu wiegen. Man könnte, wenn man keine Normgewichte hat, z.B. Wasser oder Bierkisten nehmen. Dieser Aufwand macht natürlich nur Sinn, wenn man aus dem obigen Messergebnis bereits den Verdacht haben muss, dass es mit den Vorder- oder Hinterachslasten eng werden könnte. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn schon ohne diese im Fahrzeug befindlichen Gewichte die Achslasten bald erreicht werden.

8.
Nach der DIN 1646-2 ist zudem ein "Bordbuch" zu überreichen, dem sich alle wichtigen Gewichte, wie sie oben aufgelistet sind, zu entnehmen sind. Das Fehlen eines solchen Bordbuches ist ebenfalls ein Mangel der gekauften Sache. Hier bestehen zumindest Nachlieferungsansprüche gegen den Verkäufer.

Viel Spaß. Insbesondere die 3,5 Tonner mit Luxusausstattung werden sich wundern....


Gruss rantanplan
Mit freundliche genehmigung. Ulrich Deahn Bad Hersfeld.

Du hast jetzt ne sogenannte negavite Zuladung und somit gute Karten, für Rückabwicklung bzw Nachbesserung in Form von Auflastung.

Viel Glück
Zuletzt geändert von Beduin am 15.02.2008 - 20:27:22, insgesamt 1-mal geändert.
Das Leben ist ein Bumerang, alles was du Gutes tust kommt irgendwann zu dir zurück.

Grüssle Ina
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Beitragvon Seekater » 14.02.2008 - 16:29:35

EuraGerhard hat geschrieben:(...)
Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, diesen Mangel zu beseitigen: Eine wäre die Auflastung. Der Extremfall wäre die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Falls sich der Händler jedoch nicht kooperativ zeigt, solltest Du unbedingt einen Anwalt einschalten.


Beduin hat geschrieben:(....)
Du hast jetzt ne sogenannte negavite Zuladung und somit gute Karten, für Rückabwicklung bzw Nachbesserung in Form von Auflastung.


Ich bin beim Resultat genau derselben Meinung wie meine Vorredner. Wobei Gerhard die (laien)iuristische Grundlage und Beduin den iuristischen Beweisweg geschildert haben.

Ich würde nun unverzüglich - bevor die 6 Monate um sind - schriftlich die beiden Kardinal-Mängel:

- Nichteinhaltung des zugesicherten Leergewichtes
- Nichteinhaltung der zugesicherten Eigenschaft "4-Personen-Fahrzeug" im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
- (sowie alles andere, was Dir sonst noch aufgefallen ist)

beim Händler geltend machen und mir den Erhalt des entsprechenden Schreibens (im Beisein neutraler Zeugen, NICHT Deine Frau oder sonstige Verwandte) quittieren lassen. Wenn das mit dem quittieren des Schreibens nicht klappt - egal wie positiv das Gespräch ansonsten verlaufen mag - würde ich in einem letzten Versuch auf die anwesenden Zeugen hinweisen und ggfs. auch vom Rechtsanwalt sprechen (zu dem Du dann wohl auch hin solltest). Ich drücke die Daumen, daß ein RA nicht nötig wird.

Edit:
Also NICHT von positiven Gesprächen in der jetzigen Phase total einlullen lassen. Rüge die Mängel schriftlich und lasse Dir den Erhalt des Schreibens schriftlich bestätigen - dies sollte, wenn die Sache ernst genommen wird, eine Kleinigkeit sein.

Im zweiten Schritt solltest Du dann zu einer eigenen Meinung kommen was Du willst: Rückabwicklung oder Wandlung (sprich Lieferung eines anderen Fahrzeuges) oder Auflastung im Rahmen der technischen Möglichkeiten das Fahrzeuges. Gesetzlich kannst Du den Händler nur zur Mangelbeseitigung zwingen, erst wenn diese scheitert kannst Du Rückabwicklung verlangen. In der Praxis findet Rückabwicklung oder Wandlung (anderes Fahrzeug) jedoch durchaus häufiger statt.

Gruß
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Zuletzt geändert von Seekater am 14.02.2008 - 16:37:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Silverdream » 14.02.2008 - 16:36:23

ich bin von den socken !!! danke für die kompetenten antworten.
hab nochmal alles nachgewogen, ergebniss :
Die Kiste kann, wenn ich sie auflasten ließe und anschließend nach der norm belade ( 10kg handgepäck )
noch sagenhafte 35 kilo zuladen ( also 3,85 tonner )
habe nichtmal nen fernseher an bord !!

lagsam reizt es mich, alle fahrer eines gleichen modelles einmal auf die waage zu bitten !!!!!!

selbst der 4 tonner kann wenn überhaupt 150 kg zuladen, echt lächerlich.

ausserdem hat man mir zunächst eine kostenpflichtige auflastung angeboten, ha ha , zum preis von 390 eur.
da frag ich mich wofür ??, der duci hat laut werk schon eine verstärkte hinterachse. ich denke, die wollen mich doppelt und dreifach über die roste ziehen !!!!

kann man denn wohl zur auflastung eine preisminderung des fahrzeuges heraushandeln ??

ich kann das womo ja nur eingeschränkt nutzen und bin immer grenzwertig unterwegs ???

danke schonmal
silverdream
- der sich den wolf verzweifelt -
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Beitragvon Seekater » 14.02.2008 - 16:45:53

Silverdream hat geschrieben:ich bin von den socken !!! danke für die kompetenten antworten.
hab nochmal alles nachgewogen, ergebniss :
Die Kiste kann, wenn ich sie auflasten ließe und anschließend nach der norm belade ( 10kg handgepäck )
noch sagenhafte 35 kilo zuladen ( also 3,85 tonner )
habe nichtmal nen fernseher an bord !!

lagsam reizt es mich, alle fahrer eines gleichen modelles einmal auf die waage zu bitten !!!!!!

selbst der 4 tonner kann wenn überhaupt 150 kg zuladen, echt lächerlich.

ausserdem hat man mir zunächst eine kostenpflichtige auflastung angeboten, ha ha , zum preis von 390 eur.
da frag ich mich wofür ??, der duci hat laut werk schon eine verstärkte hinterachse. ich denke, die wollen mich doppelt und dreifach über die roste ziehen !!!!


yes, richtig so

Silverdream hat geschrieben:kann man denn wohl zur auflastung eine preisminderung des fahrzeuges heraushandeln ??
Den Gedanken würde ich fallen lassen, weil:

Silverdream hat geschrieben:ich kann das womo ja nur eingeschränkt nutzen und bin immer grenzwertig unterwegs ???

das ebenfalls falsch ist.

Fakt ist, daß die zugesicherte Eigenschaft Deines Fahrzeuges "4 Personen" nicht gegeben ist. Punkt. Dieser Mangel muß abgestellt werden und das darf Dir nichts kosten. Alles andere ist schon Verwässerung von Anfang an.

Lies' nochmal meinen Edit-Nachtrag oben - unsere beiden Postings haben sich überschnitten.

Gruß
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Beitragvon Wilfried . M » 14.02.2008 - 17:48:58

Hallo Freunde,
aber mit Wassertank ,.... sehe ich das anders.
Die Klausel lautet, " fahrgereiter Zustand "
Fahrbereit ist, mitgeführte Materialien nach gestezlicher Vorderung, ohne Extras, denn diese sind außen vor.
Als außen vor zählen alle nachträglich ein und angebauten Dinge, sowie keine Füllflüssigkeiten zur entgültigen Nutzung nach seiner Art.
Es sind
Wasser , Abwasser, Fäkalien, Kücheninventar ( auch Bestecke, Lebensmittel ) TV-Gerät, Anziehsachen, Bettwäsche, usw.
Ergo nur das nackte Womo mit, so glaube ich richtig gelesen zu haben,halbvollem Sprittank.
Sogar die Aubaubatterie zählt nicht zum fahrber. Zustand.
Auch wenn das Fahrzeug schon im Werk mit den Extras versehen wurde, zählen diese nicht zum fahrbereiten Zustand.

Der derzeitige Trend in der Herstellerindustrie ist: größer, mehr Ausstattung, schwerer und stärkere Motoren.

Ich schüttle auch mit dem Kopf
Wilfried
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mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Beitragvon Schwedenopa » 14.02.2008 - 17:54:59

Silverdream hat geschrieben:ausserdem hat man mir zunächst eine kostenpflichtige auflastung angeboten, ha ha , zum preis von 390 eur.
da frag ich mich wofür ??, der duci hat laut werk schon eine verstärkte hinterachse. ich denke, die wollen mich doppelt und dreifach über die roste ziehen !!!!

Hallo Silverdream,

kläre zunächst mal, wie Christine schon gesagt hat, welches Fahrgestell der Wagen hat. Hat er das 4-t-Fahrgestell, so ist er nur "auf dem Papier" auf 3,5 t abgelastet worden, und eine Rück-Auflastung wäre dann eine reine Formalität. Der Händler müsste allerdings die Verwaltungsgebühr bezahlen. Hat er jedoch das 3,5-t-Fahrgestell, dann ist eine Auflastung, wenn überhaupt, dann nur mit technischen Änderungen möglich. Z.B. durch Einbau einer Zusatzfeder.

Jetzt gibt es allerdings möglicherweise ein Problem: Da Du das Womo gebraucht gekauft hast, ist der Händler dann von der Sachmangelhaftung befreit, wenn er Dich vor dem Kauf auf den Mangel hingewiesen hat!

Das müsste er, der Händler, natürlich beweisen, also schau' Dir erst noch mal den Kaufvertrag und die Papiere genau an. Wenn da evtl. die hohe Masse in fahrbereitem Zustand genannt ist, dann hast Du schlechte Karten. :(

In diesem Falle, und auch dann wenn der Händler nicht bereit ist, eine Dich zufriedenstellende Lösung des Problems anzubieten, mein juristischer Standardratschlag Nr. 1, garantiert rechtsberatungsgesetzkonform: Ab zum Anwalt!

Eine über die EN1614 hinausgehende Zuladung kannst Du übrigens nicht erwarten. Es sei denn, sie ist ausdrücklich zugesichert.

MfG
Gerhard
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Beitragvon Silverdream » 14.02.2008 - 20:48:57

also ich lege mal noch ein paar details dazu : es handelt sich um dass light chassis, also max. auflastung 3,85 to, selbst damit wirds knapp.

aber der hammer : der duci wurde im januar 2007 lt papieren an den hersteller übergebe.
der tüv hat aber das ganze womo im august 2006 per einzelgutachten nach §21 (glaub ich ) abgenommen. lt meinen infos wird dann ein fahrzeug auch gewogen !!!
der eintrag in den papieren differiert aber um ca. 200 kg.

was geht bei dem womo denn noch mit rechten dingen zu ????

ach ja, die gasprüfung ist auc fällig, man beachte aber, ez ist mai 2007 gewesen !!!!!

ist dass vielleicht doch ein fall für " Monitor " oder " Akte 2008 " ?
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Beitragvon nager69 » 14.02.2008 - 21:12:17

Das ist eine Fall für den Anwalt

Gruß Bous

Alex aus SLS
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