Zugelassene Anzahl Passagiere

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Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon Jens_M » 05.06.2004 - 02:45:37

Hallo Zusammen,<br><br>eine Sache ärgert mich manchmal an meinem WoMo.<br>Es mag sein, dass ich die tatsächlichen Hintergründe nicht kenne, aber darum habe ich ja diesen Beitrag eröffnet.<br><br>Ich fahre einen Rimor 677TC auf Ford Transit mit zgg 3,5t<br><br>der Rimor ist sehr großzügig mit Schlafplätzen ausgerüstet und ist laut Werbung für 6 Personen geeignet. Dies trifft zumindest zu, was die Schlafmöglichkeiten betrifft.<br>Sitzplätze zum Essen am Tisch sind eigentlich nur 5 vorhanden. Na ja, mit viel Überwindung lassen sich da auch 6 hin quetschen.<br><br>Laut Fahrzeugschein ist das Fahrzeug aber nur mit 4 Personen zugelassen.<br>Es befinden sich auch nur 4 Sitze mit Gurte wieder. Zwei im Fahrerhaus und zwei in Fahrtrichtung in der Sitzecke.<br><br>Wenn ich jedoch mal ?auf Tour? war, hat sich immer wieder mal die dumme Situation ergeben, dass ich doch mal ein oder zwei Leute ?für ein kurzes Stück? mitnehmen musste/sollte/wollte.<br><br>Der Platz ist da, die Leute können sich nicht anschnallen aber können meines Erachtens SICHER sitzen und haben auch gegen die Fahrtrichtung im Rücken eine sehr hohe Lehne, die die Personen beim Auffahrunfall sichert.<br><br>Ich weiß, dass ich mich hier vor dem Gesetz falsch verhalte. Über lange Strecken (BAB) würde ich das auch niemals machen.<br><br>Fragen:<br>1.      Was passiert mir, wenn ich eine Person zuviel an Board habe und angehalten werde?<br>2.      Wie wird das im Ausland gesehen?<br>3.      Wie aufwändig ist eine Nachrüstung der 2 zusätzlichen Sitze mit Gurtsystem und eine Eintragung im Schein?<br>4.      Gibt es auch andere, die dieses Problem haben?<br><br>Ich kann mir vorstellen, dass die zwei zusätzlichen Personen überhaupt keinen Sinn machen, wenn man die Urlaubs-Beladung und das Gewicht der beiden Personen mit 150 kg veranschlagt. Dann ist man wohl immer über dem Limit.<br><br>Gruß<br>Jens<br><br>
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon herbi » 05.06.2004 - 07:45:26

Hallo Jens,<br>ich habe mir da noch nie große Gedanken gemacht. <br>Mein WOMO hat ebenfalls 4 Gurtplätze (2 vorne und 2 an der Dinette in Fahrtrichtung). zwei Plätze befinden sich ohne Gurte gegen die Fahrtrichtung, wobei die Bank so kurz ist, daß nur zwei schmale Leute Platz haben. Ich dachte mir immer, so wie Du, daß diese beiden Personen sicher sitzen. Da mein WOMO als ausgebauter Kastenwagen auch Alltagsauto ist, habe ich damals beim Kauf Wert gelegt, kurzfristig mehr Personen mitnehmen zu können.<br>Im Urlaub und auf Übernachtungsreisen sind wir jedoch immer zu zweit.<br>Jetzt habe ich in meinen Kfz-Schein geschaut und finde dort 5 zugelassene Plätze. (Also ist mein gelegentlicher 6. Gast illegal) Somit hat aber die Herstellerfirma bewußt einen ungegurteten Platz in Kauf genommen.<br>Ich empfinde diesen Platz bei Auffahren ebenso sicher wie Du, aber sollte das Mobil einmal kippen - was ich nicht hoffe - dann wirbelt diese 5. Person schon schön durch das Interieur.<br>Was ich bei einer Kontrolle und bei 6 Personen sagen werde, weiß ich noch nicht; aber mir fällt dann schon was Passendes ein.<br>Grüße aus dem saumäßig nassen Chiemgau<br>Herbi
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon oldman » 05.06.2004 - 08:31:28

Hallo zusammen,<br><br>die Anzahl der eingetragenen Personen im Kfz-Schein ist abhängig vom zulässigen Gesammtgewicht des Kfz. So wir z.B. beim Ablasten die Zahl der eingetragenen Personnen reduziert. Es können jedoch mehr mitgenommen werden, solange das zul. Gesamtgewicht nicht überschritten wird.<br>Wir haben in unserem Womo zwei Längsbänke ohne Gurte. Dort dürfen. z.B. Personnen ohne Gurt mitgenommen werden. Es könnte sich so auch bei den Sitzen entgegen der Fahrtrichtung verhalten. <br><br>Gruß vom Nikolaus
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon karl54de » 05.06.2004 - 09:54:24

ICh habe eine 3,5to. Im Prospekt wurden 6 Sitzplätze beschrieben.<br><br>Fahrer-, Beifahrersitzz mit Dreipunktgurt, Vierersitzdinette, zwei in Fahrtrichtung mit Dreipunktgurte und zwei umgekehrte mit Beckengurte.<br><br>Im Brief, bzw. Zulassung stehen allerdings nur 4 eingetragene Sitzplätze. <br><br>Auf Anfrage beim TÜV wurde mir erklärt, dass ich eventuell auch 6 Leute mitnehmen könnte, müsste aber dann in Kauf nehmen, nur noch 80 fahren zu dürfen. <br><br>Ich habe es damals nicht verstanden und da ich aber nie mit mehr als drei Personen fahre, ist diese Frage für mich nicht so wichtig und habs gelassen.<br><br>Gruß Karl<br>
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon pluspetit » 06.06.2004 - 12:36:05

[quote author=oldman link=board=WOMO-Technik;num=1086396337;start=0#2 date=06/05/04 um 08:31:28]Hallo zusammen,<br><br>die Anzahl der eingetragenen Personen im Kfz-Schein ist abhängig vom zulässigen Gesammtgewicht des Kfz. So wir z.B. beim Ablasten die Zahl der eingetragenen Personnen reduziert. Es können jedoch mehr mitgenommen werden, solange das zul. Gesamtgewicht nicht überschritten wird.<br>Wir haben in unserem Womo zwei Längsbänke ohne Gurte. Dort dürfen. z.B. Personnen ohne Gurt mitgenommen werden. Es könnte sich so auch bei den Sitzen entgegen der Fahrtrichtung verhalten. <br><br>Gruß vom Nikolaus[/quote]<br><br>Diese Auskunft habe ich auch vom TÜV erhalten. Man darf maximal 8 Personen + Fahrer ohne PBS (Personenbeförderungsschein) mitnehmen. Vorrangig sind sie gurtgesicherten Plätze zu besetzen. Grenze ist aber auf jeden Fall das Zulässige Gesamtgewicht lt. KFZ -Schein. Das darf nicht überschritten werden.<br>Bei unserem WOMo sind mit 3,85 to 6 Sitzplätze , als 3,5 Tonner 4 Sitzplätze eingetragen. Wir dürften aber bis zu 8 Personen mitnehmen, solange das ZG nicht überschritten wird.<br>Ob man das unter Sicherheitsgesichtspunkten machen sollte, muss jeder selbst entscheiden. <br>Wir haben 7 gurtgesicherte Sitzplätze, das reicht uns aus.<br><br>Grüße <br>Pluspetit
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon Alfrederix » 06.06.2004 - 13:30:43

Hi,<br>zwar nicht gerade hilfreich, aber zum Thema passend:<br><br>Fünf Deutsche in einem  Audi Quattro erreichen die italienische Grenze.  <br><br>Der  italienische Zollbeamte stoppt sie und sagt:  <br>"Esse isse illegal  zu fahrene in eine Audi Quattro mitte fünf Perssonne!"  <br>"Was  meinen Sie damit, es ist illegal?", fragt der deutsche  Fahrer.  <br>"Quattro heisste Vier", antwortet der italienische  Zollbeamte.  <br>"Quattro ist nur der Name des Autos", sagt der  Deutsche ungläubig,  <br>"Sehen Sie in die Papiere: Dieses Fahrzeug  kann fünf Personen transportieren."  <br>"Dasse könne Sie ihre  Grossemuter erssälle!" antwortet der Zollbeamte.  <br>"Quattro heisste  Vier. Sie habben fünnfe Perssonne in die Auto unte brechen sommit die  Gesses!"  <br>Der Fahrer antwortet aufgebracht: "Sie Idiot! Holen Sie  sofort Ihren Vorgesetzten, ich möchte mit jemandem reden, der kompetent  ist!"  <br>"Dasse tutte mir leitt", antwortet der Italiener, "Er kanne  nickte kommen. Er isse noch beschefftigd mitte ssswei Perssonne in einne  Fiat Uno!"
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon Andreas » 06.06.2004 - 20:42:42

:)<br>Hallo<br><br>Unser Knaus hat zgg 3,4 T.<br><br>Alle vier Plätze der Dinette sind mit Gurten ausgestattet.<br>Somit habe ich sechs eingetragene Sitzplätze.<br><br>l.g.<br>Andreas<br>:)
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon Jens_M » 08.06.2004 - 18:28:23

Hallo Zusammen<br><br>Nachdem mich die Beiträge immer mehr irritiert haben, und ich auch noch von anderen Forumsmitgliedern PMs bekommen habe, habe ich jetzt einfach mal zum Rundumschlag ausgeholt und mit der Polizei, mit dem ADAC und mit der Allianz gesprochen.<br><br>Folgendermaßen stellt sich die rechtliche (lückenhafte) Situation in Deutschland dar.<br>Es gibt einige grundsätzliche Regellungen, die alle eingehalten werden müssen.<br><br><br>Jeder Autofahrer darf sich, plus 8 Passagiere befördern. Nur wenn ein Personenbeförderungsschein vor liegt dürfen mehr Personen mit einem Kraftfahrzeug befördert werden.<br><br>Für jeden Passagier muss ein entsprechender Sitzplatz vorhanden sein (Gurt ist nicht Pflicht).<br><br>Vorhandene Gurte MÜSSEN verwendet werden. Wer also eine Person mehr mit nimmt,  muss dann dafür sorgen, dass die anderen Passagiere weiterhin angeschnallt werden können.<br><br>Der Fahrer darf in seiner Sicht und in seiner Handlung nicht eingeschränkt werden.<br><br>Das Zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden.<br><br>Die zusätzlichen ungegurteten Sitzgelegenheiten dürfen nicht nach der kraftfahrtbundesamtlichen Fahrzeugabnahme nachträglich eingebaut worden sein. <br><br> <br><br>Bei der Einhaltung all dieser Vorgaben, ist es kein Gesetzesbruch, wenn weitere Personen befördert werden. Auch aus Versicherungstechnischer Sicht ist ein Schaden in diesen Fällen zu übernehmen.<br><br>Es wird natürlich von der Polizei und vom ADAC abgeraten Urlaubsfahrten mit ungegurteten Passagieren zu unternehmen.<br>Aber illegal ist es nicht. Somit kann ich jederzeit (bei Beachtung der obigen Punkte) rechtlich ungefährdet mehr Personen mitnehmen.<br><br>Die Polizei fragt sich nur, wie es sein kann, dass ein WoMo (wie meins), dass erst 2001 gebaut wurde, mit Sitzen ausgestattet wurde, die keine Gurte haben. Da das Kraftfahrtbundesamt dieses Fahrzeug aber so hat in den Verkehr gehen lassen, ist es eben OK.<br><br>Die Frage allerdings, wie es ist, wenn ich mit dem Fahrzeug mit zusätzlichen Passagieren über eine Grenze fahre (z.B. NL, A, I, F) konnte mir nicht beantwortet werden.<br><br>Viele schöne Grüße von einem sich jetzt besser im Bilde befindlichen<br>Jens<br> <br>
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon Bent » 13.06.2004 - 13:48:18

Bei der Gelegenheit kann ich erzählen, daß mir ein Hersteller von WoMos (nicht der, von dem unser jetziges Fahrzeug ist!) empfahl, das Fahrzeug nur für 2 Personen zuzulassen, da man dann trotzdem soviele Leute mitnehmen kann wie Platz haben ohne, daß es zu schwer wird, man aber keine Gurte braucht und folglich auch nicht angeschnallt zu sein braucht.<br><br> ;D<br><br>Gruß von Bent<br>
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon Jens_M » 14.06.2004 - 15:43:31

Hallo Bent,<br><br>genau das hat der Rechtsanwalt des ADAC auch gesagt, und er bezeichnete das als LÜCKE in unserer Gesetzgebung, die aber aus anderen Gründen nicht geschlossen werden sollte. "Gott sei Dank", so seine Aussage, "wissen das ja nur die Wenigsten". :-)<br><br>Gruß<br>Jens<br><br>
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon Matthias » 26.06.2004 - 18:03:57

Hallo WoMo-Freunde,<br>möchte Jens_M mit einen Zitat aus der neuesten Bedienungsanleitung von Bürstner bestätigen:<br>"Im Reisemobil dürfen auch mehr Personen als in den Fahrzeugpapieren angegeben mitfahren, wenn für alle Personen ein Sitzplatz zur Verfügung steht und die technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen nicht überschritten wird."<br>Mit lieben Grüßen aus den Rheinland<br>Matthias
Gehe das Unmögliche an. Erst wenn du dies getan hast kannst du wissen, ob es tatsächlich unmöglich ist.
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon Globetrotter » 11.08.2004 - 17:24:15

Hallo Pluspetit,<br><br>Du schreibst, dass Du 7 Gurtplätze hast. Das wäre für uns und die fünf Rangen perfekt. Was hast Du für ein Mobil und wie ist die Bettenaufteilung?<br><br>Danke!<br>Gruß<br>Globetrotter
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon Globetrotter » 11.08.2004 - 17:28:38

Hallo Jens_M,<br><br>danke für die klare Aussage und die Mühe, die Du Dir bzgl. zulässige Personenzahl gemacht hast.<br>Da ich zu diesem Thema ebenfalls Bauchschmerzen hatte, war Dein posting Gold wert.<br><br>D A N K E <br><br>Globetrotter
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Re: Zugelassene Anzahl Passagiere

Beitragvon Jens_M » 12.08.2004 - 14:56:20

Globetrotter hat geschrieben:Hallo Jens_M,

danke für die klare Aussage und die Mühe, die Du Dir bzgl. zulässige Personenzahl gemacht hast.
Da ich zu diesem Thema ebenfalls Bauchschmerzen hatte, war Dein posting Gold wert.

D A N K E

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Auch Dir DANKE für die Lorbeeren.
Das ist der Sinn eines Forums, Fragen zu klären.
Da mich die Antworten der Mitglieder aber noch mehr verunsichert haben und ich zur Fraktion derjenigen gehöre, die eigentlich immer auf der "richtigen" Seite des Gesetzes stehen wollen, musste ich mir mal den halben Tag leisten und rum telefonieren.
Es war schon merkwürdig, dass ich sogar bei der Polizei hin und her geschickt wurde, bis ich beim Dezernat für Verkehr gelandet bin und dort ein ZUSTÄNDIGER Beamter sich erst einmal kundig machen musste bevor er mich zurückrufen konnte um mich auf zu klären. Ebenso beim ADAC. Dort wurde ich von einem Anwalt zurück gerufen, nachdem endlich jemanden gefunden war, der sich auskannte. Dieses Thema ist also bei weitem nicht so überschaubar und schon gar nicht von allen Betreffenden (Polizei) beherrscht.
Wenn Ihr also mal von einer Polizeistreife angehalten werdet, und ein Polizeibeamter meint bei Euch eine Person zuviel zu entdecken, dann könnte der zu falschen Maßnahmen greifen.
Aufklärung tut not.
Der ADAC hat mir aber auch erklärt, WARUM diese Gesetzeslücke nicht geschlossen wird. Das hat schon einen recht praktischen Hintergrund. Dieser wird nur nicht an die große Glocke gehängt.

Schönen Gruß
Jens
Zuletzt geändert von Jens_M am 15.02.2008 - 22:00:40, insgesamt 3-mal geändert.
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