Dt. Autofahrer bleiben vor ausländischen Bußgeldern sicher?

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Dt. Autofahrer bleiben vor ausländischen Bußgeldern sicher?

Beitragvon Philanthrop » 03.12.2007 - 17:47:48

Hallo zusammen,

ich stell den folgenden Link Deutsche Autofahrer bleiben vor ausländischen Bußgeldern sicher [Spiegel Online, 3.12.07] einmal mit Fragezeichen in den Raum. Fragezeichen deswegen, weil zwar scheinbar Verkehrsverstöße nicht durch Deutschland (außer in A begangen) verfolgt werden, aber wer noch einmal in das Urlaubsland reisen will, sollte doch auch davon ausgehen, dass die staatlichen Stellen dort bereits über "Fahndungs- Computer" und Nummernschild- Screening verfügen sollten ;).
Gruß Phil

Es ist nicht genug beschäftigt zu sein, das sind auch Ameisen.
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Re: Dt. Autofahrer bleiben vor ausländischen Bußgeldern sich

Beitragvon Gimli » 18.01.2008 - 11:26:56

Philanthrop hat geschrieben:... aber wer noch einmal in das Urlaubsland reisen will, sollte doch auch davon ausgehen, dass die staatlichen Stellen dort bereits über "Fahndungs- Computer" und Nummernschild- Screening verfügen sollten ;).


Moin moin !

Dazu habe ich folgende Info gefunden :

In Belgien und Frankreich kann es passieren, dass die Ordnungshüter bis zum Bezahlen der Buße an Ort und Stelle das Auto festhalten. In den meisten anderen Ländern wird von gestoppten Verkehrssündern an der Kontrollstelle eine Kaution oder Sicherheitsleistung gefordert, die in ihrer Höhe weitestgehend der späteren Strafe entspricht. Insofern wird der Einzug der Geldbuße faktisch sichergestellt. Wird man zwar geblitzt, aber nicht angehalten, sollte man sich gleichwohl nicht allzu sicher fühlen. Als Verkehrssünder bleibt man in ausländischen Computersystemen oft über mehrere Jahre hin registriert - der nächste Auslandsurlaub kann also durchaus ein böses Erwachen mit sich bringen.

In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. Anwalt Winter: "Übertretungen können drei Jahre lang verfolgt werden; die Strafe einer Übertretung selbst verjährt in zwei Jahren." In Belgien beträgt die Verjährungsfrist bei Verkehrsverstößen in der Regel ein Jahr.

Wegen einfacher Verstöße verhängte Strafen können in Belgien ein Jahr lang, Strafen wegen schwerer Verstöße fünf Jahre lang vollstreckt werden. Die Vollstreckungsverjährungsfrist läuft bei erstinstanzlichen Entscheidungen ab deren Rechtskraft, bei letztinstanzlichen Urteilen ab deren Verkündung.

In Italien muss bei Verstößen binnen der Vollstreckungsverjährungsfrist, die im Allgemeinen nach fünf Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung eintritt, zwar theoretisch noch mit Zwangsmaßnahmen gerechnet werden. In der Praxis ist bei der Wiedereinreise nach Italien augenblicklich kaum mit Vollstreckungsmaßnahmen zu rechnen - eine Garantie dafür, dass solche nicht erfolgen, gibt es jedoch nicht!

In den Niederlanden beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrsverstöße in der Regel zwei Jahre. Die Vollstreckungsverjährung für Entscheidungen tritt nach zwei Jahren und acht Monaten ein. Die Frist beginnt dabei zu laufen, sobald das Urteil rechtskräftig wird.

In Frankreich beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist bei Verkehrszuwiderhandlungen ein Jahr. Die Vollstreckungsverjährungsfrist für diese Zuwiderhandlungen beträgt zwei Jahre und beginnt mit Rechtskraft der richterlichen Entscheidung. Bei Straftaten beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist drei Jahre - die Vollstreckungsverjährungsfrist je nach Delikt zwei oder fünf Jahre.

In Spanien können Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung je nach Schwere des Delikts nach drei Monaten, nach sechs Monaten oder nach ein Jahr nicht mehr verfolgt werden. Die verhängten Strafen selbst können ab Rechtskraft der zu Grunde liegenden Entscheidung noch ein Jahr lang vollstreckt werden, wobei es zu beachten gilt, dass diese Frist durch den Beginn der Vollstreckung unterbrochen wird, also erneut im vollem Umfang zu laufen beginnt.

Quelle

Grüße,
Uwe
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Beitragvon cschulz1 » 18.01.2008 - 12:24:20

Moin Phil,
in Schweden und Norwegen, kann es Dir passieren, dass Dein Fahrzeug mit einer Kralle am Rad "gesichert" wird und Du erst nach bezahlen des Bußgeldes, weiter fahren kannst. Ist sehr nervig, da die einzelnen Stellen zum bezahlen bzw. zum entfernen der Kralle 2 vollkommen unterschiedliche sein können. Dann ist die Rennerei zu den einzelnen Stellen anstrengender als das Bußgeld.

Schönen Freitag noch
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Beitragvon RaiWo » 18.01.2008 - 15:30:25

Hai!
In CH bin ich sosfort angehalten worden und mußte löhnen.
Das kann soweit gehen, daß das Aauto sichergestellt wird.
Ist im übrigen auch umgekehrt so. Ein Ausländer, der in D erwischt wird, muß ebenfalls eine Sicherheitsleistung erbringen.
CU
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Re: Dt. Autofahrer bleiben vor ausländischen Bußgeldern sich

Beitragvon Schwedenopa » 18.01.2008 - 15:52:49

Gimli hat geschrieben:In den Niederlanden beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrsverstöße in der Regel zwei Jahre. Die Vollstreckungsverjährung für Entscheidungen tritt nach zwei Jahren und acht Monaten ein. Die Frist beginnt dabei zu laufen, sobald das Urteil rechtskräftig wird.

In den Niederlanden kann die Polizei überdies unter bestimmten Voraussetzungen das Auto an Ort und Stelle beschlagnahmen:
  • Der Fahrer kann die geforderte Sicherheitsleistung (in der Regel einige Hundert Euro) nicht bezahlen
  • Der Fahrer ist (z.B. wegen Trunkenheit oder Drogenkonsum) nicht fahrtüchtig oder hat keine gültige Fahrerlaubnis, und es steht auch kein Ersatzfahrer zur Verfügung
  • Das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher.

In solchen Fällen wird das Fahrzeug zu einer Verwahrstelle gebracht, wo es dann vom Halter (gegen Zahlung der Sicherheitsleistung und einer Verwaltungs- und Aufbewahrungsgebühr) wieder abgeholt werden kann.

Die Insassen werden von der Polizei entweder zu dieser Verwahrstelle oder zur nächsten Polizeistation gebracht. Wie sie von dort aus ohne Auto weiterkommen, ist ihr Problem.

MfG
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Beitragvon K.Peter » 18.01.2008 - 17:19:33

Ich habe in Norwegen versehentlich eine Maut geprellt.

Was erwartet mich???

Evtl. weiß Gimli oder sonst jemand einen Rat.


Peter
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Beitragvon Schwedenopa » 18.01.2008 - 17:33:44

K.Peter hat geschrieben:Ich habe in Norwegen versehentlich eine Maut geprellt.

Was erwartet mich???

Hallo,

entweder passiert gar nichts, oder Du kriegst in einigen Wochen/Monaten/Jahren eine Rechnung von einem Inkassobüro, wahrscheinlich EPC in London.

Die Entscheidung, wie Du auf so eine Rechnung reagierst, muss ich Dir überlassen. Tatsache ist jedoch: In dem Moment, in dem das Inkassobüro tätig wird, ist das eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, hat also nichts mit Bußgeld zu tun. Und eine solche rein zivilrechtliche Forderung über die Grenzen hinweg auf dem Rechtsweg einzutreiben, ist (für das Inkassobüro) äußerst aufwändig und riskant.

MfG
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Beitragvon Diver55 » 19.01.2008 - 12:39:07

Wie schon Gerhard sagte, da kommt aus London in ca 6 Mon ein Überweisungsträger über ca 70?.
Hatte ein ähnliches Problem, zwar die Maut bezahlt, aber die nächste Mautstelle falsch bedient.
Im Raum Stavanger sind mehrere Mautstellen auf dem Weg zum Centrum. An der ersten muß man manuell bezahlen an den nächsten auf der manuellen Seite durchfahren und das Ticket zum lesen des Barcodes wieder reinschieben. Das habe ich beim ersten mal nicht gewusst. Aber hatte mir das Ticket aufbewahrt, und somit konnte ich nachweisen das ich bezahlt hatte.
In Bergen ist es etwas problematischer, es gibt dort keine Möglichkeit an der Kontrollstelle manuell zu lösen.
Das Ticket muß im nach herein in Bergen an der Tankstelle am Busbahnhof gelöst werden. Ebenfalls ...... gut aufbewaren. :wink:
Herzlichen Gruß Bernd
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Beitragvon feldhamster » 19.01.2008 - 17:38:30

K.Peter hat geschrieben:Ich habe in Norwegen versehentlich eine Maut geprellt.

Was erwartet mich???



Nix, Peter. Keine Sorge. Das sollte jedoch für niemanden ein Freibrief darstellen, solche Dinge zu seinem Hobby zu machen, wovon ich in Deinem Falle nicht ausgehe.
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