Gasprüfung Wohnmobil

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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon sukki » 08.05.2019 - 08:29:17

Und schon geht die Diskussion hier auch los.

Mein TÜV macht die Gasprüfung immer mit und einmal wurde der Schlauch direkt entfernt vom Druckregler zum Womo, weil er die zehn Jahre erreicht hatte. Durfte ich mir einen neuen Schlauch kaufen, montieren und dann ohne weitere Prüfung wars das.
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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon Hajot » 08.05.2019 - 09:36:21

Das ist jetzt der letzte Beitrag den ich hierzu poste. Von mir aus kann jeder, der meint ohne gültige Gasprüfung die Abnahme seines Fahrzeugs beim TÜV/DEKRA erreichen zu können, ohne eine solche dort hinfahren.

Zu guter Letzt noch eine entsprechende Erläuterung des TÜV-Nord.

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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon Hajot » 08.05.2019 - 09:42:17

sukki hat geschrieben:Und schon geht die Diskussion hier auch los.

Mein TÜV macht die Gasprüfung immer mit und einmal wurde der Schlauch direkt entfernt vom Druckregler zum Womo, weil er die zehn Jahre erreicht hatte. Durfte ich mir einen neuen Schlauch kaufen, montieren und dann ohne weitere Prüfung wars das.


Richtig Sukki, der TÜV ist dazu befugt Gasprüfungen vorzunehmen. Dies ist jedoch eine Prüfung außerhalb der Fahrzeugabnahme, die entsprechend zusätzlich zu zahlen ist. Ohne die Gasprüfung, sei diese nun durch den TÜV/DEKRA im Zuge der Hauptuntersuchung oder durch einen anderen autorisierten Fachbetrieb erfolgt, wird keine Abnahme des Fahrzeugs erfolgen, da der fehlende Nachweis als "erheblicher Mangel" gewertet wird.

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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon slomo » 08.05.2019 - 10:18:57

Hajot hat geschrieben: Ohne die Gasprüfung, sei diese nun durch den TÜV/DEKRA im Zuge der Hauptuntersuchung oder durch einen anderen autorisierten Fachbetrieb erfolgt, wird keine Abnahme des Fahrzeugs erfolgen, da der fehlende Nachweis als "erheblicher Mangel" gewertet wird.

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Ich kann nur wieder da obige fragen.
Wo ist dieses Vorgehen des TÜV o.ä. gesetzlich verankert?
Ich habe bis jetzt noch nichts gefunden.
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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon Schwedenopa » 08.05.2019 - 10:41:33

Hajot hat geschrieben:... der TÜV ist dazu befugt Gasprüfungen vorzunehmen.

Der Prüfer muss dazu aber die entsprechende Sachkunde haben und für Gasprüfungen zertifiziert sein. Als ich noch in Deutschland gewohnt habe da konnte längst noch nicht jede TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle auch Gasprüfungen durchführen. Aber zugegeben, das ist 15 Jahre her, kann sich also inzwischen geändert haben.

Zur Diskussion im anderen Forum: Diese habe ich - anfangs - auch mit Interesse verfolgt, auch wenn es mich persönlich nicht mehr betrifft. Ich habe aber stark den Eindruck, dass sich da zwei konkurrierende Interessenverbände in die Wolle gekriegt haben und die ganze Debatte dann von einzelnen Forumsteilnehmern mit allerlei Verschwörungstheorien angereichert wurde. Deshalb bin ich schließlich ausgestiegen. Welche Position nun richtig ist, wenn überhaupt, dazu möchte ich keine Aussage machen.

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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon nicehome » 08.05.2019 - 12:16:34

slomo hat geschrieben:
Hajot hat geschrieben: Ohne die Gasprüfung, sei diese nun durch den TÜV/DEKRA im Zuge der Hauptuntersuchung oder durch einen anderen autorisierten Fachbetrieb erfolgt, wird keine Abnahme des Fahrzeugs erfolgen, da der fehlende Nachweis als "erheblicher Mangel" gewertet wird.

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Ich kann nur wieder da obige fragen.
Wo ist dieses Vorgehen des TÜV o.ä. gesetzlich verankert?
Ich habe bis jetzt noch nichts gefunden.


In D muss es nicht für jeden Pup´s ein geschriebenes Gesetz geben. Oft sind es Durchführungsbestimmungen (ggf. festgelegt durch dazu beauftragte Verbände) o.ä. die die Abläufe regeln.

Hajot hat in seinem vorletzten Beitrag den Link eingestellt, aus dem diese "Durchführungsbestimmung" für die Gasprüfung bei Womo´s und dessen Begründung hervorgeht. Die Basis dazu ist der § 29 der StvZO, indem die Heizung eines Fahrzeug´s zum Prüfthema erklärt wird, da sie im Fahrerraum ist. Ein Wohnwagen benötigt zum TÜV dagegen diese Prüfung nicht, da eben der Fahrer nicht um Wohnwagenraum ist, zumindest nicht während der Fahrt :roll:

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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon Hymerli93 » 08.05.2019 - 12:24:23

Gestern hat unser Hymerli ( Bj 93 ) anstandslos neuen TÜV bekommen ( Dekra ) :D . Einschl Gasprüfung. Ich musste nur vorher der Werkstatt bescheid geben dass die Gasprüfung mitzumachen sei damit der Prüfer entsprechende Prüfmittel mitbringt.
Die Gasanlage bzw deren Dichtigkeit stellt ein Sicherheitsrelevantes Bauteil am Womo dar. Den ordnungsgemäßen Zustand prüft der TÜV / Dekra und bescheinigt dies mit seinem Stempel / Plakette. Eine undichte ( bzw nicht geprüfte ) Anlage stellt ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar und somit kann die Plakette verweigert werden. Auch bei Kontrollen kann es zu Problemen kommen.
Ich für meine Teil lasse die Gasanlage schon aus eigenem Interesse regelmäßig Prüfen und notfalls Reparieren.
Der Gedanke an Irgendwelche Rechtmäßigkeiten etc ist mir noch nie gekommen und werde auch zukünftig keinen solchen daran verschwenden. :wink:

Gruß
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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon hehnchen » 09.05.2019 - 20:44:39

Hallo, wie oben schon geschrieben trifft der §29 STVZO mit seinen Anlagen für ein Wohnmobil eben nicht zu, da wir keinen GasANTRIEB haben. Wird aber frecherweise einfach so benutzt. Hier müßte mal ein womofahrender Rechtsanwalt den Mut zum Klageweg haben. Für den kleinen Endverbraucher wird sich leider nichts ändern. Die Plakettenverweigerung (ist mir gerade am 07.05.19 passiert) ist illegal, aber was soll man tun?
(Natürlich will ich auch nicht mit der Gesundheit spielen und halte die Gasprüfung schon für sinnvoll, nur die Verknüpfung mit der HU ist rechtlich eben sehr zweifelhaft.)
Schöne Grüße, hehnchen
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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon nicehome » 10.05.2019 - 12:52:26

hehnchen hat geschrieben:Hallo, wie oben schon geschrieben trifft der §29 STVZO mit seinen Anlagen für ein Wohnmobil eben nicht zu, da wir keinen GasANTRIEB haben. Wird aber frecherweise einfach so benutzt. Hier müßte mal ein womofahrender Rechtsanwalt den Mut zum Klageweg haben. Für den kleinen Endverbraucher wird sich leider nichts ändern. Die Plakettenverweigerung (ist mir gerade am 07.05.19 passiert) ist illegal, aber was soll man tun?
Schöne Grüße, hehnchen


Sorry, aber der Bezug oder Nichtbezug auf die Gasangetriebenen Fahrzeuge ist überhaupt nicht die Rechtfertigung für die Prüfpflicht der Gasanlage in Freizeitfahrzeugen.

Die Überprüfung der Gasanlage eines Wohnmobil´s ergibt sich eben doch aus dem § 29 STVZO, und das hat mit den gasbetriebenen Fahrzeugen und deren Erwähnung in den Ausführungsbestimmungen überhaupt nichts zu tun. Sie ergibt sich vielmehr aus der Tatsache, das der TÜV-Prüfer zum Beispiel unter anderem auch den ordnungsgemäßen Zustand der Heizung eines Fahrzeuges prüfen muss/soll. Die Heizung ist aber nicht nur die Führerhausmotorheizung, sondern bei Wohnmobilen z.B. auch die im gleichen Raum befindliche Wohnraumgasheizung. Hier geht es darum, eventuelle Abgasbelästigung im Fahrzeuginnenraum auszuschließen. Und genau deshab ist die gleiche Gasprüfung z.B. bei Wohnanhängern nicht vorgeschrieben oder Bestandteil der TÜV-Prüfung.

Die Plakettenverweigerung ist keineswegs illegal, sondern rechtens.

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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon sukki » 10.05.2019 - 18:30:25

eventuelle Abgasbelästigung

Das ist aber Quatsch. Bei der Gasprüfung wird keine Abgasbelästigung geprüft, sondern die Dichtheit. Es sei denn, Abgas wäre gleichzusetzen mit Gas...
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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon Hajot » 22.01.2020 - 11:04:07

so, und jetzt für alle die ohne erfolgte Gasprüfung mit dem WoMo zum TÜV/Dekra fahren eine freudige Botschaft.

Das Nichtvorliegen der Gasprüfung wird seit dem 01.01.2020 nicht mehr als "erheblicher Mangel" gewertet :!: und die Zuteilung der Plakette muss daher erfolgen. Diese Ausnahmeregelung ist aber vorerst bis 2023 befristet. Wen es interessiert kann es hier nachlesen. Ich würde mich aber zur Zeit noch nicht auf Diskussionen mit dem Prüfer einlassen wollen.

Für die eigene Sicherheit würde ich jedem WoMo-Besitzer raten trotz allem ein 2-jährige Prüfung der Gasanlage vorzunehmen.

Gruß
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Re: Gasprüfung Wohnmobil

Beitragvon Roadrunner » 23.01.2020 - 20:22:55

Wird mich nicht davon abhalten die Gasprüfung durchführen zu lassen.
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