Auflastung Fiat Ducato Weinsberg Meteor 650

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Auflastung Fiat Ducato Weinsberg Meteor 650

Beitragvon Klaus123 » 20.09.2021 - 09:34:30

Moin in die Runde. Habe ein kleines Problem. Mein WoMo hat im Moment ein zGG von 3400 KG mit einem Alko Fahrgestell, wahrscheinlich das MC34T mit Tiefrahmen. Nun möchte ich es Auflasten auf 3500KG zGG. Fiat lehnt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auf 3500 ab und schiebt den schwarzen Peter auf den Aufbauhersteller. Der sagt (Weinsberg) geht net. Zum Tüv Frankfurt brauche ich erst gar nicht zu gehen, da weiß ich jetzt schon wie die reagieren.
Hat jemand eine Idee, wie ich trotzdem die Auflastung bekommen? Vielleicht einen TÜV oder Dekra Prüfer, der das macht?
Gruß
Klaus
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Re: Auflastung Fiat Ducato Weinsberg Meteor 650

Beitragvon Sparks » 29.09.2021 - 18:33:19

Klaus, welches Baujahr hat dein Womo?
Knaus/Weinsberg ist nämlich sehr hartleibig, wenn es um Fahrzeuge geht, die vor der Insolvenz und Übernahme durch eine holländische Firma, produziert wurden.
Habe ein ähnliches Problem mit einer Deseo-Box gehabt.
LG
Sparks
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Re: Auflastung Fiat Ducato Weinsberg Meteor 650

Beitragvon ww4411 » 03.02.2022 - 18:04:32

Hallo Klaus123,
ähnliche Erfahrungen habe ich auch im Herbst letzten Jahres gemacht. Vorab kurz zum Fahrzeug: Mein Wohnmobil ist auch ein Weinsberg, aber ein Orbiter 631 G mit 3500 kg zGG, Basis: Ducato 250 mit 131 PS, Bj. 2008.

Zur Auflastung / aktuelles zGG:
3500 kg sind mir eigentlich etwas zu wenig und ich hätte gern mind. 3650, lieber 3850 kg. Meine zulässige Achslast lt KfZ Schein: vorne 1850 kg, hinten 2000 kg. Das wären zusammen 3850.

Mein nächstgelegener Weinsberghändler sagte mir im Herbst 2021: Kein Problem, machen wir. Als es dann ernst werden sollte kam der Rückzieher mit der Begründung das Weinsberg an FIAT verweist, von dort müsse eine Bescheinigung kommen. Also hin zu IVECO (die sind näher als FIAT und machen auch die Ducatos). IVECO bzw. FIAT macht die Aussage: Wir sind nicht zuständig, das muss der Aufbauhersteller machen. Na dann doch erstmal eine Anfrage beim TÜV Nord in Langenhagen. Ergebnis: TÜV Prüfer sagt: Wir brauchen eine Bescheinigung vom Hersteller. Da war ich dann genauso schlau wie vorher.

Letzte Woche hatte ich nun ein Telefonat mit einem Gutachter vom TÜV Nord, dieses Mal in Hannover-Döhren wegen einer Änderung der Reifengröße (Wechsel von 215/70 x 15 auf 225/70 x 15; sind nicht im KfZ Schein eingetragen, möchte ich aber gern). Bei diesem Telefonat habe ich den Prüfer auf die Auflastung angesprochen. Seine Aussage zu mir: Schauen sie doch mal auf das (Typen-)Schild im Motorraum, wenn dort 3850 kg als zGG steht geht die Auflastung auch ohne technische Maßnahmen. Ansonsten müssen ggf. z.B. unterstützende Luftfedern an die Hinterachse. Oder ähnliches.

Da mein WoMo aktuell im Winterlager steht und ich derzeit da nicht dran komme, kann ich Dir leider nicht sagen was bei mir auf dem Schild steht. Das würde erst im April gehen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen, wenn Du noch Fragen haben solltest: Meld Dich einfach.

Viele Grüße

Wolfgang
ww4411
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