@ Alle :
Bei allem Respekt! Ich finds nicht plausibel...!
Seitdem die Autohöfe offiziell auf den BAB's ausgewiesen werden, sind sie eigentlich öffentlich und unterliegen dem standardisiertem Informationssystem der BAB's! Wem solche Privilegien vom Bund zugestanden werden, der hat letztendlich auch einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen und seine privatwirtschaftlichen Interessen dementsprechend anzupassen.
Wenn Eigentümer oder Pächter solcher Autohöfe Parkgebühren verlangen, dann müssen sie dies deutlich sichtbar dem Parker gegenüber anzeigen. Bei einer Unterlassung desselben, und bei Eintreiben solcher nicht angezeigten Parkgebühren, würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen...!
Find's eh sozial nicht gerechtfertigt sich auf den BAB's anzeigen zu lassen und dann hinterher beim parken abzukassieren. Dies ist eigentlich auch wettbewerbsverzerrend gegenüber den Rasthöfen auf den BAB's, die bekanntlich ja keine Parkgebühren erheben dürfen...!
Servicewüste Deutschland....!!!!!