Moderator: Mods
<br><br>Das ist das Schöne an den Gesetzen, man kann sie ja nun ziehen wie Gummi...(was ist kurz, was ein Nickerchen,was eine lange Fahrt...)<br><br>Aber praktisch verstehe ich das Gesetz nicht, außer mit deiner Erklärung.<br><br>Aber es kommt ja noch ein anderer Aspekt hinzu, zumindest in dem verhandelten Fall. Es gehören ja immer zwei dazu, einer der schläft (im Womo) und einer der die grünen Männchen anruft (das Böse ist immer und überall...)<br><br>PittiEs würde sich nur dann um ein zulässiges vorübergehendes Parken auf öffentlichen Parkplätzen handeln, wenn sich der Fahrer mit einem kurzen Nickerchen von einer langen Fahrt erholen wolle (OLG Schleswig-Holstein, AZ: 1 Ss Owi 33/02). <br>
<br><br>Für die meisten "kleinen" Rechtsstreitigkeiten ist in aller Regel das OLG die letzte Instanz. So daß, man eigendlich schon davon ausgehen kann, daß es hier endgültig entschieden wurde. Spannend würde es meiner Meinung nach erst dann, wenn ein OLG in einem andern Land anders entscheiden würde.<br><br>PittiIch bin mir allerdings nicht sicher, ob diese Vorschrift einem Gang durch die Instanzen stand halten würde. Nur müsste das natürlich jemand durchziehen.
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