hewag hat geschrieben:Ich war schon oft auf Parkplätzen von Museen gestanden. Wenn ich die Besuche und dort Geld für Eintritt und Essen lasse und danach fragte ob ich eine Nacht stehen darf gab es noch NIE ein Nein!
Doch, wir haben das schon erlebt: Rheinisches Freilichtmuseum Kommern: Wir kommen am Samstagabend etwa eine halbe Stunde vor Kassenschluss an. Wir wollen am nächsten Morgen ins Museum, und fragen daher an der Kasse, ob wir auf dem (riesengroßen und völlig leeren) Parkplatz übernachten dürfen. Wir würden sogar sofort noch die Eintrittskarten für den nächsten Tag kaufen. "Nein, der Chef will das nicht." ist die Antwort.
hewag hat geschrieben:Schleswig - Wikinger Museum und Schloss Gottdorf, Eckernförde Kappeln Flensburg Eidersperrwerk, eigentlich überall wo kein Eindeutiges Verbotsschild steht berufe ich mich "auf die Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit" vor allem wenn ich mir einen oder zwei Pharisäer gönne.
Genau damit wäre ich gerade in Schleswig-Holstein vorsichtig: Es gibt ein Urteil des OLG Schleswig (Aktenzeichen: 1 Ss OWi 33/02), nach dem auch eine Womo-Übernachtung zur "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" auf einem öffentlichen Parkplatz eine
unerlaubte Sondernutzung darstellt, wenn die Fahruntüchtigkeit vorher bewußt durch Alkoholgenuss herbeigeführt worden war. (War hier zwar Wein, nicht Pharisäer, macht aber rechtlich keinen Unterschied
) Das Ganze ist zwar grandioser Unsinn, denn der bewusste Fahrer musste ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das
Landesnaturschutzgesetz bezahlen (und wieviel Natur gibt es denn auf einem asphaltierten Großparkplatz schon zu schützen...), aber rechtsgültig.
MfG
Gerhard