SP Travemünde

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Beitragvon Christine » 07.06.2004 - 13:39:01

Hi, unser Norwegenurlaub naht und da stellt sich die Frage für einen passenden SP:<br><br>Da wir morgens um 10 Uhr von Travemünde losmüssen, wollen wir abends zuvor anreisen. Allerdings ist mir für die paar Std. der SP am Skandinavienkai für 12 Euro einfach zu teuer. Ich habe aber gesehen, daß auf dem gr. Parkplatz schräg gegenüber (Samstags ist dort der Markt) auch einige Wohnmobile stehen. Ist einmaliges Übernachten dort erlaubt? War jemand von Euch schon dort?<br><br>Gruß<br><br>Christine
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Re: SP Travemünde

Beitragvon Schwedenopa » 07.06.2004 - 16:06:41

Hallo Christine!<br><br>Vorsicht! Travemünde ist in Schleswig-Holstein. Und Schleswig-Holstein ist, was die Womo-Freundlichkeit betrifft, auf dem besten Wege, sich zum deutschen Tirol zu entwickeln. >:(<br><br>§36 Abs. 1 des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes besagt klipp und klar:<br><br>Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen nur auf einem Zelt- und Campingplatz aufgestellt und benutzt werden.<br><br>Ein Wohnmobil ist eine "sonstige bewegliche Unterkunft". Und die Leute dort machen ernst: Es sind bereits mehrfach Bußgelder gegen "Freisteher" verhängt worden! <br><br>Zwar frage ich mich, wie viel Natur auf einem asphaltierten Parkplatz geschützt werden kann. Bzw. ob es Aufgabe eines Naturschutzgesetzes sein kann, die Einnahmen der Campingplatzbetreiber zu schützen. <br><br>Aber wenn wir diesen Sommer von Kiel aus Richtung Norwegen in See stechen, dann werden wir wohl vorher auf dem offiziellen Stellplatz in Kaltenkirchen übernachten.<br><br>MfG<br>Gerhard
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Re: SP Travemünde

Beitragvon Pitti » 07.06.2004 - 16:20:54

Hallo,<br><br>die können, wegen mir, in ihr Landesnaturschutzgesetz schreiben was sie wollen. Wenn ich mit meinem Womo für eine Nacht auf einem öffentlichen ausgewiesenen Parkplatz stehe, können die mir garnichts! <br><br>Weil: Ich habe ein Fahrzeug, für das Steuern gezahlt werden und ich somit das Recht habe, nicht nur auf der Straße am fließenden sondern eben auch am ruhenden Verkehr teilzunehmen.<br><br>teilnehmende Grüße<br>Pitti
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Re: SP Travemünde

Beitragvon georg » 07.06.2004 - 19:20:27

[quote author=Pitti link=board=Stellplatztipps;num=1086608341;start=0#2 date=06/07/04 um 16:20:54]Hallo,<br><br>die können, wegen mir, in ihr Landesnaturschutzgesetz schreiben was sie wollen. Wenn ich mit meinem Womo für eine Nacht auf einem öffentlichen ausgewiesenen Parkplatz stehe, können die mir garnichts! <br>...................................<br>teilnehmende Grüße<br>Pitti[/quote]<br><br>Hi Pitti,<br><br>viel Spass beim Ausprobieren!<br><br>Fairer Weise solltest du den Naturschützern doch mitteilen, wo du zu übernachten gedenkst, mit welchem Womo und mit welchem pol. Kennzeichen. Sonst gehen die dich wochenlang suchen???????  Und du kämest um deinen Heidenspass, es den Ordnungshütern mal wieder so richtig gezeigt zu haben, was ein deutscher Pitti ist.  ;)<br><br>Viel Spass dabei wünscht<br>Georg :)
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Re: SP Travemünde

Beitragvon Pitti » 07.06.2004 - 20:32:56

Lieber Georg!  :-*<br><br><br>Etwas kurz gesprungen, was? ;D<br><br>Warum hast du nur die Hälfte von meinem Posting zitiert? Hast du den Rest nicht verstanden?  ;)<br><br>Es geht um einen Parkplatz gekennzeichnet mit diesem Schild:<br>Bild<br><br>und für eine Nacht.<br><br>Also laß sie kommen, die Umweltschützer, ganz chillig :P<br><br>Selbst die Grünen und die Umweltschützer können das Recht nur bedingt beugen...<br><br>gebeugte Grüße<br>Pitti<br><br>
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Re: SP Travemünde

Beitragvon luedtkes » 07.06.2004 - 22:45:30

[center]Hi christine,<br><br>wir haben schon öfters dort gestanden, und nie allein. Einmal standen über fünfzig Womos dort, die wir fast alle morgens am Anleger wieder getroffen haben.<br>Ich denke mal das man bei diesem Parkplatz wohl beide Augen zudrückt, stehen hier doch auch immer ausländische sprich skandinavische Womos und warten hier auf ihre Fähren. Wäre doch ein verflucht schlechte Werbung, aber man weiß ja nie.... :P<br><br>Abgestandenen Gruß<br><br>Carsten[/center]
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Re: SP Travemünde

Beitragvon georg » 07.06.2004 - 23:10:54

[quote author=Pitti link=board=Stellplatztipps;num=1086608341;start=0#4 date=06/07/04 um 20:32:56]Lieber Georg!  :-*<br>......................................................<br>Warum hast du nur die Hälfte von meinem Posting zitiert? Hast du den Rest nicht verstanden?  ;)<br>...........................<br>gebeugte Grüße<br>Pitti<br>[/quote]<br><br>Hi Pitti,<br><br>......das wird es sein! ;D ;D ;D<br><br>Toll, wie du das wieder so schnell erkannt hast ::) ::) ::),<br>hätte ich dir gar nicht zugetraut ;D ;D ;D<br><br>Weiter so, du bist auf dem richtigen Weg....... :'( :P ???<br><br>mitfühlende Grüße<br><br>Georg :)
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Re: SP Travemünde

Beitragvon Pitti » 08.06.2004 - 09:02:03

Allerliebster Georg  :-*<br><br>du bist wirklich einer der Allergrößten, nur leider hast du zum eigendlichen Thema bisher nichts zu sagen gehabt.<br><br>Ich will aber gern meinen Standpunkt verdeutlichen:<br><br>Nehmen wir mal an, ich würde mein Womo auf dem gesagten Parkplatz abstellen, zuschließen und in der örtlichen Herberge übernachten. Bekäme ich jetzt auch ein Ticket von den Umweltschützern? Ist es also zur Beurteilung, ob ich auf einen bestimmten öffentlich ausgeschilderten Parkplatz stehen darf, wichtig ob ich imFahrzeug bin oder nicht? Was passiert auf dem heimischen Parkplatz, der gleichermaßen beschildert ist, auf dem mein Womo stehen könnte (tut es zwar nicht, weil Garage, aber egal)? Dürfen demnach in SH Womos generell nicht auf öffentlichen Parkplätzen stehen?<br><br>Fragen über Fragen<br><br>Du siehst, lieber Georg, es gibt genug über inhaltliche Dinge zu reden. Äußere dich bitte zum Inhalt, mit deinen Stänkerein erreichst du mich eehh nicht. ;)<br><br>unerreichte Grüße<br>Pitti<br><br>PS: Postings mit mehr als 10 Smilies sind mir natürlich noch willkommener  ;D<br><br>
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Re: SP Travemünde

Beitragvon Schwedenopa » 08.06.2004 - 09:12:56

Hallo Pitti!<br><br>[quote author=Pitti link=board=Stellplatztipps;num=1086608341;start=0#2 date=06/07/04 um 16:20:54]Wenn ich mit meinem Womo für eine Nacht auf einem öffentlichen ausgewiesenen Parkplatz stehe, können die mir garnichts! <br><br>Weil: Ich habe ein Fahrzeug, für das Steuern gezahlt werden und ich somit das Recht habe, nicht nur auf der Straße am fließenden sondern eben auch am ruhenden Verkehr teilzunehmen.[/quote]<br><br>Leider falsch!  >:(<br><br>Natürlich darfst Du mit Deinem Womo am ruhenden Verkehr teilnehmen, sprich: Parken. Aber nicht im geparkten Wohnmobil übernachten. <br><br>Es gibt auch bereits einen dokumentierten Fall (Aktenzeichen: OLG Schleswig-Holstein, AZ: 1 Ss Owi 33/02). Ein Womofahrer hatte sich nach einem Restaurantbesuch auf Sylt in seinem Womo auf öffentlichem Parkplatz zur Ruhe gelegt. Ihm wurde ein Bußgeld aufgebrummt, welches vom Oberlandesgericht bestätigt wurde! Habe leider nur einen Link zu einem Artikel in der Zeitung mit den 4 Buchstaben gefunden, der ich sonst überhaupt nicht vertraue: <br><br>http://www.bild.t-online.de/BTO/meingeld/rechtsteuern/rechtstipp/profitipps/arag/09__2003/wohnmobil__uebernachten.html<br><br>Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob diese Vorschrift einem Gang durch die Instanzen stand halten würde. Nur müsste das natürlich jemand durchziehen.<br><br>Ich glaube auch nicht, dass man hierfür "Grüne" oder Umweltschützer verantwortlich machen kann. Zu offensichtlich scheinen hier (wie in Tirol) die Interessen der Tourismusmaf..., pardon, äh, -wirtschaft, geschützt zu werden. <br><br>MfG<br>Gerhard
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Re: SP Travemünde

Beitragvon Pitti » 08.06.2004 - 09:25:15

Hallo Gerhard,<br><br>das ist in jedem Fall erst mal interessant, danke für den Link.<br><br>
Es würde sich nur dann um ein zulässiges vorübergehendes Parken auf öffentlichen Parkplätzen handeln, wenn sich der Fahrer mit einem kurzen Nickerchen von einer langen Fahrt erholen wolle (OLG Schleswig-Holstein, AZ: 1 Ss Owi 33/02). <br>
<br><br>Das ist das Schöne an den Gesetzen, man kann sie ja nun ziehen wie Gummi...(was ist kurz, was ein Nickerchen,was eine lange Fahrt...)<br><br>Aber praktisch verstehe ich das Gesetz nicht, außer mit deiner Erklärung.<br><br>Aber es kommt ja noch ein anderer Aspekt hinzu, zumindest in dem verhandelten Fall. Es gehören ja immer zwei dazu, einer der schläft (im Womo) und einer der die grünen Männchen anruft (das Böse ist immer und überall...)<br><br>Pitti
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Re: SP Travemünde

Beitragvon Pitti » 08.06.2004 - 09:31:37

noch was:<br><br>
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob diese Vorschrift einem Gang durch die Instanzen stand halten würde. Nur müsste das natürlich jemand durchziehen.
<br><br>Für die meisten "kleinen" Rechtsstreitigkeiten ist in aller Regel das OLG die letzte Instanz. So daß, man eigendlich schon davon ausgehen kann, daß es hier endgültig entschieden wurde. Spannend würde es meiner Meinung nach erst dann, wenn ein OLG in einem andern Land anders entscheiden würde.<br><br>Pitti
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Re: SP Travemünde

Beitragvon Uli_bw » 08.06.2004 - 09:40:04

[quote author=Pitti link=board=Stellplatztipps;num=1086608341;start=0#4 date=06/07/04 um 20:32:56]Lieber Georg!  :-*<br><br><br>Etwas kurz gesprungen, was? ;D<br><br>Warum hast du nur die Hälfte von meinem Posting zitiert? Hast du den Rest nicht verstanden?  ;)<br><br>Es geht um einen Parkplatz gekennzeichnet mit diesem Schild:<br>Bild<br><br>und für eine Nacht.<br><br>Also laß sie kommen, die Umweltschützer, ganz chillig :P<br><br>Selbst die Grünen und die Umweltschützer können das Recht nur bedingt beugen...<br><br>gebeugte Grüße<br>Pitti<br><br>[/quote]<br><br>Wir sind vor vielen Jahren (so um die 20) mal morgens um 5 vom Förster im Nationalpark Bayrischer Wald geweckt worden...<br>Dort steht auch überall daß das nächtigen im Nationalpark verboten ist...<br>Nicht auf den jeweiligen P Schildern. Zumindest damals nicht.<br>Ich würde mich trotz allem außerhalb Nationalparks (da gelten strengere Gesetzte ) auch im Landschaftsschutzgebiet abstellen.<br>Im Zweifelsfall nicht öffnen und angeben, daß Du zu einer Nachtwanderung mit nächtlicher Vogel beobachtung unterwegs warst. Dann hast du nur geparkt.<br><br>ULI
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Re: SP Travemünde

Beitragvon Christine » 08.06.2004 - 10:55:17

HI,<br><br>wenn ich das hier alles so richtig deute, bedeutet dies wohl für mich nach ca. 5 Stunden Fahrt mit 420 km, Ankunft wahrscheinlich gegen 20 Uhr:<br><br>Ich stelle gerade meine Fahrtüchtigkeit wieder her (beim parken auf offiziellen Parkplatz)!<br><br>christine
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Re: SP Travemünde

Beitragvon murmelbaer » 08.06.2004 - 11:17:48

[quote author=Uli_bw link=board=Stellplatztipps;num=1086608341;start=0#11 date=06/08/04 um 09:40:04].... Im Zweifelsfall nicht öffnen und angeben, daß Du zu einer Nachtwanderung mit nächtlicher Vogel beobachtung unterwegs warst. Dann hast du nur geparkt.ULI[/quote]<br>das funktioniert bei mir nicht, weil man an all den frisch gefällten bäumen ums womo herum schon merken würde, daß murmelbär da (ge)schnarcht (hat)  ;) :) :D ;D 8)
:) murmelbär
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Re: SP Travemünde

Beitragvon Schwedenopa » 08.06.2004 - 11:59:42

[quote author=Pitti link=board=Stellplatztipps;num=1086608341;start=0#10 date=06/08/04 um 09:31:37]Für die meisten "kleinen" Rechtsstreitigkeiten ist in aller Regel das OLG die letzte Instanz. So daß, man eigendlich schon davon ausgehen kann, daß es hier endgültig entschieden wurde. Spannend würde es meiner Meinung nach erst dann, wenn ein OLG in einem andern Land anders entscheiden würde.[/quote]<br><br>Stimmt, da hast Du Recht.<br><br>Was in anderen Ländern entschieden wird, ist hier allerdings uninteressant, da es sich um das Landesnaturschutzgesetz von S-H handelt. <br><br>MfG<br>Gerhard
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