von Seekater » 06.07.2004 - 14:21:57
[quote author=EuraGerhard link=board=Stellplatztipps;num=1086608341;start=0#8 date=06/08/04 um 09:12:56](Aktenzeichen: OLG Schleswig-Holstein, AZ: 1 Ss Owi 33/02). Ein Womofahrer hatte sich nach einem Restaurantbesuch auf Sylt in seinem Womo auf öffentlichem Parkplatz zur Ruhe gelegt. Ihm wurde ein Bußgeld aufgebrummt, welches vom Oberlandesgericht bestätigt wurde! Habe leider nur einen Link zu einem Artikel in der Zeitung mit den 4 Buchstaben gefunden, der ich sonst überhaupt nicht vertraue: <br>.......<br><br>MfG<br>Gerhard[/quote]<br><br>Hallo Gerhard,<br><br>gerade diesen Fall habe ich - damals als er aktuell war - mal ein bischen nachrecherchiert und festgestellt, daß leider wieder einige Fakten weggelassen wurden, die zur Urteilsfindung entscheidend waren. Soweit ich mich erinnere war da im Umfeld u.a.:<br><br>- merkwürdige Argumentation des betroffenen Paares, die nichts aber auch gar nichts mit der gängigen Argumentation zu tun hatte<br>- Sylt ist eine Insel (Fahrtziel, keine "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" auf der Weiterfahrt)<br>- der (öffentliche) Parkplatz war irgendwie exponiert oder das WoMo sonstwie auffallend geparkt<br>- Sylt ist mit WoMo nur per Bahnverladung Hindenburgdamm erreichbar, eine Vorbereitung der Fahrt und des anschließenden Verbleibs kann vorausgesetzt werden.<br>- Die beiden kamen nachts sehr spät an, der Restaurantbesuch fand glaube ich am Abend des Folgetages statt<br>- evtl. war da auch noch ein Abweisen an einem überfüllten Campingplatz<br><br>Wie gesagt, es kann sein, daß ich da nicht mehr alles richtig in Erinnerung habe, doch der Fall war derart merkwürdig, daß ich diesen - schon gar nicht im Sinne "SLH urteilt strenger" - heranziehen würde.<br><br>Viele Grüße<br>Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung