feldhamster hat geschrieben:Hei Lucinchen,
ich wundere mich immer ein wenig über die Bedarfsstrukturen für lediglich eine Übernachtung. Wozu denn unbedingt offizielle CP's, SPe oder ähnliches
Ein Womo und die damit einhergehende Unabhängigkeit ermuntert ja gerdadezu zur Improvisation:

normale Parkplätze

Festplätze

Parkplätze vor Schwimmbädern oder anderen öfftl. Einrichtungen

Supermarktparkplätze
und und und................
Immer und stets natürlich unter der Voraussetzung, dass es irgendwie "passen" muß. Aber passend läßt sichs meist auch machen - oder

Damit sollte man wohl etwas vorsichtig sein und zumindest um Erlaubnis fragen und vor allen Dingen nicht mit mehreren Fahrzeugen auftauchen.
Wenn Stellplätze vorhanden sind, dann sollte man diese auch nutzen.
Dafür werden sie zur Verfügung gestellt.
Es wäre nicht das erste mal, dass sich solche Plätze zu inoffiziellen Stellplätzen mausern die den orstansässigen Nachbarn ein Dorn im Auge werden. Insbesondere dann wenn ein paar unserer Argenossen negativ auffallen, Lärm machen und Müll hinterlassen.
Bei Umfragen bei Stellplatzbetreibern, Freizeitparks, Skiliften, Gastronomen, etc. müssen wir immer wieder erfahren, dass Wohnmobile auf einigen Parkflächen absolut nicht erwünscht sind.
Oft sind das Infos über Plätze die weitergegeben werden und dann in allerlei Stellplatzlisten auftauchen.
Wer ungefragt und unerlaubt auf privaten oder gewerblichen Parkflächen übernachtet, darf sich nicht wundern wegen Hausfriedensbruch angezeigt zu werden.
Es kam schon vor, dass die Staatsanwaltschaft erfolgreich ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch gegen einen parkenden Autofahrer eingeleitet haben, der auf der Parkfläche der Staatsanwaltschaft geparkt hatte, und auf dem kein Parkverbotsschild aufgestellt war.
Nach der Gerichtverhandlung war der Autofahrer vorbestraft.
Also auch auf Plätzen von Behörden. Ämtern und öffentlichen Einrichtungen sollte man äusserst vorsichtig sein.
Vor kurzem wurde uns ein angeblich neuer Stellplatz auf dem Grundstück einer öffentlichen Einrichtung gemeldet.
Auf die höfliche Nachfrage beim Grundeigentümer, erhielten wir eine bitterböse Überraschung.
Es wurde uns untersagt diesen Platz als solchen auszuweisen, und gegen Androhung von Massnahmen, unverzüglich dazu aufgefordert, ohne schuldhaftes Zögern alles zu unternehmen, daß Informationen weder im Internet und sonstigen Veröffentlichungen auftauchen.
Peter