von Seekater » 13.09.2004 - 09:28:08
[quote author=wolpi link=board=Stellplatztipps;num=1095021307;start=0#0 date=09/12/04 um 22:35:07]Hallo<br><br>Mal eine Frage! Darf ich, als Landwirt, also Grundstückseigentümer einem WoMo oder einem Zelter das Übernachten auf meinem Grundstück erlauben? Oder kann hier eine Behörde (Polizei, Jäger, Ordnungsamt, keine Ahnung was alles) einschreiten? Muss ich als Grundstückseigentümer ev. mit Strafe rechnen? Was gescheit wenn sich der "Übernachter" auf meinem Grundstück verletzt? <br><br>Interessiert mich mal, denn ich würde gerne ab und an einem WoMo das Übernachten auf meinem Grundstück gestatten. <br><br>Schöne Grüße aus dem Allgäu <br><br>wolpi[/quote]<br><br>Hallo Wolpi,<br><br>nach meinem Kenntnisstand sollte das möglich sein.<br><br>Solange Du ab und an einem WoMoisten das Übernachten gestattest und sicherstellst, daß der kein Abwasser/Fäkalien etc. in Deinen Grund einleitet, sollten da keine Probleme entstehen. Eine Haftung Deinerseits gegenüber dem Übernachter solltest Du ausschließen. Ich würde also ein kleines Papier vorbereiten, Kennzeichen, Name des Übernachters und dem Text, daß Übernachtung auf eigenes Risiko erfolgt (und eben sonst noch was Dir wichtig erscheint).<br><br>Ändern tut sich die Sache, wenn das so häufig passiert und Du soviel Geld kassierst, daß es über einen kleinen Obulus (Deckung eigener Kosten) hinausgeht. Ganz "vorbei" ist es, wenn Du Werbung machst, dann wird ein Dienstleistungsgewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Dies sollte jedoch auch kein Problem sein - nach einem Besuch beim Ordnungsamt, Gewerbeschein (ich glaube 20,-- Euro einmalige Gebühr) und ggfs. Erfüllung von Auflagen, die von Deinen lokalen Gegebenheiten und eben den Dienstleistungen abhängen, die Du anbieten willst. Ich habe schon etliche Bauern im Urlaub kennen gelernt, die das als kleinen Nebenerwerb machen.<br><br>Ebenfalls etwas anderes ist es, wenn WoMos dauerhaft (sagen wir einmal länger als 4 Wochen) auf Deinem Grund stehen. Dann muß der Platz baurechtlich zum Abstellen von Kfz erlaubt sein, z.B. Deine Scheune in der Dein Traktor steht, da darf problemlos auch ein WoMo dazu, genauso im Hof. Wenn also Dein Stellplatz, sagen wir mal eine Wiese - auch ohne Reklame und ohne Dienstleistungen etc. so gut "läuft", daß da den ganzen Sommer über quasi immer irgendwelche WoMos stehen, dann würde ich mal - wenn Du Dir nicht sicher bist - bei der Gemeinde (Bauamt) nachfragen, ob dort Parken/Abstellen von Kfz erlaubt ist und wenn nicht, was zu tun ist, damit's erlaubt ist. Meist sollte das eine reine Formalie sein - solange Du es vorher machst, und nicht wartest bis der lokale Campingplatzbetreiber Dich anzeigt "da oben stehen immer WoMos, darf der das ?"<br><br>Also mein Kenntnisstand:<br>Hin- und wieder ein WoMo, "eigenes Risiko", geringe Gebühr, keine Werbung, sollte kein Problem sein (also "Besuch bei Euch mit WoMo").<br>Etwas anderes ist das, wenn regelmäßig WoMos auf Deinem Grund stehen (erlaubte Parkfläche, Bauamt) oder durch Werbung, Dienstleistungen (Strom, Ver- und Entsorgung, Müll) ein Gewerbe ausgeübt wird (Gewerbeschein)<br><br>Gruß<br>Seekater<br>
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung