Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

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Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon Alec » 29.07.2008 - 16:14:52

Hej,

mal ne allgemeine, rechtliche Frage zu den Stellplätzen:

Darf ich dort wie auf CP´s auch mal nen Frühstückstisch rausstellen oder auch den Grill anwerfen?
Oder sind solche Plätze nur zur "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" vorgesehen und ich mach mich als Wildcamper strafbar, sobald ich vorm Bulli am Tisch sitzend erwischt werde...? :wink:
Vielen Dank für Eure Antworten!
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon Schwedenopa » 29.07.2008 - 16:43:30

Hallo Alec,

einen Straftatbestand namens "Wildcamping" gibt es nicht, strafbar machst Du Dich also nicht. :wink:

Rechtlich gesehen sind die allermeisten Stellplätze (von wenigen Ausnahmen abgesehen) allerdings nichts weiter als Parkplätze, und damit das Aufstellen von Stühlen, Grill, Markise etc. eine unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes, die mit einem Bußgeld belangt werden kann.

Außer natürlich, wenn solche Nutzungen ausdrücklich erlaubt sind, z.B. durch eine ausgehängte Stellplatzsatzung. Dann ist das, wie das Übernachten, eine erlaubte Sondernutzung.

MfG
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon rena13 » 29.07.2008 - 19:35:40

Irgendwo habe ich mal gelesen:

"von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang - picknick"
"von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang - wildes campen"

Wir z.B. haben letztes WE in Düsseldorf am Rheinufer gestanden - offizieller SP - und haben (nicht nur wir alleine :wink: ) gegrillt.
Wir haben ebenfalls im Ruhrgebiet am Schloss Wittringen gestanden - offizieller SP - und haben ebenfalls gegrillt (und nicht alleine)..

LG Rena
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon Seekater » 29.07.2008 - 21:32:35

EuraGerhard hat geschrieben:......Rechtlich gesehen sind die allermeisten Stellplätze (von wenigen Ausnahmen abgesehen) allerdings nichts weiter als Parkplätze, und damit das Aufstellen von Stühlen, Grill, Markise etc. eine unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes, die mit einem Bußgeld belangt werden kann.

Außer natürlich, wenn solche Nutzungen ausdrücklich erlaubt sind, z.B. durch eine ausgehängte Stellplatzsatzung. Dann ist das, wie das Übernachten, eine erlaubte Sondernutzung.


Stimmt lieber Gerhard,

allerdings nur bei Stellplätzen in öffentlicher Hand. :wink: Denn dort gilt die Straßenverkehrsordnung.

Anders bei Privatgrund, dort kann weder Ordnungsamt, noch Polizei derartige Ordnungswidrigkeiten ahnden, weil auf Privatgrund die Straßenverkehsordnung nicht zur Anwendung kommt. Hier kommt es darauf an, wie es der Grundbesitzer sieht. An das Aushängen eine Stellplaztzordnung, muß das dann nicht unbedingt gekünpft sein. Ähnlich würde ich den Fall auch sehen, wenn das Grundstück zwar im Besitz öffentlicher Hand ist, jedoch verpachtet ist. Hier dürfte auch der Pächter bestimmen können, was erlaubt ist und was nicht.

Gruß
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Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon Schwedenopa » 30.07.2008 - 08:55:17

Seekater hat geschrieben:...allerdings nur bei Stellplätzen in öffentlicher Hand. :wink: Denn dort gilt die Straßenverkehrsordnung.

Hallo Seekater,

ich bin bei meiner Antwort auf Alecs Frage tatsächlich von öffentlichen (Stell)Parkplätzen ausgegangen, insofern hast Du Recht. Das hat aber mit der Straßenverkehrsordnung nichts zu tun:

Man muss nämlich zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht unterscheiden:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch auf Privatgrundstücken, wenn diese für den öffentlichen Verkehr frei zugänglich sind. Beispielsweise auch auf Supermarktparkplätzen. (Die Schilder wie "Auf diesem Parkplatz gilt die StVO", die man dort häufig sieht, sind in aller Regel völlig überflüssig, denn die StVO gilt auch so.) Wer also auf einem frei zugänglichen Privatgrundstück beispielsweise ohne Führerschein "übt", oder besoffen fährt, macht sich genau so strafbar als wenn er dies auf der Straße tun würde. Erst wenn das Grundstück wirksam vom öffentlichen Verkehrsraum abgesperrt wird (mindestens durch eine Kette o.ä.), gilt die StVO nicht mehr. Und wenn auf dem frei zugänglichen Privatgrundstück von der zuständigen Behörde die Aufstellung bestimmter Verkehrsschilder, z.B. Halteverbote, angeordnet wurde, dann können Ordnungskräfte auch auf Privatgrund "Knöllchen" austeilen.

Die von mir genannte "unerlaubte Sondernutzung" ergibt sich jedoch nicht aus der StVO, sondern aus dem Straßenrecht (ohne "verkehr"). Dieses Straßenrecht steht für Bundes(fern)straßen im Bundesstraßengesetz, für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in den entsprechenden Verordnungen der Länder, Kreise oder Gemeinden. Und hier geht es im Gegensatz zur StVO nicht um Verkehrsregeln, sondern um "Widmungen". Sprich: Wozu darf ein bestimmtes Gelände, eine bestimmte Straße, genutzt werden. Und hier wird zwischen "Gemeingebrauch" und "Sondernutzung" unterschieden:

Gemeingebrauch ist dabei das, was jedermann ohne besondere Erlaubnis darauf tun darf. Dazu gehört beispielsweise das Fahren mit Fahrzeugen, das zu Fuß gehen, und auf Parkplätzen eben auch das Parken von Fahrzeugen.

Sondernutzung ist alles, was über den Gemeingebrauch hinausgeht. Also z.B. das Aufstellen von Tischen und Stühlen etc. Für eine Sondernutzung benötigt man eine Erlaubnis, andernfalls ist das eben eine unerlaubte Sondernutzung. Und die kann mit einem Bußgeld belangt werden. Kann, muss aber nicht. Denn die Ordnungsbehörden sind nicht verpflichtet, gegen Ordnungswidrigkeiten vorzugehen.

Auf Privatgrund ist es grundsätzlich Sache des Besitzers, bestimmte Nutzungen zuzulassen oder eben nicht. Allerdings wäre ein Verstoß dagegen auf Privatgrund eben keine unerlaubte Sondernutzung, sondern eine Besitzstörung, gegen die der Besitzer nicht per Bußgeld, sehr wohl aber z.B. per Unterlassungsklage vorgehen kann.

Ich empfehle daher folgende Vorgehensweise auf Stellplätzen: Wenn es keine deutlichen Hinweise darauf gibt, dass der Stellplatz sich auf Privatgrund befindet (Schranke, Zaun, Schild etc.), und wenn es keine ausdrückliche Erlaubnis dafür gibt, und wenn durch das Aufstellen von Mobiliar oder Markise weitere markierte Parkbuchten blockiert würden, dann würde ich es besser bleiben lassen.

MfG
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon Alec » 30.07.2008 - 20:36:52

Merk schon, ist nicht so leicht zu beantworten....! :wink:
Aber das...
rena13 hat geschrieben:Irgendwo habe ich mal gelesen:

"von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang - picknick"
"von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang - wildes campen"


klingt schon irgendwo einleuchtend....
Na ja, denk mal wenn man nicht gleich sein Zigeunercamp aufschlägt und sich dezent verhält wirds wohl so oder so keine Probleme geben...
Noch mal ne andere Frage, passt aber auch zum Titel:
Bekomm ich eigentlich Probleme, wenn ich mit nem Campingbulli, der ja offensichtlich keine Toilette an Bord hat, auf einem Stellplatz ohne WC stehe?
Hat da jemand Erfahrung?
Ich war bisher nur in Skandinavien damit unterwegs, und da gibts ja bekanntlich kaum Einschränkungen diesbezüglich.
Ende August solls nun mal in die österreichischen Alpen gehen....! :wink:
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon klausimaus » 31.07.2008 - 07:47:40

Hi Alec !
Gegenfrage: Wo "entsorgst" du denn? In den Wald pie..... mag ja noch angehen, aber das andere Geschäft?
Gruß Klausimaus
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon Alec » 31.07.2008 - 08:17:49

hehe...
dafür wird natürlich tagsüber ein WC angesteuert....!!
Selbst wenns erlaubt WÄRE, wäre es nicht jedermanns Sache, und meine mit Sicherheit auch nicht....
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon Schwedenopa » 31.07.2008 - 08:38:58

Alec hat geschrieben:Bekomm ich eigentlich Probleme, wenn ich mit nem Campingbulli, der ja offensichtlich keine Toilette an Bord hat, auf einem Stellplatz ohne WC stehe?
Hat da jemand Erfahrung?

Hallo Alec,

auf vielen offiziellen Stellplätzen sind ausdrücklich nur autarke Womos, also solche mit Abwassertank und Toilette, zugelassen. Auf solchen Plätzen dürftest Du also mit Deinem Bulli nicht übernachten. Es sei denn, der hat zumindest einen Grauwassertank und Du stellst Dir ein Porta-Potti rein.

MfG
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon Alec » 31.07.2008 - 17:47:46

Wie siehts auf Stellplätzen MIT WC aus? Da dürfte es keine Probleme mit Bulli geben, oder?
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon Schwedenopa » 01.08.2008 - 07:56:05

Alec hat geschrieben:Wie siehts auf Stellplätzen MIT WC aus? Da dürfte es keine Probleme mit Bulli geben, oder?

Du musst jeweils nachschauen. Auf vielen Stellplätzen hängt heutzutage eine Satzung aus. Wenn da nichts Entsprechendes drinsteht, dann kein Problem.

MfG
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon Pego » 01.08.2008 - 10:00:32

...wer mal an einem WE in der Hauptsaison in der Lübecker Bucht am Pelzerhaken bei Neustadt auf dem dortigen Stellplatz übernachtet hat, der fragt besser solche Dinge nicht ab! Wir haben dort die Erfahrung gemacht, viele der anwesenden Camper wissen sich sehr wohl richtig zu bewegen, nehmen Rücksicht auf Andere, helfen sich gegenseitig und sind freundlich zu einander...!

Und der Platz war wirklich bei diesen Hochsommerlichen Temperaturen "rappelvoll"...aber alles hatte gepasst, auch mit den sogenannten "wilden Campern" nebenan auf dem Tagesparkplatz...!

Es geht also vieles, solange ich meine Nachbarn respektiere, freundlich bin und für ein gutes Gespräch sorge...! :D
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Re: Was ist auf Stellplätzen erlaubt?

Beitragvon neptunmonika52 » 04.08.2008 - 08:26:09

dieser Link sagt dir alles

http://de.wikipedia.org/wiki/Camping#Deutschland

und denk dran: erst einmal muß sich jemand an deinem Verhalten stören.
Polizisten sind oftmals freundlich-die wenigen unfreundlichen sind in der Minderzahl
Politessen usw. aber werden nach Erfolg bezahlt-also Vorsicht

Grillen würde ich nicht- da gibt es a. nur Ärger und b.gibt es scharfe Bestimmungen wegen Brandschutz in der Natur

PS: Frage??
was macht ein Lkw-Fahrer auf einem PP ohne WC der vom WE-Fahrverbot betroffen ist?

deutsche Gesetze sind schwer und nicht an der Realität-deshalb fahren wir gerne nach Frankreich
gruß
neptunmonika
fahr in die Welt und seh die Bilder ....
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