von Seekater » 28.07.2004 - 08:55:27
Hallo Marco,<br><br>ich glaube das Thema hatten wir vor einiger Zeit schon. Ergebnis damals:<br><br>Es kommt darauf an, wie die lokale Kanalisation gebaut ist.<br>Bei Mischkanalisation (Regen + Grauwasser) geht alles in's Klärwerk, da ist ein Einleiten technisch problemlos.<br>Bei getrennter Kanalisation gibt es einen Regenwasserkanal, der ungeklärt in den nächsten Fluß/Bach geht und einen Grauwasserkanal, der zur Kläranlage führt. Hier ist also Einleitung nur über "Nicht-Regenwasser-Gullis", die meist (ohne oder mit minimalen Öffnungen) in der Straßenmitte liegen (theoretisch) möglich.<br>Und damit sind wir bei der rechtlichen Seite: Prinzipiell ist Einleitung nur mit Erlaubnis eines Besitzers eines erschlossenen Grundstück über dessen Einleitung möglich, der ja letztlich (so wie wir zuhaus alle) Geld an die Gemeinde für Kanalbenutzung zahlt. Soweit zum (vermuteten) juristischen Prinzip. Ich glaube jedoch, daß in der Praxis sehr wenig Bewußtsein dafür vorhanden sein wird. Auch muß es ja möglich sein einen Eimer Schmutzwasser (z.B. nach Schrubben des Hauszugangsweges) in die Gosse laufen zu lassen, ohne daß daraus eine Ordnungswidrigkeit wird. Wenn natürlich Heerscharen von WoMo-Nutzern dieses für sich permanent überall und immer in Anspruch nehmen wollen, sieht die Sache denke ich, schon etwas anders aus.<br><br>Mein persönliches Fazit: Bei Parkmöglichkeit mit Entsorgung (ausgewiesener Gulli zur Grauwasser Benutzung auf dem Parkplatz) wird der Gulli bei der persönlichen Wertschätzung häufig zu sehr vernachlässigt. Bezogen auf die WoMo-Verträglichkeit und Akzeptanz in Kommunen stellt dies einen erheblichen Faktor da, genauso wie der neben dem Gulli stehende Müllbehälter...........<br><br><br>Gruß<br>Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung