Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Seekater » 28.07.2004 - 08:55:27

Hallo Marco,<br><br>ich glaube das Thema hatten wir vor einiger Zeit schon. Ergebnis damals:<br><br>Es kommt darauf an, wie die lokale Kanalisation gebaut ist.<br>Bei Mischkanalisation (Regen + Grauwasser) geht alles in's Klärwerk, da ist ein Einleiten technisch problemlos.<br>Bei getrennter Kanalisation gibt es einen Regenwasserkanal, der ungeklärt in den nächsten Fluß/Bach geht und einen Grauwasserkanal, der zur Kläranlage führt. Hier ist also Einleitung nur über "Nicht-Regenwasser-Gullis", die meist (ohne oder mit minimalen Öffnungen) in der Straßenmitte liegen (theoretisch) möglich.<br>Und damit sind wir bei der rechtlichen Seite: Prinzipiell ist Einleitung nur mit Erlaubnis eines Besitzers eines erschlossenen Grundstück über dessen Einleitung möglich, der ja letztlich (so wie wir zuhaus alle) Geld an die Gemeinde für Kanalbenutzung zahlt. Soweit zum (vermuteten) juristischen Prinzip. Ich glaube jedoch, daß in der Praxis sehr wenig Bewußtsein dafür vorhanden sein wird. Auch muß es ja möglich sein einen Eimer Schmutzwasser (z.B. nach Schrubben des Hauszugangsweges) in die Gosse laufen zu lassen, ohne daß daraus eine Ordnungswidrigkeit wird. Wenn natürlich Heerscharen von WoMo-Nutzern dieses für sich permanent überall und immer in Anspruch nehmen wollen, sieht die Sache denke ich, schon etwas anders aus.<br><br>Mein persönliches Fazit: Bei Parkmöglichkeit mit Entsorgung (ausgewiesener Gulli zur Grauwasser Benutzung auf dem Parkplatz) wird der Gulli bei der persönlichen Wertschätzung häufig zu sehr vernachlässigt. Bezogen auf die WoMo-Verträglichkeit und Akzeptanz in Kommunen stellt dies einen erheblichen Faktor da, genauso wie der neben dem Gulli stehende Müllbehälter...........<br><br><br>Gruß<br>Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Frank_2 » 28.07.2004 - 09:01:45

Moin miteinander, <br>nach meinem Kenntnisstand ist es verboten und zieht eine empfindliche Strafe wegen unerlaubten "verklappens" von Brauchwasser nach sich.Mann kann dem Gulli halt nicht ansehen, ob er in der Kläranlage oder in einem Fluss endet, was bei Regenwasserkanälen oft der Fall ist. M. E. ist es aber kein Problem das Grauwasser in einem Gewerbegebiet inden Gulli laufen zu lassen, da die Kanäle immer in die Kläranlage laufen, ist aber ebenfals verboten. Also nicht erwischen lassen 8)<br>Gruß Frank
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Uli_bw » 28.07.2004 - 09:07:17

Die meisten Gullis werden heute getrennt vom Abwasser erfasst.<br>Bei Starkregen läuft sonst zuviel Abwasser in die Kläranlage und hinten ungeklärt wieder raus.<br>Ist aber noch nicht überall geändert worden.<br>Oft macht man es auch so, daß am Ende der Leitung noch einige Gullis in die Abwasserleitung fließen, die die Leitung dann "spülen".<br>Aber das Grauwasser ist im allgemeinen harmlos.<br>Wasch und Spülmittel müssen nach einer gewissen Zeit auf einen gewissen Prozentsatz (glaub 4 Tage und 96%)  abgebaut werden können. In den Gullis ist aber schon jede Menge Biomasse drin, so daß dies schneller gehen dürfte.<br><br>ULI
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon feldhamster » 28.07.2004 - 10:48:40

Eh, daß sich die selbsternannten Experten wieder in den Haaren liegen:<br><br>Zitat aus der amtlichen Mustersatzung, zumindest gültig für den Bereich des Landes Hessen:<br><br>§ 9<br>(1) Die Stadt überwacht die Einleitungen nicht häuslichen Abwassers entsprechend den Bestimmungen der aufgrund des § 53 (3) Nr. 2 des Hessischen Wassergesetzes erlassenen Rechtsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Das Überwachen erfolgt auf Kosten des jeweiligen Einleiters..........<br><br>(3) Das Überwachen orientiert sich an den in § 8 (1) festgelegten Einleitungsgrenzwerten, an den in Einleitungserlaubnissen gemäß § 15 (1) Nr. 4 HWG festgesetzten Werten und an den Vorgaben wasserrechtlicher Genehmigungen gemäß § 50 HWG.......<br><br>§ 33 Ordnungswidrigkeiten<br>(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 nicht häusliches Abwasser, das der Beseitigungspflicht unterliegt, der Abwasseranlage zuführt......... <br><br>Auf gut deutsch heißt das, daß eine Einleitung von Grauwasser, ohne vorherige schriftliche Einleitungserlaubnis der zuständigen Wasserbehörde einen ordnungswidrigkeitsrelevanten Straftatbestand darstellt. Und das ohne wenn und aber und mit allen rechtlichen Konsequenzen.<br><br>Und merke: [glow=red,2,300]Unwissenheit schützt vor Strafe nicht [/glow]<br><br>amtliche Grüße<br>vom feldhamster<br><br>
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Uli_bw » 28.07.2004 - 11:23:31

[quote author=feldhamster link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=0#5 date=07/28/04 um 10:48:40]§ 33 Ordnungswidrigkeiten<br>(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 nicht häusliches Abwasser, das der Beseitigungspflicht unterliegt, der Abwasseranlage zuführt.........[/b] <br>[/quote]<br><br>Hallo Feldhamster, <br><br>schön, daß Du  uns mit den Texten weiterhilfst.<br>Aber für mich istr das Grauwasser klar ein häusliches Abwasser.<br>Sogar viel harmloser.<br><br>Dann dürfte es auch eingelleitet werden in die Kläranlage.<br><br>Klar ist das Einleiten in die Landschaft und den Gulli (ohne Klärwerksanschluß) nicht erlaubt.<br><br>Aber wirklich gefährlich ist es nicht.<br><br>ULI
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon B.Loede » 28.07.2004 - 11:44:21

[quote author=feldhamster link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=0#5 date=07/28/04 um 10:48:40]<br><br><br>... ordnungswidrigkeitsrelevanten Straftatbestand...<br><br> amtliche Grüße<br>vom feldhamster<br><br>[/quote]<br><br><br>Was ist das denn ???<br><br>Wieder so eine Kreation von einem Feldhamster *grgr*<br>
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Uli_bw » 28.07.2004 - 11:46:16

[quote author=feldhamster link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=0#5 date=07/28/04 um 10:48:40]Und merke: [glow=red,2,300]Unwissenheit schützt vor Strafe nicht [/glow]<br>[/quote]<br><br>Da hilft nur nicht erwischt werden.<br>Das ist wie beim zu schnell fahren.<br><br>ULI
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon feldhamster » 28.07.2004 - 12:20:15

@ Uli<br>es ist kein häusliches Abwasser. Häusliches Abwasser ist das per Anschlußleitung vom Gebäude in die Kanalisation verbrachte Abwasser.<br><br>@Bordpolizei<br>nicht alles, was du nicht kennst, muß zwangsläufig eine Kreation vom feldhamster sein.<br><br>Erläuterung<br>Es handelt sich (in Hessen) um beides. Das unerlaubte Einleiten ist vordergründig eine OWi. Gleichzeitig erfolgt eine Meldung an die Staatsanwaltschaft, die hinsichtlich der evtl. Vorlage eines Straftatbestandes ermittelt. Any questions ?<br><br>lg<br>der feldhamster
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon B.Loede » 28.07.2004 - 12:26:02

[quote author=feldhamster link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=0#10 date=07/28/04 um 12:20:15] <br> Any questions ?<br><br>lg<br>der feldhamster[/quote]<br><br>Yes!<br><br><br>Wenn es in Hessen ordnungswidrigkeitsrelevante Strafbestände geben sollte, gibt es dann bei euch auch etwas schwanger oder weißes schwarz oder soetwas...?<br><br>capische ?
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Lacky » 28.07.2004 - 12:41:42

Hi Leute,<br>Wo putzt Ihr euer Womo? <br><br>Beim Autowaschplatz und last jedesmal<br>20? für den Dampfstrahler liegen und sauber ist es erst nicht?<br>Ich Putz die Kiste auf meinem Hof, und die Rinne ist am Kanal angeschlossen.<br><br>(das kann man ruhig, miteinander vergleichen, natürlich ohne Motorwäsche).<br><br>Das bisschen Wasser mit Seife und Spülmittel, stellt euch blos nicht so an.<br>Das Abasser von zuhause ist doch nichts anderes und läuft in den Kanal<br>(für was soll sonst der Kanal da sein ???)<br><br>Also mit ist das egal ob ich das darf oder nicht.<br>Die Amtsschimmel-Gesetze können mich mal!
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon feldhamster » 28.07.2004 - 12:51:30

@ Bordpolizei<br>bei solch unqualifiziertem Gequatsche darf man nur hoffen, daß du deine Brötchen im richtigen Leben nicht wirklich bei den Grünen verdienst. sonst hättest du wirklich das kleine 1 X 1 nicht gelernt:<br><br>Ordnungswidrigkeit:<br>Verstoß gegen Ordnungs- und Verwaltungsvorschriften (z. B. im Straßenverkehrsrecht). Im Gegensatz zur kriminellen Straftat löst die Ordnungswidrigkeit kein ethisches Unwerturteil aus. Sie wird mit einer Geldbuße geahndet. Grundlage ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) von 1968 in der Fassung vom 19. 2. 1987<br><br>Straftat:<br>ein menschliches Verhalten (Tun oder Unterlassen), das vom Gesetz mit Strafe bedroht ist. Voraussetzung der Strafbarkeit ist, dass das Verhalten tatbestandsmäßig ist, nämlich mit den im Strafgesetz festgelegten äußeren und inneren Merkmalen (sog. Tatbestandsmerkmalen) übereinstimmt. Außerdem muss es rechtswidrig (die Erfüllung des Tatbestands indiziert die Rechtswidrigkeit, kann aber durch Rechtfertigungsgründe - wie Notwehr - ausgeschlossen werden) und schuldhaft sein, nämlich vorwerfbar sein (was Schuldfähigkeit und bei vorsätzlichen Taten Unrechtsbewusstsein voraussetzt). Strafbare Handlungen, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind, heißen nach § 12 StGB Verbrechen; die mit Geldstrafe oder geringerer Freiheitsstrafe oder ausschließlich mit Geldstrafen bedrohten Taten sind Vergehen. Besondere Erscheinungsformen der strafbaren Handlung sind der Versuch sowie die verschiedenen Formen der Teilnahme. Mehrere strafbare Handlungen stehen zueinander im Verhältnis der Idealkonkurrenz, der Realkonkurrenz oder des fortgesetzten Verbrechens (Fortsetzungszusammenhangs). Die Verfolgung von strafbaren Handlungen unterliegt der Verjährung. Keine strafbaren Handlungen sind die Ordnungswidrigkeiten<br><br>Comprende ?????????<br><br><br><br>
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon B.Loede » 28.07.2004 - 12:58:27

<br>fein !!!<br><br>...und jetzt bitte die Definition von ordnungswidrigkeitsrelevanter Straftat!<br><br><br>PS: komm mal etwas runter, feldhamster
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon feldhamster » 28.07.2004 - 13:12:24

Die kannst du, liebe Bordpolizei, aus meinem vorletzten Beitrag unschwer entnehmen.<br><br>By the way: Es ist doch immer wieder das selbe. Erst wird ein Mitmensch, der durch Sachbeiträge dazu beizutragen beabsichtigt, daß Wissensdefizite abgebaut werden grundlos von Dritten diffamiert, bzw. lächerlich gemacht und das ohne einen konstruktiven Sachbeitrag zum Thema zu leisten. <br><br>Darauf wird eine (immer noch) sachliche und objektbezogene Klarstellung durch unhaltbaren und unbelegbaren Nonsens erneut unsachlich attackiert.<br><br>Und wenn einem dann endlich der Geduldsfaden reißt, dann heißt es "komm mal runter". TOLL<br>Warum heißt es in derartigen Fällen nie [glow=red,2,300]Sorry, aber ich hab mich ganz einfach vertan ?[/glow]<br>Ist das wirklich so schwer  ???<br><br>grübelt der feldhamster<br><br>PS: Es liegt in seiner Natur, spitze Zähne zu besitzen
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Quad-Bert » 28.07.2004 - 14:48:07

Zum Ordnungsamt:<br><br>Da wird Ihnen geholfen!!!  ;D ;D ;D<br><br>Mit entsorgenden Grüssen<br>Quad-Bert
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Gast » 28.07.2004 - 14:54:59

He he,<br>bei uns an den Weinbergen hat man Auffangbecken geschaffen, riesig groß. Bei Regen laufen alle Pestizide und Fungizide von den Weinbergen in die Auffangbecken und dann in den Gulli...
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