Fristen für ASU

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Fristen für ASU

Beitragvon Mikel » 02.01.2007 - 12:13:58

Ein frohes neues Jahr wünsche ich.

Wie waren denn die ASU Fristen bei einem Womo über 3,5t (3,8t) bei Erstzulassung 04/2005?

War das 2005 noch 1 Jahr?

Jetzt liegen die Fristen ja bei bis zu 6 jährigen Mobilen bei 2 Jahren.

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Beitragvon Mikel » 02.01.2007 - 13:54:23

Was ich bis jetzt rausgefunden habe:

Es gab einen Anlage XIa zur STVZO, in dem für KFZ über 3,5t eine jährliche ASU gefordert wurde. (Keine Ausnahmen für Womos) Diese Anlage XIa ist entfallen, die Fristen sind jetzt in der Anlage VIII §29 Abs 2 (HU) mit enthalten, d.h. für Womos >3,5 bis 7,5 Tonnen in den ersten 6 Jahren alle 2 Jahre HU/ASU.

Ist das so richtig?

Wie sieht es mit Womos aus, die genau in diesen Zeitraum der Umstellung fallen, d.h. kann ich die 1 jährige ASU auf 2 Jahre verlängern lassen?

(Bei der Umstellung der HU von 24 auf 36 Monate für neue Womos ging das)

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Beitragvon Nachtfalke » 02.01.2007 - 14:18:49

Hallo Mikel.

ich habe unser Womo mit 3,8to im Nov. 2005 zugelassen.

TÜV und AU sind erstmals nach 2 fällig.

Steht in Deinem Fahrzeugschein etwas anderes? :?:

Ciao Kai-Uwe
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Beitragvon Mikel » 02.01.2007 - 22:02:16

Nachtfalke hat geschrieben:Hallo Mikel.

ich habe unser Womo mit 3,8to im Nov. 2005 zugelassen.

TÜV und AU sind erstmals nach 2 fällig.

Steht in Deinem Fahrzeugschein etwas anderes? :?:

Ciao Kai-Uwe


Hallo Kai-Uwe,

ich habe mein Womo im April 05 zugelassen. Da galt wohl noch die 12 monatige ASU, denn das sagt der Aufkleber auf dem Nummernschild. HU gemäß Schein auch nach 2 Jahren, April 07.
ASU ist dort nicht separat aufgeführt.

Jetzt wollte ich Saisonkennzeichen holen, da weigert die KFZ Zulassungsstelle, da ASU verfallen.(gemäß aktuellem Gestz aber noch vorhanden :-(

Also Mist, bis April warten, HU und ASU machen, dann Saisonkennzeichen holen. Kostet mich dank Steuererhöhung 200€.

Auch Einwände, dass ASU nach aktuellem Gesetz noch gültig und sowieso jetzt im April wieder neu fällig, halfen nichts.

Michaell
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Beitragvon HAPE » 02.01.2007 - 22:33:21

Hallo Michaell,

mein Womo 3,85 to. wurde im März 2004 erstmals zugelassen. Auf der Zulassungsstelle erhielt ich damals Plakette für 2 Jahre ASU und 2 Jahre TÜV. Als ich letztes Jahr im März erstmals zum TÜV fuhr und mir der TÜV Prüfer die Plakette kleben wollte, fragte er mich für welchen Zeitraum ich die Plakette erhalten soll. Ich sagte ihm für 2 Jahre natürlich. Er klebte mir sowohl ASU als auch TÜV für weitere 2 Jahre auf die Nummernschilder. Entweder ist das nun korrekt, oder die Vorschriften sind bei uns so schwierig, daß selbst TÜV Prüfer nicht mehr wissen, was zu kleben ist.
Ich habe gehört, daß nach 6 Jahren, daß Womo jährlich zum TÜV muß. Wenn jedoch das Fahrzeug einen Monat früher vorgeführt wird, bevor es 6 Jahre alt wird, soll man wieder eine zwei-Jahres-Pakette erhalten.

Grüße aus dem Sauerland

Peter
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Beitragvon samui » 02.01.2007 - 22:43:32

hallo ADAC
Hauptuntersuchung (01/2005)

Seit 1.November 2003 gelten längere Fristen für die Hauptuntersuchung. Wohnmobile müssen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach der Erstzulassung jetzt erst nach drei Jahren zum Wagen-Check (bislang galt eine Zweijahresfrist); danach ist eine Untersuchung alle zwei Jahre fällig. Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen brauchen in den ersten sechs Zulassungsjahren nur noch alle zwei Jahre (bisher jedes Jahr) zur technischen Untersuchung vorfahren. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine jährliche Hauptuntersuchung an. Wohnmobile über 7,5 Tonnen werden weiterhin wie Lkw behandelt und jährlich durchgecheckt. Mit der Neuregelung entfällt aber die regelmäßige zusätzliche Sicherheitsprüfung.
Keine Änderung gibt es bei den Abgasuntersuchungsfristen für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Wohnmobile bis zu einem zGG von 3,5 Tonnen werden seit dem 10. 11. 2004 hinsichtlich der Abgasuntersuchungen den Pkw gleichgestellt (BGBl. l 2712). D.h. neu zugelassene Wohnmobile müssen nun erst nach drei Jahren zur ersten Abgasuntersuchung.
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Beitragvon Mikel » 04.01.2007 - 19:38:00

samui hat geschrieben:hallo ADAC
Hauptuntersuchung (01/2005)

...
Keine Änderung gibt es bei den Abgasuntersuchungsfristen für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. ....


Und das war damals (Anfang 2004) wohl noch jährlich. Später (irgendwann ab Sommer 2004 sind die Fristen für die ASU wohl entfallen und sind jetzt die gleichen wie für die HU)

Also ich habe mich da mal eingelesen. So ein Durcheinander (die Änderung der Änderung, der Nachtrag zur Änderung..) gibt es wohl nur bei uns in Deutschland.

Schade.

Michael
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