Steuerbescheid für Transit MJ 2007

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Steuerbescheid für Transit MJ 2007

Beitragvon toddy1310 » 16.04.2007 - 15:08:05

Hallo,

hier ein kurzer Erfahrungsbericht von mir: wir haben nun unseren Steuerbescheid bekommen - 210,-?. Allerdings vorläufig, da "systemseitig" die Neuregelung noch nicht umgesetzt werden konnte (ist ja auch erst April... :roll: )
Also müssen wir uns auf die Nachzahlung von 110,-? einstellen, da ja wie bekannt, der Transit EURO4 erfüllt und die grüne Plakette bekommt, aber in Deutschland nur in S3 eingestuft wird.
Ist echt alles noch ziemlich wirsch, was die Steuer angeht, aber ich denke, es macht wohl keinen Sinn, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen...

Es grüßt Euch, Toddy
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Einspruch

Beitragvon Wilfried . M » 16.04.2007 - 17:50:16

Warum nicht Widerspruch einlegen?
Das neue Computersystem für die Steuerberechnung ist in Bayern entwickelt wurden, und noch nicht getestet.
Man erwartet eine Vielzahl von Widersprüchen.
Ich bekomme meinen Bescheid am 19.04.07, wobei mir aber vom Finanzamt schon gesagt wurde, daß ich den Bescheid in die runde Ablage geben kann, da der falsch ist. :!:

Und nun ? :idea:

Gruß
Wilfried
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Beitragvon toddy1310 » 17.04.2007 - 10:35:18

Vielleicht sollte man doch Widerspruch einlegen. Allerdings muss man ja bei der Zulassung Abbuchungsauftrag erteilen und so zieht sich das Amt die Steuer, wenn es Lust dazu hat.
So ein Chaos, dabei haben wir WoMo Besitzer doch keinem was Böses getan :cry:
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Abbuchung

Beitragvon Wilfried . M » 17.04.2007 - 10:57:53

Hallo Toddy,
es besteht keine Pflicht, daß Du Deine Kfz-Steuer mittels Abbuchungsauftrag tilgen sollst.
Ich habe extra, wegen dem eventuellen Widerspruch, den einstmal erteilten Abbuchungsauftrag zurückgezogen.
Gruß
Wilfried
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Beitragvon B.M.Werner » 17.04.2007 - 12:49:52

@toddy1310
wenn ich richtig informiert bin richtet sich die Steuer nicht nach der Euro-Einstufung sondern nach der Schadstoffklasse. In deinem Fall mit S3 mußt du dann 320? bezahlen. So sagen es jedenfalls die mir bekannten Tabellen aus Promobil, ADAC usw.
Gruß
Bernd
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Re: Abbuchung

Beitragvon mj » 17.04.2007 - 17:54:55

Wilfried . M hat geschrieben:Hallo Toddy,
es besteht keine Pflicht, daß Du Deine Kfz-Steuer mittels Abbuchungsauftrag tilgen sollst.
Ich habe extra, wegen dem eventuellen Widerspruch, den einstmal erteilten Abbuchungsauftrag zurückgezogen.
Gruß
Wilfried


Das mag ja sein, aber hier bei uns bekommst Du kein Kennzeichen oder Stempel mehr auf der Zulassung, wenn Du die Einzugsermächtigung nicht ausfüllst und unterschreibst!
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Re: Abbuchung

Beitragvon Gimli » 17.04.2007 - 18:11:02

mj hat geschrieben:
Wilfried . M hat geschrieben:Hallo Toddy,
es besteht keine Pflicht, daß Du Deine Kfz-Steuer mittels Abbuchungsauftrag tilgen sollst.
Ich habe extra, wegen dem eventuellen Widerspruch, den einstmal erteilten Abbuchungsauftrag zurückgezogen.
Gruß
Wilfried


Das mag ja sein, aber hier bei uns bekommst Du kein Kennzeichen oder Stempel mehr auf der Zulassung, wenn Du die Einzugsermächtigung nicht ausfüllst und unterschreibst!


Moin, moin !

@Wilfried - der gegen einen Steuerbescheid eingelegte Einspruch als Rechtsmittel entbindet nicht davon, ersteinmal zahlen zu müssen.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung ...

@mj - das ist bei uns genauso !


Gruß,

Uwe
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Beitragvon georg » 17.04.2007 - 18:24:37

Hi Gimli
(oder MC Donald oder wie auch immer... :lol: ),

das mit dem Widerspruch hat aber dennoch Vorteile;
denn der kann ja auch durchgehen
und dann kriegt derjenige, der ihn erhoben hat, sein zu viel eingezogenes Geld zurück, der andere, der keinen Widerspruch eingelegt hat, zunächst nicht, zumindest nicht automatisch.

@ alle

Wilfried hat natürlich Recht:
eine einmal erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit vom Kontoinhaber zurück gezogen werden.
Das wissen die vom FA aber auch, nur viele Steuerzahler eben nicht :cry:

LG
georg :wink:
georg
 

Beitragvon Gimli » 17.04.2007 - 18:33:01

georg hat geschrieben:Hi Gimli
(oder MC Donald oder wie auch immer... :lol: ),

das mit dem Widerspruch hat aber dennoch Vorteile;
denn der kann ja auch durchgehen
und dann kriegt derjenige, der ihn erhoben hat, sein zu viel eingezogenes Geld zurück, der andere, der keinen Widerspruch eingelegt hat, zunächst nicht, zumindest nicht automatisch.


....

LG
georg :wink:


Hi Georg,

nach sicherlich, das ist korrekt !! Einspruch einzulegen sichert eine evtl. Rückerstattung. Dennoch musst Du das Geld erstmal zahlen - das war gemeint.

Gruß,

Gimli Wallace MacChange Nicknames :wink:
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Widerspruch bei Steuer

Beitragvon Wilfried . M » 17.04.2007 - 19:27:48

Hallo Freunde,
wenn man Widerspruch einlegt, kann man auch, durch erwirkte einstweilige Verfügung, die Zahlung aussetzen, bis zum Gerichtsentscheid.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
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