Hallo!
vopofreak hat geschrieben:Auf diese Weise haben die Schweden das Jedermannsrecht durch die Hintertuer aufgehoben
VY73 hat geschrieben:Vielleicht präziser: Man hat der ständigen Fehlinterpretation und dem dauernden Missbrauch endlich einen Riegel vorgeschoben.
Beides ist nicht ganz richtig. Zwar ist es richtig, dass das Jedermannsrecht ausschließlich für
nichtmotorisierte Reisende gilt. Das ist nichts Neues, das war schon immer so.
Man darf in Schweden aber auch, so lange nicht durch Verkehrsrecht und/oder entsprechende Beschilderung anders geregelt, am Straßenrand und auf Parkplätzen grundsätzlich mit Kraftfahrzeugen, auch mit Wohnmobilen, bis zu 24 Stunden, an Wochenenden bis zum nächsten Werktag, parken und dabei sich auch im Wohnmobil aufhalten, übernachten, etc. Das ist Straßenverkehrsrecht und hat mit dem Jedermannsrecht nichts zu tun.
Es gibt jedoch in Schweden nicht nur öffentliche Straßen, sondern auch zahlreiche Privatstraßen, immerhin rund 280.000 Kilometer, erkennbar an der Farbe der Beschilderung, schwarze Schrift auf gelbem Grund, z.B. so:
Zwar wird ungefähr ein Viertel dieses privaten Straßennetzes durch staatliche Zuschüsse unterstützt, und solche Straßen müssen dann auch für den allgemeinen Verkehr offen gehalten werden. Aber auf dem übrigen privaten Straßennetz haben die jeweiligen Eigentümer durchaus das Recht, bestimmte
Motorfahrzeugarten auszuschließen, oder auch das Parken zu reglementieren. (Nicht jedoch die Nutzung durch Fußgänger oder nichtmotorisierte Fahrzeuge.)
MfG
Gerhard