Jedermannsrecht

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Jedermannsrecht

Beitragvon grunenburg » 18.01.2022 - 12:09:24

Hallo ans Forum! Kann mir jemand sagen, was an dem Gerücht stimmt, dass das Jedermannsrecht (coronabedingt?) außer Kraft gesetzt worden sein soll? Das wäre wirklich sehr zu bedauern!! grunenburg
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon Schwedenopa » 18.01.2022 - 12:19:46

Hallo,

das stimmt nicht.

MfG
Gerhard
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon grunenburg » 18.01.2022 - 12:27:04

Hallo Schwedenopa! Ich habe gehofft, von Dir (als Skandinavienkenner) Antwort zu bekommen und hoffe, dass Du richtig informiert bist. Der Grund für meine Anfrage war eine Aussage des Österreichischen Campingclubs, wonach das freie Übernachten in Skandinavien - und auch in Portugal - auf Wunsch der Bevölkerung nicht mehr erlaubt werden soll. Das wäre wirklich sehr zu bedauern!
mfg grunenburg
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon Schwedenopa » 18.01.2022 - 12:36:08

grunenburg hat geschrieben:Der Grund für meine Anfrage war eine Aussage des Österreichischen Campingclubs, wonach das freie Übernachten in Skandinavien - und auch in Portugal - auf Wunsch der Bevölkerung nicht mehr erlaubt werden soll.

Zu Portugal kann ich nichts sagen. Aber weder aus Schweden noch aus Norwegen sind mir irgendwelche Bestrebungen in dieser Hinsicht bekannt.

Klar, irgendjemand nörgelt immer daran herum. Aber zumindest in Schweden steht das Recht auf freien Zugang zur Natur sogar in der Verfassung, deshalb wäre eine Änderung ziemlich aufwändig und müsste spätestens jetzt angegangen werden, da im Herbst Parlamentswahlen sind.

MfG
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon masure » 18.01.2022 - 17:01:23

Tatsächlich darf man in Portugal seit Anfang 2021 nicht mehr außerhalb gekennzeichneter Plätze campieren.

https://www.ducatoforum.de/forum2018/fo ... -portugal/

Mein Beitrag dazu aus dem Thread, viele interessante, wenn auch nicht alle lesenswerte Beiträge zu dem Thema:


Das haben wir Wohnmobilfahrer wohl den Überwinterern dort zu verdanken,

die trotz ausgeschilderten und ausdrücklichen Verboten aus jedem Parkplatz in der Nähe der Küste ohne Rücksicht auf Verluste einen Campingplatz gemacht haben.

War halt preisgünstig ;)

Jemand, der das mal gesehen hat, weiß was ich meine.

Da gabs weder Ver.- noch Entsorgung, mit all den unerfreulichen Begleiterscheinungen,

Wasser wurde an öffentlichen Entnahmestellen gezapft,

die eigentlich für die einheimische Bevölkerung gedacht waren, mehr sage ich nicht.......;)

Ich kann die Portugiesen gut verstehen, die betroffenen Kommunen dort haben sich nun durchgesetzt.
LG
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon Sparks » 21.01.2022 - 14:59:19

Norwegen, gibt es eigentlich das "Jedermannsrecht" nur für Reisende, die zu Fuß oder mit eigener Muskelkraft reisen. Also Wanderer, Radfahrer, Ruderer und Padler. Selbst für Segler gilt es nicht. Das schränkt aber nicht den freien Zugang zur Natur ein. Es gibt da eine Verordnung, die das regelt.
Dänemark hat kein Allmansret. Auf vielen Parkplätzen dazu noch Übernachten ausdrücklich untersagt.
Schweden hatte Gerhard ja schon geschrieben.

Das es im Moment mit dem Wildcamping und Freistehen viele Probleme gibt liegt aber oft auch an uns Mobilisten. Rechthaberische, laute Bagaluten mag keiner direkt neben sich und wer ein schönes Plätzchen hat, der möchte auch nicht jeden Tag Müll sammeln.
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon Schwedenopa » 21.01.2022 - 16:39:49

Was das Jedermannsrecht erlaubt und was nicht, das habe ich hier für Norwegen und hier für Schweden und Finnland zusammengefasst. Bei Bedarf aktualisiere ich diese Artikel auch mal.

Die Ausgangsfrage hier im Thread war allerdings, ob das Jedermannsrecht in irgendwelchen nordeuropäischen Ländern außer Kraft gesetzt worden sei. Und die Antwort darauf lautet: Nein.

MfG
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon eisloewe » 23.01.2022 - 19:19:00

Korrigiert mit, falls ich falsch liege, aber Jedermannsrecht in Skandinavien zählt nur für Zelte oder Schlafen unter freiem Himmel und nicht für Wohnmobile oder Wohnwagen, ausser der Grundstücksbesitzer stimmt zu.

Gruß
Wenn die Menschen nur über das sprächen,
was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
(Albert Einstein)
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon MobilLoewe » 23.01.2022 - 23:22:33

Hier habe ich offizielle Informationen für Norwegen gefunden: https://www.visitnorway.de/reiseplanung ... annsrecht/

Und dies hier mit einer Google Übersetzung, hier schreibt man nur von Straßen:
https://www.miljodirektoratet.no/ hat geschrieben:

Das Outdoor-Aktivitäten-Gesetz gibt das Recht, ein Wohnmobil / Caravan auf oder entlang einer Privatstraße zu parken. Grundeigentümer können sowohl das Fahren als auch das Parken auf Privatstraßen untersagen, beispielsweise durch das Anbringen von Schildern „Privatstraße. Autoverkehr verboten“.

Auf öffentlichen Straßen ist das Parken im Freien erlaubt, solange es keine erheblichen Schäden oder Unannehmlichkeiten verursacht. Möglicherweise gibt es auch ein Schild, das das Parken auf öffentlichen Straßen verbietet.

Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie sich auf fremdem Grundstück aufhalten, rücksichtsvoll und sorgfältig handeln müssen, um weder dem Eigentümer noch anderen Unannehmlichkeiten oder der Umwelt zu schaden. Halten Sie auch beim Campen mit einem Wohnwagen / Wohnmobil einen Abstand von mindestens 150 Metern zu einem bewohnten Haus oder Ferienhaus ein.
MobilLoewe mit Hymer ML-T 580 4x4, mehr auf meiner Homepage.

Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon Schwedenopa » 24.01.2022 - 10:15:22

Hallo!

eisloewe hat geschrieben:Korrigiert mit, falls ich falsch liege, aber Jedermannsrecht in Skandinavien zählt nur für Zelte oder Schlafen unter freiem Himmel und nicht für Wohnmobile oder Wohnwagen, ausser der Grundstücksbesitzer stimmt zu.

Da muss ich jetzt mal eine Radio-Eriwan-Antwort geben: Im Prinzip ja! :wink:

In der Realität ist es aber so, dass nur Norwegen das, was man umgangssprachlich als Jedermannsrecht bezeichnet, als explizites Gesetzbuch niedergeschrieben hat. (Und auch dort heißt es nicht wirklich Allemansrett, also "Jedermannsrecht", sondern Lov om Friluftslivet, also "Gesetz über das Leben im Freien".) Dieses Gesetz gilt tatsächlich nur für nichtmotorisierte Reisende! In Finnland und Schweden ist das Jedermannsrecht hingegen eher ein altes Gewohnheitsrecht, dessen Grenzen sich aber aus einer Reihe von anderen Gesetzen ergeben. Aber auch dort gilt es zunächst einmal nur für nichtmotorisierte Reisende.

Für Kraftfahrzeuge einschließlich Wohnmobile gilt dagegen in allen drei Ländern, dass sie außerhalb regulärer Straßen und daür zugelassener Wege grundsätzlich nicht fahren dürfen. Unter Umständen noch nicht einmal mit Erlaubnis des Grundeigentümers! Was nun genau für motorisierte Reisende gilt, das ist jeweils im Straßenverkehrsrecht festgelegt. (Siehe dazu meine Links.) Und im Straßenverkehrsrecht haben alle drei Länder eine Gemeinsamkeit: Es darf nämlich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im ordnungsgemäß geparkten Wohnmobil übernachtet werden, solange erstens kein "Campingbetrieb" außerhalb des Fahrzeugs stattfindet und man zweitens außer Sichtweite bewohnter Häuser bleibt oder die Anwohner um Erlaubnis bittet.

Diese Erlaubnis, im geparkten Wohnmobil zu übernachten, wird zumindest in Schweden umgangssprachlich als Teil des Allemansrätt, des Jedermannsrechts, bezeichnet.

MfG
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