Hallo!
eisloewe hat geschrieben:Korrigiert mit, falls ich falsch liege, aber Jedermannsrecht in Skandinavien zählt nur für Zelte oder Schlafen unter freiem Himmel und nicht für Wohnmobile oder Wohnwagen, ausser der Grundstücksbesitzer stimmt zu.
Da muss ich jetzt mal eine Radio-Eriwan-Antwort geben: Im Prinzip ja!
In der Realität ist es aber so, dass nur Norwegen das, was man umgangssprachlich als Jedermannsrecht bezeichnet, als explizites Gesetzbuch niedergeschrieben hat. (Und auch dort heißt es nicht wirklich
Allemansrett, also "Jedermannsrecht", sondern
Lov om Friluftslivet, also "Gesetz über das Leben im Freien".) Dieses Gesetz gilt tatsächlich nur für nichtmotorisierte Reisende! In Finnland und Schweden ist das Jedermannsrecht hingegen eher ein altes Gewohnheitsrecht, dessen Grenzen sich aber aus einer Reihe von anderen Gesetzen ergeben. Aber auch dort gilt es zunächst einmal nur für nichtmotorisierte Reisende.
Für Kraftfahrzeuge einschließlich Wohnmobile gilt dagegen in allen drei Ländern, dass sie außerhalb regulärer Straßen und daür zugelassener Wege grundsätzlich nicht fahren dürfen. Unter Umständen noch nicht einmal mit Erlaubnis des Grundeigentümers! Was nun genau für motorisierte Reisende gilt, das ist jeweils im Straßenverkehrsrecht festgelegt. (Siehe dazu meine Links.) Und im Straßenverkehrsrecht haben alle drei Länder eine Gemeinsamkeit: Es darf nämlich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im ordnungsgemäß geparkten Wohnmobil übernachtet werden, solange erstens kein "Campingbetrieb" außerhalb des Fahrzeugs stattfindet und man zweitens außer Sichtweite bewohnter Häuser bleibt oder die Anwohner um Erlaubnis bittet.
Diese Erlaubnis, im geparkten Wohnmobil zu übernachten, wird zumindest in Schweden umgangssprachlich als Teil des
Allemansrätt, des Jedermannsrechts, bezeichnet.
MfG
Gerhard