Hajot hat geschrieben:so wie Tante G... mir mitteilt, besteht auf der alten Brennerstraße B 182 lediglich ein Verbot für als Lastkraftwagen zugelassene Fahrzeuge >3,5t. Ist das Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen, kann die alte Brennerstraße genutzt werden (bis max. 7,49t).
Das ist fast richtig. Fast deshalb, weil es bis 7,50 t sind nicht nur 7,49 t.
Hintergrund ist, dass das Verkehrszeichen:
welches in Deutschland die Durchfahrt für
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen verbietet, in Österreich "Fahrverbot für
Lastkraftwagen" bedeutet. (Ähnlich wie in den meisten anderen europäischen Ländern auch, die Regelung mit den Kraftfahrzeugen über 3,5 t ist ein deutscher Sonderweg.)
Mit einem
Wohnmobil über 3,5 Tonnen darf die Brenner-Bundesstraße also ganz legal befahren werden.
MfG
Gerhard