Positive Haltung der norwegischen Straßenbaubehörde bezüglich der Übernachtung auf Rastplätzen. Bitte im Handschuhfach mitführen und bei Bedarf vorlegen.
?Rastplätze sollen Autofahrern eine Pause während ihrer Fahrt ermöglichen. Dies gilt sowohl für eine kurze als auch längere Rast; oft auch in Kombination mit der Besichtigung von Sehenswürdigkeiten. In einzelnen Fällen sind diese auch für spezielle Fahrzeuge mit vorgeschriebenen Ruhezeiten vorgeshen. Es gehört zu den wichtigen Verkehrssicherheitsregeln, dass die Verkehrsteilnehmer regelmäßige Pausen während einer längeren Autofahrt einlegen.
Ein Rastplatz besteht normal aus einer befestigten Fläche mit einer Eingrünung. Nach § 17.nr3. ist das Parken auf solchen Flächen erlaubt, so weit hierdurch nicht eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Nach § 4 Naturschutzrecht ist das Parken in unmittelbarer Umgebung eines Rastplatzes auch erlaubt, soweit hierdurch nicht eine Schädigung oder Gefährdung der Umwelt erfolgt.
Mit der Einrichtung von Rastplätzen ist deren Nutzung auch im Falle einer längerfristigen Rast erlaubt. Während die Berufskraftfahrer Pausen einhalten müssen, nutzen Wohnmobilisten diese auch gerne zur Übernachtung. Beides ist erlaubt.
Die Straßenbaubehörde hat betont, dass, soweit im Einzelfall eine Womo-Übernachtung verhindert werden soll, dies nur durch Verhängung eines entsprechendes Parkverbot erfolgen kann. Dies trifft dann jedoch alle Verkehrsteilnehmer. Parkvorschriften beinhalten keine Campingregeln. Ein zusätzlich angebrachtes Schild ?Camping verboten? ist somit unwirksam.
Im weiteren weist die Straßenbauverwaltung darauf hin, dass Parkvorschriften nicht zur Verhinderung von Womo-Übernachtungen auf Rastplätzen zu missbrauchen sind. Auch der Womo-Fahrer hat aus Verkehrssicherheitsgründen das Recht auf eine Pause, ggf. auch Übernachtung. So weit im Ausnahmefall eine Beschränkung oder ein Verbot einer Übernachtung ausgesprochen wird, so hat dies in Verbindung mit einem Hinweis auf einen nahegelegenen Campingplatz zu versehen.
Die Kommune hat das Recht, im Einzelfall das Campen im Außenbereich unter Berücksichtigung maßgeblicher gesetzlicher Grundlagen zu regeln. Diesbezügliche Infos sind unter anderem auch auf den Rastplätzen zu veröffentlichen; dies betrifft jedoch nur die Nutzung der freien Natur. Die Infos sind nur für die Nutzer des Rastplatzes, nicht für den fließenden Verkehr vorzuhalten.
Aufgrund der Zulässigkeit eines längeren Regenerationsaufenthaltes kann eine hiermit verknüpfte weitere charakteristische Nutzung, wie der Gebrauch von Campingutensilien, Spielzeug und ähnliches, gleichfalls nicht unterbunden werden. Nutzungscharakter und Ausstattung der Rastplätze begrenzen auf natürlichem Weg ihre Nutzungsmöglichkeiten; das Thema ?Grillen? fällt unter das Verbot zum Gebrauch offenen Feuers in der Natur.
Nach Auffassung der Straßenverwaltung ist eine rücksichtsvolle und umsichtige Nutzung der Rastplätze durch alle Verkehrsteilnehmer; auch der Wohnmobilfahrer, der Garant für die Freude an den vielen schönen Plätzen auf dem Straßennetz. Sollten Konflikte jedoch anderweitig nicht vermieden werden, ist mit dem Erlass entsprechender restriktiver Regelungen zu rechnen.?
Mein Tip für Norwegenreisende: Die unter vorgenanntem Link verknüpfte Datei ausdrucken und für den Eventualfall (Disput/Kontrolle etc.) ins Handschuhfach legen.
Ansonsten plädiere ich in evtl. Konfliktfällen für die Einhaltung des gesunden Menschenverstandes und Berücksichtigung der Tatsache, dass wir im Ausland das Gastrecht genießen. Insbesondere das Thema DEUTSCHE/WOMOs ist für breite Bevölkerungsgruppen in Norwegen zu einem Reizthema geworden, weil sich eine Vielzahl von unseren lieben Mitbürgern dort wie die berüchtigte Axt im Walde benimmt.
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Sollte der Konflikt auf Dauer nicht lösbar erscheinen, müssen auch die vernünftigen Vertreter unserer Zunft mit holländischen Verhältnissen auf norwegischen Straßen rechnen.
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