Alfrederix hat geschrieben:Hallo,
was ihr hier so schmeichelhaft Abrechnungsstelle nennt, dürfte wohl eher ein Inkasso-Unternehmen in GB sein. Daher auch die unverschämt hohen Gebühren.
Mir ging es einmal ähnlich mit einem Strafzettel wegen falsch Parken in Dänemark.
Die Forderung des Inkassobüros landete sofort in meinem Papierkorb, ebenso drei weitere Drohbriefe.
Mit Schwierigkeiten bei späteren Einreise in Dk rechne ich dabei nicht, da die Ansprüche von den dänischen Behörden an das Inkassobüro abgetreten wurden, und somit erledigt sind (für die dänischen Behörden).
Ich war seitdem mehrmals in Dk.
Die AUTOPASS-Regelung ist ein seriöses, faires, bequemes und für jedermann nachvollziehbares Angebot, eine in Norwegen rechtsverbindliche und gültige Regelung über die Begleichung von fälligen Gebühren für die Inanspruchnahme einer in Anspruch genommenen Infrastruktur (Tunnel, Straße, Brücke).
Es handelt sich um eine Dienstleistung des Statens Vegvesen um Touristen die Abwicklung dieser Gebührenleistung in sprachlicher und technischer Hinsicht zu erleichtern. Die Abwicklung erfolgt kostenlos und prompt, zumal es sich um eine staatliche Einrichtung handelt.
So weit, so gut. Jetzt die Praxis: Es gibt (leider zunehmend) oberschlaue Sparbrötchen, bzw. selbsternannte Rechtsexperten (........."diese Gebühr ist nach meinem Empfinden überhöht, ungerecht, etc."..............) die weder auf Autopass noch ggf. angebotene manuelle Einzahlmöglichkeiten reflektieren und sich dann über die Quittung (englische Inkassostelle) wundern oder gar aufregen.
Fakt ist: Eine rechtmäßig anfallende Gebühr nicht zu begleichen ist kriminell und würde im Inland keinem einfallen, da er mit einem adäquaten Bußgeld, bzw. einem gerichtlichen Nachspiel rechnen muß. Es kann jedem mal passieren, dass er im Ausland versehentlich eine Vorschrift, welcher Art auch immer übertreten hat.
Die Bearbeitung derartiger Übertretungen durch das englische Büro ist zudem nach internationalen Recht absolut zulässig und naturgemäß mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden, bevor das Anforderungsschreiben seinen Adressaten erreicht.
Sollte mir das mal passieren, so würde ich, wenn auch mit sauertöpfischer Miene, dann in den saueren Apfel beißen und das hieraus resultierende Bußgeld
samt der anfallenden Gebühren begleichen. Es wäre mir persönlich eine Lehre für die Zukunft ! In keinem Falle jedoch würde ich es als persönliche Cleverness darstellen, mich (noch) teilweise darauf verlassen zu können, dass ein gerichtlicher Durchgriff aus dem Ausland nicht möglich ist.
Letztlich liegt es an jedem einzelnen, zu einem positven Gesamtbild des
deutschen Touristen im Ausland beitragen zu können.