Hallo Jens,
bei ADAC und Googel werden Sie geholfen.
l.g.
Andreas
http://www.disneylandparis.com/de/introduction.htm
2004/2005 gibt es in Frankreich folgende Feiertage:
01.11. Allerheiligen
11.11. Gedenktag Erster Weltkrieg
25.12. Weihnachten
01.01. Neujahr
27.03. Ostersonntag
28.03. Ostermontag
01.05 Tag der Arbeit
05.05 Christi Himmelfahrt
08.05. Ende Zweiter Weltkrieg
15.05. Pfingstsonntag
16.05. Pfingstmontag
14.07. Nationalfeiertag
15.08. Mariä Himmelfahrt
01.11. Allerheiligen
11.11. Gedenktag Erster Weltkrieg
25.12. Weihnachten
Zusätzlich im Elsass und in Lothringen 9.04 (Karfreitag) und 26.12. (Weihnachten).
Ferientermine
2004/2005 gilt folgende Ferienregelung:
25.10. - 03.11. Allerheiligen
20.12. - 02.01.2005 Weihnachten
14.02. - 07.03. Winter*
11.04. - 09.05. Ostern*
04.07. - 01.09. Sommer
Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag.
* Variable Ferientermine: Die Daten geben den Gesamtzeitraum regional abgestufter Ferien an (der Ferienbeginn variiert je nach Zone um 1 bis 2 Wochen).
Einreisebestimmungen
Personen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils.
Kraftfahrzeug
Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
Netzspannung
Die Netzspannung beträgt meist 220 Volt Wechselstrom. Da deutsche Stecker nicht in alle Steckdosen passen, empfiehlt sich die Mitnahme eines Zwischensteckers (erhältlich in den ADAC-Geschäftsstellen).
Reisegepäck
Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Lebens- und Genussmittel
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Lebens- und Genussmittel zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Bei einigen Erzeugnissen gibt es Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Campari, Port, Madeira), 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier.
Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.
Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) oder mitgeführten Waren aus einem "Duty-free-Shop" gelten geringere Mengen.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Höchstgeschwindigkeit in km/h
Pkw Gespanne Motorräder Wohnmobile
innerorts 50 50 50 50
außerorts 90 90 90 90
Schnellstraßen+ 110 110* 110 110
Autobahnen 130 130* 130 130
*Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind.
+Zwei Fahrspuren in jeder Richtung
Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden.
Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.
Kfz/Gespanne über 3,5 t: außerorts 80, auf Schnellstraßen (2
Fahrspuren in jeder Richtung) 100, auf Autobahnen 110 km/h.
Auf dreispurigen Straßen dürfen Kfz/Gespanne über 3,5 t, bzw. Gespanne, die länger als 7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.
Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 45 km/h fahren.
Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunnels und Galerien vorgeschrieben. Im Kreisverkehr haben dank entsprechender Beschilderung meist die Vorfahrt, die sich im Kreis befinden. Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern. Straßenbahn hat Vorfahrt. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist nicht erlaubt. Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden im allgemeinen strenger geahndet als in Deutschland. Für Alkoholdelikte werden besonders hohe Geldbußen erhoben.
Besondere Verkehrsschilder: Toutes Directions = alle Richtungen; Rappel = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits); Ralentir = langsam fahren; Centre Ville = zur Stadtmitte; Déviation = Umleitung; Passage interdit = Durchfahrt verboten; Serrez à droite = Rechts halten; Vous n'avez pas la priorité = Sie haben keine Vorfahrt; Fin d'interdiction de dépasser = Ende des Überholverbots
Notruf
europaweite Notrufnummer: 112 (Handy und Festnetz)
oder
nationale Notrufnummern:
Polizei: 17
Unfallrettung: 15
Feuerwehr: 18