Schuldig trotz Freispruch ?

Moderator: Mods

Schuldig trotz Freispruch ?

Beitragvon woming » 25.10.2009 - 12:18:12

hallo,

obwohl ich (verwandschaftlich bedingt) öfters in UK war bin ich bisher nie mit eigenem
WoMo dorthin gefahren.

Neben den liebenswerten Schrulligkeiten einiger UKies gibt es aber auch etliche skurile
Rechtssituationen, die einen verzweifeln lassen könnten.

Aber nun haben die sich wohl einen besonderen juristischen Gag einfallen lassen, der einem
den Besuch der UK-Insel(n) verzichtbar erscheinen lässt:

http://www.pistonheads.com/news/default.asp?storyId=20842

Das bedeutet wohl, dass man selbst nach "Freispruch" zu einer Delikt-Anklage
im Straßenverkehr die Prozesskosten (anteilig?) zahlen soll.

Ich hätte dazu den Verbesserungsvorschlag, dass zukünftig Ankläger, deren Klage als haltlos
abgewiesen wird, einen Malus auf ihr Gehalt hinnehmen sollten.

Also werde ich wohl weiterhin meine Tourziele anderswo suchen.

WomIng
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
woming
Mitglied
 
Beiträge: 1493
Registriert: 12.10.2004 - 15:07:25

Re: Schuldig trotz Freispruch ?

Beitragvon ksw » 26.10.2009 - 17:24:24

Hallo,
also bei uns ist das doch nicht anders, oder? Wenn man einen Brief mit einem teuren Passbild bekommt (wegen zu viele km/h), kann man sich ja auch überlegen, ob man dagegen vorgeht, oder nicht. Wenn man nicht dagegen vorgeht, zahlt man eben den geforderten Betrag. Geht man dagegen vor, so endet man vielleicht mit einem noch höheren Zahlbetrag, oder eben ohne Zahlung... Geht's vor Gericht, entscheidet auch der Richter, wer die Kosten wie trägt.
Und: ich glaube nicht, dass sich das durchsetzen läßt in UK - gibt zuviele alte Lords, die halb blind unterwegs sind, aber ein gewichtiges Wort haben...
Seasonal greetings
ksw
ksw
Mitglied
 
Beiträge: 391
Registriert: 21.06.2005 - 12:31:53
Wohnort: Nähe Köln

Re: Schuldig trotz Freispruch ?

Beitragvon Schwedenopa » 02.11.2009 - 13:30:25

Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es hier um die eigenen Anwaltskosten, wenn man sich bei einem Einspruchsverfahren gegen einen Bußgeldbescheid anwaltlich vertreten lässt.

Solche eigenen Anwaltskosten in Bußgeldverfahren werden auch in Deutschland nicht erstattet. Auch dann nicht, wenn das Einspruchsverfahren erfolgreich war.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4851
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala


Zurück zu Großbritannien

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder