Splügenpass

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Re: Splügenpass

Beitragvon Wecker11 » 26.07.2010 - 12:08:30

Hallo!
Die konkreten Daten zum Splügenpass:
Splügenpass
Aktueller Zustand:
Momentan liegen uns keine witterungsbedingten Meldungen vor.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mitte Mai - Mitte November
Steigung:
12 %
Scheitelhöhe:
2118 m
Eignung Pkw:
große Vorsicht und Bergerfahrung notwendig
Eignung Gespann:
absolut ungeeignet
Besondere Hinweise:
Grenze nachts gesperrt: 1.7.-30.9. 24-5 Uhr, sonst 22-6 Uhr CH: max. Fzgbreite 2,30 m I: Verbot f. Busse >10 m Länge, max. Fzghöhe 3,20 m.

Die Daten sprechen wohl für, aber die Hinweise auf die Verbote sind schlichtweg falsch.

"wenn der Womo-Fahrer bergabwärts unterwegs ist muss er zurücksetzen!" Auch das ist ein Gerücht. In der Schweiz hat der Bergfahrende immer Vorfahrt. Steht ihr euch aber gegenüber, dann muss der zurücksetzen, dem es leichter fällt. Wenn Dir in der Schweiz ein LKW mit Anhänger bergab entgegenkommt, dann sag (als Pkw-Fahrer) zu dem mal, er soll rückwärts zurücksetzen. Viel Spass bei der Auseinandersetzung!

Grüße

Hans
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Re: Splügenpass

Beitragvon werni » 26.07.2010 - 13:12:32

ja eben
@Lutz
@ Hans das sage ich doch.
Gruss
Werner


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Re: Splügenpass

Beitragvon Rhadamanthys » 28.09.2015 - 20:00:45

Lange nicht Neues mehr?
Um rauszufinden, ob man mit dem Womo über den Splügenpass kann, bin ich die Strecke "einfach" mal mit Google Street View abgefahren. Für meinen Geschmack (Rapido 3,5t, 7m lang, 2,95m hoch, 2,65m über Spiegel; kann Stilfser Joch und Wurzenpass) ist die Straße gut ausgebaut. Gegenverkehr in den Kehren ist natürlich zu vermeiden. Die Schauergeschichte mit nicht ausgebauten, unbeleuchteten Tunnel, wo das Wasser tropft, bezieht sich offensichtlich auf die SS36 südlich von Pianazzo. Folgt man dem Warnhinweis "LKW 5m" (längere Kisten passen auch dann nicht durch, wenn sie keine LKW sind im Sinne der StvZo), der Beschilderung oder dem Navi, so umfährt man die Engstelle gemütlich auf der SP1. Werde das mal testen.
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Re: Splügenpass

Beitragvon hrzcamper » 29.09.2015 - 07:23:07

Wecker11 hat geschrieben:Wenn Dir in der Schweiz ein LKW mit Anhänger bergab entgegenkommt, dann sag (als Pkw-Fahrer) zu dem mal, er soll rückwärts zurücksetzen. Viel Spass bei der Auseinandersetzung!


In der Schweiz gelten folgende Regeln auf Bergstrassen:

- Vortritt hat das hinauffahrende Fahrzeug.
- Wenn es nicht möglich ist zu kreuzen, muss das hinabfahrende Fahrzeug zurücksetzen, es sei denn, das hinauffahrende Fahrzeug sei nahe an einer Ausweichstelle.
- Schwere Fahrzeuge (Lastwagen, Reisecars etc.) sowie Fahrzeuge mit Anhänger haben gegenüber anderen Fahrzeugen beim bergauf- sowie auch beim bergabfahren Vortritt.
- Reisecars haben Vortritt gegenüber Lastwagen.
- Ist das Kreuzen schwierig, muss jedes Fahrzeug auf halbe Sichtweite anhalten können.
- Kommt einem ein Postauto entgegen, muss man sich wenn das Kreuzen schwierig ist an die Anweisungen des Chauffeurs halten.

Grüsse aus den Bergen!
HRZ Toscana (MB Sprinter 316CDI)
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