Südtirol: Übernachtungsrecht

Moderator: Mods

Südtirol: Übernachtungsrecht

Beitragvon Nachtfalke » 22.09.2006 - 13:09:17

Hallo,

wir beabsichtigen in den Herbstferien zum Wandern nach Südtirol zu fahren.
Das erste mal mit dem Womo :!:
Bisher hatten wir immer ein Zimmer in einer der vielen Pensionen.

Daher weiß ich, dass die Südtiroler nicht wirklich gut auf Womos zu sprechen sind.
(Oder besser gesagt, mein Gefühl vermittelt mir den Eindruck es zu wissen :lol: )

Beim Surfen habe jetzt diese aktuelle Nachricht gefunden:

Wohnmobile: Rechten und Pflichten
Der Sommer steht vor der Tür und damit auch das Problem mit den Wohnmobilen und den vielen Einschränkungen der verschiedenen italienischen Gemeinden bei Abstell- oder Parkmöglichkeiten. Denken Sie nur an die zahllosen ausländischen Gäste, die mit ihren Wohnmobilen oder ?wagen hierzulande Urlaub machen.

Man sollte das Problem nicht unterschätzen. Das Interesse der Wohnmobilbenutzer, genauso wie der anderen Kraftfahrer auf dem jeweiligen gesamten Gemeindegebiet fahren und halten zu können, stehen dem der Gemeinden mit ihren Bewohnern entgegen, die verständlicherweise nicht wünschen, dass die Straßenränder in offene Kanalisierungssysteme umfunktioniert oder dass Seen und Meere verschmutzt werden.

Das Problem kommt pünktlich jeden Sommer zu Saisonbeginn zur Sprache, die Lokal- wie die gesamtstaatliche Presse heizen häufig die Gemüter an und behandeln das Thema keineswegs immer korrekt.

Erst einmal gilt es, grundsätzlich zwischen Halten und Campen zu unterscheiden, wie es die Straßenverkehrsordnung (GVD Nr. 285/1992) und die entsprechende Verordnung (DPR Nr. 495/1992) vorsehen. Jede der beiden Möglichkeiten wird getrennt geregelt, den Wohnmobilfahrern sind verschiedene Rechte und Pflichten zugeordnet:
1. Halteberechtigung
Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge und unterliegen den selben Regeln wie andere Fahrzeuge. Abgestellte Wohnmobile gelten unter folgenden Bedingungen laut Straßenverkehrsordnung nicht als Campingaufenthalt oder Zeltlager:
? es darf sich nicht um Gebiete mit allgemeinem Halteverbot handeln (siehe Punkt 2)
? das Fahrzeug darf den Boden nur mit den Rädern berühren
? das Fahrzeug darf keine Abflüsse ausstoßen, abgesehen von denen des Motors
? das Fahrzeug darf von der Straßenfläche nicht mehr als die eigene Größe besetzen (Art. 185 der Straßenverkehrsordnung).
Daraus ergibt sich, dass es zugelassen ist, im Wohnmobil zu übernachten, sofern die oben angeführten Regeln beachtet werden.


.......

3. Recht auf Campingaufenthalt
Es handelt sich um Campingaufenthalt, Zeltlager oder ähnliches, wenn die bei Punkt 1 angeführten Bedingungen nicht erfüllt sind. Das bedeutet zum Beispiel, wenn eine Leiter auf dem Boden steht, um den Aufstieg zum Wohnmobil zu erleichtern, kann man das schon als Campingaufenthalt auslegen. Da Campingaufenthalte nicht als normaler Straßenverkehr zu verstehen sind, ....

Tatsächlich verweisen am Ortseingang in vielen Gemeinden Schilder auf Campingverbot im gesamten Gemeindegebiet (das bedeutet keineswegs Halteverbot!).
......


Das ist der Auszug. Die Quelle ist das Infoblatt: RV23 || Stand: 07/99 der Verbraucherzentrale Südtirol http://www.centroconsumatori.it/19v19d414.html

Meines Erachtens delikat. Man hat zwar des Recht zum Übernachten, aber gern gesehen ist man nicht wirklich, oder? :roll:

Ciao Kai-Uwe
Das einzige Mittel Zeit zu haben ist, sich Zeit zu nehmen.
[Bertha Eckstein]
Benutzeravatar
Nachtfalke
Mitglied
 
Beiträge: 363
Registriert: 05.05.2003 - 13:10:43
Wohnort: Laatzen

Beitragvon bussybear » 22.09.2006 - 13:33:37

Hallo Nachtfalke,

das mit 'nicht gerne gesehen' stimmt meiner Meinung nach nur bedingt.
Sicher die Pensionen wollen sich mit Gästen füllen, die dann von 'Campern auf den Parkplätzen' nicht 'gestört' - was immer das bedeutet - werden sollen, und die CP Betreiber sind auch auf Füllung Ihrer Plätze bedacht.
Aber dann gibt es unzählige Törggelkeller (Weinlokale) und Berggasthöfe bei denen man (nach Fragen / Verzehr) supergut stehen kann - Und so etwas als Wanderstütz- / -ausgangspunkt kann was echt feines sein. Ein paar Höhenmeter gespart - und bei Rückkehr gleich ein schönes erfrischendes Getränk.
Ich hoffe nur, deiner ist nicht zuuuu gross, denn manche Zufahrt kann schon schmal & steil sein.

Bin eigentlich fast regelmäßig in der Gegend - aber ich habe es auch nicht sehr weit - und fahre in der Hundhüttenklasse :oops:
Grüsse & Happy Trails

Bussybear
Benutzeravatar
bussybear
Mitglied
 
Beiträge: 38
Registriert: 22.08.2006 - 15:44:54
Wohnort: Bayern

Re: Südtirol: Übernachtungsrecht

Beitragvon Schwedenopa » 22.09.2006 - 14:32:38

Nachtfalke hat geschrieben:Meines Erachtens delikat. Man hat zwar des Recht zum Übernachten, aber gern gesehen ist man nicht wirklich, oder? :roll:

Hallo Kai-Uwe,

wieso delikat? Die Rechtslage ist damit genau die Gleiche wie z.B. in Deutschland: Übernachten zwecks Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf öffentlichen Parkplätzen ist erlaubt, mehr aber nicht.

Sehr interessant finde ich übrigens den von Dir übersprungenen Punkt 2. des Infoblattes:
2. Halteverbot sowie öffentliche und private Parkplätze mit waagrechter Trennschranke

Die jeweils zuständigen Behörden können Halteverbote für Wohnmobile nur dann erlassen, wenn die Maßnahme auch alle anderen Fahrzeuge mit vergleichbaren Eigenschaften, Größe und Gewicht betrifft und wegen objektiver Unbefahrbarkeit erforderlich ist.

Gleiches gilt für öffentliche Parkplätze und für öffentliche Nutzung vorbehaltene private Freiflächen mit waagrechter Trennschranke, die mehr als 2 m hohen Fahrzeugen die Einfahrt versperrt. Die Trennschranken sind nur dann gerechtfertigt, wenn Hindernisse für das Abstellen von Fahrzeugen der fraglichen Größenordnung bestehen und nicht, um die Fahrt oder den Aufenthalt solcher Fahrzeuge zu unterbinden.

Denn daraus folgt, dass reine Wohnmobil-Halteverbote, ebenso wie Höhenbalken, die nur der Abwehr von Wohnmobilen dienen, widerrechtlich sind. Das klingt doch gar nicht so schlecht, oder?

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4795
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Beitragvon panzer » 22.09.2006 - 16:05:22

Hallo Nachtfalke,
ein paar Tipps von einem Einheimischen :wink:

Daher weiß ich, dass die Südtiroler nicht wirklich gut auf Womos zu sprechen sind.
(Oder besser gesagt, mein Gefühl vermittelt mir den Eindruck es zu wissen )


Leider :cry: ist das so (nicht überall wie bussybear schon sagt)!! Aber nur weil einem Zimmervermieter ein paar Euro durch die Lappen gehen (und der die ganze Nacht nicht mehr schlafen kann) stehe ich trotzdem frei (und schlafe gut)!

Italien hat das Freistehen (wie bereits dein Auschnitt zeigt) Gesetzlich geregelt, das beteutet:
Solang du dich an die Speilregeln hälst kann sogar die Polizei Kopfstehen :lol: und dich nicht vom Platz verweisen.
Ich habe mich mit dem Italienischen Gesetz, bezüglich Wohnmobile auseinandergesetzt und gebe dir noch ein paar Sachen mit auf den Weg.

Achtung! Öffentliche Parkplätze dürfen nicht länger als 24h besetzt (geparkt und nicht Camping) werden.
Es dürfen im geparkten Zustand keine Fenster (ausser Dachluken)oder Türen offen sein. OK, Türen öffen um auszusteigen ist logischerweise erlaubt :wink:
Trittstufe ausfahren, selbes Spiel wie oben beschrieben.

So und jetz zu EuraGerhard:
Es ist richtig das Halteverbote und Höhenbegrenzungen nur für Wohnmobile ILEGAL sind, auch hier spricht das Italienische Gesetz klare Worte:
Wohnmobile sind dem PKW gleichgestellt (Kategorie M) und Parkverbote dürfen immer nur für eine (komplette) Kategorie gemacht werden!
Höhenbegrenzungen dürfen
1. nur mit Genemigung aus Rom erichtet werden.
2. nur wenn ein Hinderniss auf dem Parkplatz ist.

Leider kochen Gemeindeverwaltungen immer wieder ihr eigenes Süppchen (man sieht es an den vielen Verbotsschildern) aber wie gesagt alles ilegal.

Ich bin der Meinung, " wenn mich jemand nicht will (auch wenn ilegal) hat er meine Euros auch nicht verdient!!!!" Sollte aber jemand die Lust und Zeit haben sich mit den Behörden anzulegen( auch unbewusst weil man vielleicht ein Schild übersehen hat) kann man es so machen:
Bekommt man zum Beispiel einen Strafzettel von der Gemeindepolizei, ruft man einfach ein anderes Polizeiorgan (Strassenpolizei oder Carabinieri) und macht einen Anzeige wegen Amtsmissbrauch (acceso di potere). Erst vor kurzem hat der Verkersminister wieder ein Rundschreiben an alle Gemeinden Italiens gesendet, wo er nochmals darauf hinweist das solche Praktiken (die Verbote) ilegal sind. Aber wie gesagt, nur wenn einer Lust und Zeit hat (das Recht ist auf eurer Seite).
Hier dazu das Rundschreiben (einfach ausdrucken und mitführen)
Code: Alles auswählen
MINISTERO DEI LAVORI PUBBLICI
DIRETTIVA 24 ottobre 2000 - Direttiva sulla corretta ed uniforme applicazione delle norme del codice della strada in materia di segnaletica e criteri per l'installazione e la manutenzione.
IL MINISTRO DEI LAVORI PUBBLICI
VISTO il Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n. 285, Nuovo Codice della Strada, e successive modificazioni;
VISTO il Decreto del Presidente della Repubblica 16 dicembre 1992, n. 495, Regolamento di esecuzione e di attuazione del Nuovo Codice della Strada e successive modificazioni;
VISTI gli artt. 5, 6, 7 e 35 del citato Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n. 285;
CONSIDERATO che nel corso degli anni, a decorrere dall'entrata in vigore del Nuovo Codice della Strada e dal suo regolamento di esecuzione e di attuazione, sono pervenute a questo Ministero numerose richieste di informazioni e chiarimenti sulla corretta interpretazione ed applicazione delle norme relative alla segnaletica stradale;
CONSIDERATO che il, sistema segnaletico presente sulle strade italiane non sempre risponde ai criteri di efficienza ed uniformità richiesti dal Codice e necessari per la sicurezza della. circolazione stradale;
SENTITO il parere della quinta sezione del Consiglio Superiore dei Lavori, Pubblici espresso con voto. n. 321 reso nell'adunanza del 20 ottobre 1999;
VISTO il parere della Conferenza Unificata espresso nella seduta del 6 luglio 2000;
emana la
DIRETTIVA
sulla corretta ed uniforme applicazione delle norme del. Codice della Strada, in materia di segnaletica e criteri per la sua installazione e manutenzione.
5. IMPIEGHI NON CORRETTI DELLA SEGNALETICA STRADALE
5.1 Casi più ricorrenti di vizi dei provvedimenti
Si è avuto modo di rilevare che talvolta i provvedimenti che dispongono l'impiego della segnaletica non tengono adeguato conto delle situazioni preesistenti, di quelle in atto sulle strade limitrofe o dei provvedimenti adottati da altri Enti proprietari di strade e che risultano interferenti con la viabilità dell?area interessata. Ne scaturiscono di conseguenza situazioni di conflitto che potevano evitarsi e con effetti negativi sulla fluidità e sicurezza della circolazione e, di riflesso, sull'opinione pubblica.
Sono emersi anche casi chiaramente viziati da eccesso di potere, nella figura sintomatica dello sviamento, quando si è inteso perseguire attraverso il provvedimento di regolamentazione del traffico risultati od obiettivi estranei nella circolazione stradale.
Tipiche al riguardo sono le ordinanze di divieto emanate per alcune categorie di veicoli a motore, le cui finalità hanno scarsa o del tutto carente attinenza con la circolazione; ed invece celano non espressi motivi di interessi locali non perseguibili con lo strumento dell'ordinanza "sindacale" a norma dell'art. 7. Si citano ad esempio il divieto di circolazione e sosta di autocaravans e caravans (spesso definiti erroneamente campers o roulottes), con motivazioni riconducibili al fatto che vengono scaricati abusivamente i liquami raccolti negli appositi bottini; il divieto di circolazione di motocicli o ciclomotori adducendo a motivo il disturbo della quiete pubblica, come se tutti i veicoli di quella categoria fossero non in regola con i dispositivo previsti dal Codice e pertanto fonte di disturbo acustico; la riserva di spazi per  la sosta di categorie di utenti o di veicoli per i quali le norme del Codice non ammettono preferenza o riserva rispetto ad altri; l'imposizione di limiti massimi di velocità localizzati non giustificati dalle effettive condizioni della strada o da esigenze di sicurezza. Quest'ultimo caso offre lo spunto per richiamare l'attenzione sull'esigenza di valutare attentamente la necessità di imporre limitazioni localizzate. Detta esigenza deve scaturire da carenti caratteristiche permanenti dei tratti stradali interessati e non da particolari condizioni ambientali che si possono presentare solo occasionalmente e rispetto alle quali è obbligo dei conducenti di adeguare la velocità, ai sensi del primo comma dell?art. 141 del Codice, salvo, se del caso, apporre segnali di pericolo e salvo il rispetto di esistenti direttive. Non sembra superfluo ricordare che la presunzione di una maggiore sicurezza, che deriverebbe dall'imposizione di limiti massimi di velocità più bassi del normale, è puramente illusoria; l'esperienza insegna, infatti, che divieti non supportati da effettive esigenze vengono sistematicamente disattesi, dando luogo, altresì, ad una diseducativa sottovalutazione di tutta la segnaletica prescrittiva e, talvolta, all'irrogazione di sanzioni che non hanno un reale fondamento. In sintesi i provvedimenti, specie quelli limitativi, dovranno essere sempre motivati da effettive esigenze di circolazione o di sicurezza, comprendendo tra queste anche la disciplina della sosta che deve tenere conto delle condizioni strutturali delle singole strade ed avere specifico riguardo alle peculiari caratteristiche delle varie categorie di utenza interessata a tali provvedimenti. E' dimostrato che i provvedimenti, anche se restrittivi, vengono generalmente accettati e rispettati dagli utenti della strada se improntati a criteri ispirati alla logica ed alla razionalità delle soluzioni. Occorre quindi che, vi sia la necessaria correlazione tra l'interesse pubblico che si vuole perseguire con l?ordinanza e la obiettiva situazione di traffico che si va a modificare, integrare o innovare.


Wenn jemand zur Italienischen Gesetzsgebung (in Verbindung mit Wohnmobilen)noch Fragen haben sollte immer her damit.

Grüsse aus dem schönen Südtirol
Panzer
Benutzeravatar
panzer
Mitglied
 
Beiträge: 53
Registriert: 27.03.2004 - 00:04:58
Wohnort: Südtirol

Re: Südtirol: Übernachtungsrecht

Beitragvon Uli_bw » 22.09.2006 - 16:32:21

EuraGerhard hat geschrieben:Denn daraus folgt, dass reine Wohnmobil-Halteverbote, ebenso wie Höhenbalken, die nur der Abwehr von Wohnmobilen dienen, widerrechtlich sind. Das klingt doch gar nicht so schlecht, oder?


Und wie willst Du das einem der Herren in Grau verklickern?

ULI
Benutzeravatar
Uli_bw
Mitglied
 
Beiträge: 2433
Registriert: 09.02.2004 - 18:10:45
Wohnort: Eislingen/Fils

Beitragvon Uli_bw » 22.09.2006 - 17:41:34

panzer hat geschrieben:Wenn jemand zur Italienischen Gesetzsgebung (in Verbindung mit Wohnmobilen)noch Fragen haben sollte immer her damit.

Grüsse aus dem schönen Südtirol
Panzer


Hallo Panzer,

genial.

Das heißt das Verbot auf dem P wenn kein Hinderniss drauf ist ist rechtswidrig?

Womos über 3,5 t auch wie PKW?
Wir fanden die Womoverbotsschilder auch im Industriegebiet südlich von Bozen.

mfg

ULI
Benutzeravatar
Uli_bw
Mitglied
 
Beiträge: 2433
Registriert: 09.02.2004 - 18:10:45
Wohnort: Eislingen/Fils

Beitragvon Nachtfalke » 24.09.2006 - 00:07:48

Hallo Gerhard, Panzer & Uli,

@ Gerhard,

Du sagst /schreibst es. Es klingt toll, doch leider nur auf dem Papier. :?
Und mein Gefühl hat mich nicht ganz getäuscht, wie Panzer es etwas später als Einheimischer bestätigt.

ABER prinzipiell ist es wie bei uns in Deutschland, oder so wie ich es über Schweden gelernt habe.
Ein Camping-Verbot :wink: gilt in Schweden ja auch "nur" für Zelte und WoWa.
Doch die Schweden halten's es besonders locker -so ist zumindest meine jüngste Erfahrung aus diesem Sommerurlaub.

Italien ist m. E. ein etwas anderes Kaliber. Wobei Südtirol ja sowie ein besonderer Teil Teil Italiens ist.

@Panzer
Vielen herzlichen Dank aus Norddeutschalnd nach Südtirol :!:
Ich hatte ja heimlich gehofft, dass Du Dich beteiligst.
Doch wollte ich Dir (noch) nicht eine PN senden, weil ich weiß (denke) dass Südtirol für viele hier im Forum prinzipiell ein beliebtes Urlaubsziel ist.
Tja, Panzer so sehr ich Eure Gegend liebe, so schmezlich ist Deine Bestätigung über mögliche Probleme.
Doch gleichzeiitig macht sie ja auch Mut.
Denn wenn Du als Einheimischer auch frei stehst und gut schläfst :P , so werden wir uns nicht abhalten lassen und ebenfalls die eine oder anere Nacht dort stehen und parken,
wo wir morgens früh gleich gut Berg aufsteigen könnnen. :!:

@ Uli:
Super Ui, Du hast mal wieder dran gedacht: Unser Womo wiegt ja ebenfalls über 3,5to.
Doch ich glaube, dass das eher zweitrangig ist.
Ich denke ein Plolizist handelt "instinktiv", will sagen entweder grieft er prinzipiell Womo ab :evil: oder halt nicht.

Ciao Kai-Uwe

PS - @ Panzer

Wo wohnst Du in Südtirol ?
(Noch im deutschsprachigen Raum oder bereits im italienischsprachigen Raum?)
Das einzige Mittel Zeit zu haben ist, sich Zeit zu nehmen.
[Bertha Eckstein]
Benutzeravatar
Nachtfalke
Mitglied
 
Beiträge: 363
Registriert: 05.05.2003 - 13:10:43
Wohnort: Laatzen

Beitragvon panzer » 25.09.2006 - 13:33:02

Hallo Womogemeinde,
kann euch erst jetzt antworten, da ich wieder mal das ganze Wochenende FREI :D in Südtirol gestanden bin!
zu Uli_bw:
Und wie willst Du das einem der Herren in Grau verklickern?


Mach dir einen Ausdruck des Rundschreibens und halte ihnen das unter die Nase :wink: (probieren schadet nicht)!Übrigends sind unsere sind nicht Grau sondern Blau und das ist nicht auf den Zustand bezogen :lol:.


Womos über 3,5 t auch wie PKW?


Also das Italienische Gesetz spricht von Kategorie M (M1+M2+M3), unter Punkt M2 steht: Fahrzeuge bis 5 t (also auch ein Womo mit über 3,5 t)
Unter der genauen Beschreibung Wohnmobil (Autocaravan) ist nur mehr eine Einschränkung der Sitzplätze max.7 (inklusiv Fahrer).

Hallo Nachtfalke,
wenn du gerne in die Berge gehst, hast du gute Karten um frei zu stehen (solange du dich an die Spielregeln halst). Die meisten Verbotsschilder beziehen sich nur auf die Parkplätze in Ortskernen, leider ist da meinen Heimatgemeinde Lana bei Meran auch nicht ausgenommen :evil:. Ich Verhandle jetzt schon seit langem mit der Gemeindeverwaltung und der Polizeibehörde um einen geigneten Parkplatz/Stellplatz in der Gemeinde zu realisieren. Aber wie immer stoßt man auf taube Ohren :cry:. Das einzige was ich bis jetzt erreicht habe (immer mit dem Brief des Ministers in der Hand) daß zwei Parkverbote für Womos wieder entfernt wurden und ein Höhenbalken im letzten Moment nicht mehr aufgestellt wurde (und der Kampf geht weiter :wink: ).
Aber wie gesagt in den Bergen, bei Seilbahnen, Wanderparklätzen usw. hast du kein Problem und in den Ortschaften (mit Womoverbot) einfach auf Sportzentren oder Nachbargemeinden ausweichen, dann dürftest du zu 99% keine Schwierigkeiten haben.
Schöne Grüße aus Südtirol
Panzer
Benutzeravatar
panzer
Mitglied
 
Beiträge: 53
Registriert: 27.03.2004 - 00:04:58
Wohnort: Südtirol

Beitragvon sardinnia » 25.09.2006 - 13:50:40

Hallo Südtirol-Reisende,

genauso wie Panzer in seinem letzten Satz es beschreibt, kennen WIR die Situation: Wanderparkplatz, Parkplatz an Sportstätten oder Bergbahnen. Und da ordentlich "Parken", keine Markise usw. und keinen Müll und keine Pfütze hinterlassen - und alles ist gut!!

Wir wurden noch nie belästigt oder sonst wie behelligt, standen aber halt auch noch nie auf extra ausgewiesenen Wohnmobil-Verbots-Plätzen, die respektieren wir schwer, denn wir würden Diskussionen darüber hassen (wir sind in Urlaub und wollen uns nicht mit Bürokratie-Mist auseinandersetzen)!!

Auch wir stehen am liebsten frei und haben dies schon etliche Male praktiziert - in Gesamt-Südtirol!!

Frohes Törggelen ...
Benutzeravatar
sardinnia
Mitglied
 
Beiträge: 170
Registriert: 16.11.2002 - 16:03:36
Wohnort: Fränkisches Seenland

Beitragvon Nachtfalke » 25.09.2006 - 14:10:50

Hallo Panzer,

recht herzlichen Dank für Deine Antwort.
Selbstverständlich kenne ich die Gemeinde Lana (südl. von Meran). :lol:

Ich bin erfreut zu hören, mit welchem Einsatz Du für ein "Freies Südtirol" kämpfst. :wink:
Nein, Spaß beiseite: Ich finde es wirklich toll wie sehr Du Dich für uns alle einsetzt.

Wenn mich nicht alles täuscht, gab es fürher (so vor 2,3-4 Jahren) in Dorf Tirol auf dem Parkplatz an der Seilbahn (zu den Mutshöfen) eine Möglichkeit für Womos zu stehen.
Als ich letztes Jahr nachschaute (in weiser Voraussicht auf dieses Jahr) sah ich ein Womo(Camping?)Verbotsschild. :cry:
Aber ich werde es ganz einfach so halten, wie von Dir beschrieben: Kein Camping (Trittstufe drin, Fenster geschlossen, Dachluken auf). :wink:

Naja V+E werde ich suchen und ggfs. dann doch CP aufsuchen müssen, oder?
Meine Recherche im italienischen Netz http://www.camperonline.it/ hat für das Passeier Tal nichts ergeben.

Hallo Sardinnia,
also Ihr habt auch wie die Buttercakes problemlos frei gestanden. Na, das hört sich ja gut an. :P

Ciao und viele liebe Grüße Kai-Uwe (der sich schon so sehr auf das Vinschgauer Brot freut, hmm..... lecker)
Das einzige Mittel Zeit zu haben ist, sich Zeit zu nehmen.
[Bertha Eckstein]
Benutzeravatar
Nachtfalke
Mitglied
 
Beiträge: 363
Registriert: 05.05.2003 - 13:10:43
Wohnort: Laatzen

Beitragvon sardinnia » 25.09.2006 - 14:34:21

Hallo Nachtfalke,
natürlich sind wir schon sehr oft "frei" in Südtirol gestanden. Halt nicht unbedingt in den Städten, sondern eher außerhalb. Auf den Pässen z.B. (Falzarego, Pordoi usw.) kann man mit Sicherheit gut und ruhig stehen, wenn man natürlich von Natur aus "Angsthase" ist (ich will jetzt aber trotzdem keinem zu nahe treten, der sich nicht alleine stehen traut), wird's schwieriger.
Offizielle Stellplätze kann ich Dir auf Anhieb folgende nennen:
- La Villa von Bruneck kommend rechts oberhalb (beschildert)
- Corvara Ri. Arabba auf den Campolongo gegenüber vom Golfplatz, auch offizieller Stellplatz (das sind so unsere Anfahr-Plätze zum Skifahren)
- Stellplatz beim CP Gamp bei Klausen (beschildert)
- In Glurns soll's auch einen geben - der Ort ist aber recht eng, da passen wir mit unserem großen Ding nicht so gut rein,
- ferner der bekannte beim Kronplatz St. Virgil (kenn ich persönlich auch nicht).
Dann an den speziellen Törggele-Kneipen gibt's auch oft Möglichkeit, am besten mit der Bedienung/Wirt Rücksprache halten und wenn man ordentlich "Zeche macht", ist die Welt auch da in Ordnung. Und halt wie erwähnt, die Wanderparkplätze, dort standen wir z.B. schon im Villnöss-Tal, auf der Plose, am Karer und Misurina-See und wasweißichnoch wo ...
Unendliche Möglichkeiten! Stadt Meran natürlich relativ schlecht, dort gibt es einen Camping oder den gebührenpflichtigen Parkplatz bei der Pferderennbahn (extrem teuer, dort sollen die Wohnmobilfahrer offensichtlich über den Preis vertrieben werden), es stehen aber auch öfter welche hinter dem Rangierbahnhof. (Wir noch nicht)
Also: Nur zu, klappt schon. Immer schön freundlich sein, das ist die halbe Miete und vor allem nicht auf irgendwas bestehen wollen ...
Hübschen Urlaub!
Benutzeravatar
sardinnia
Mitglied
 
Beiträge: 170
Registriert: 16.11.2002 - 16:03:36
Wohnort: Fränkisches Seenland

GARGAZON

Beitragvon Nachtfalke » 25.09.2006 - 14:46:59

Hallo Panzer,

ich habe soeben in Erfahrung gebracht, dass in Gargazon (/Gargazzone) ein SP mit V+E sein soll, Stimmt das?

C/o Cantina Weiss, servizi, illuminazione, elettricità, apertura annuale, ristorazione
Für mich liest sich das wie: Service (V+E ?), Beleuchtung, Strom, das Jahr über geöffnet und ein Restaurnat gibt's auch.

Damit könnte mein V+E-Problem gelöst sein. :P

Wenn der auch noch halbwegs ruhig und dazu noch schön liegt, wäre das sicherlich auch eine sehr interessante Anlaufstelle. :idea:

Kennst Du zufällig den Platz? :?:

PS - In / An der Station Falzeben soll man angeblich auch gut stehen können. Ist das nicht etwsa frech, bis dorthin mit dem Womo zu fahren?
Im Raum Hafling würde ich mich wahrscheinlich sonst gleich rechts auf den Parkplatz stellen zur obligatorischen "3-Almen-Rundwanderung" :lol: .

Nun gut, bis bald Kai-Uwe
Das einzige Mittel Zeit zu haben ist, sich Zeit zu nehmen.
[Bertha Eckstein]
Benutzeravatar
Nachtfalke
Mitglied
 
Beiträge: 363
Registriert: 05.05.2003 - 13:10:43
Wohnort: Laatzen

Beitragvon sardinnia » 25.09.2006 - 16:08:05

Hallo nochmal,
Servizi heißt meines Erachtens soviel wie Toiletten oder Sanitärraum. VE heißt in Italienisch Camper Service....
(KÖNNTE mich aber auch täuschen und laß mich gerne belehren)!
Benutzeravatar
sardinnia
Mitglied
 
Beiträge: 170
Registriert: 16.11.2002 - 16:03:36
Wohnort: Fränkisches Seenland

Beitragvon buttercake » 25.09.2006 - 16:15:18

Hallo Kai - Uwe,

also jetzt noch einmal in diesem Thread: Bleib doch ganz "cool" und fahr' ganz entspannt nach Südtirol!!!!

Sardinnias Ausführungen sind doch ganz ausführlich und Mut machend. Wenn Du Dir mal unsicher bist, ob Du irgendwo stehen darfst oder nicht, frag' einfach nett und freundlich (wir wissen doch, dass Du das kannst). Wir durften auf diese Art und Weise sogar (dezent und ohne Campinggehabe natürlich!) mitten in einer Obstplantage stehen. Und wenn's eine Absage gibt, dann klappt es eben an der nächsten schönen Stelle.

Und solltest Du noch immer Bedenken haben, dann "bucht" doch einfach um und kommt mit uns nach Frankroisch - wir finden bestimmt ein schönes Plätzchen, das auch für zwei Womos reicht! :wink:

Liebe Grüße

Anette und Georg
Benutzeravatar
buttercake
Mitglied
 
Beiträge: 793
Registriert: 22.02.2006 - 13:38:50
Wohnort: Kassel

Beitragvon Nachtfalke » 25.09.2006 - 17:34:35

Hallo Sardinnia,

leider kann ich ich kein italienisch, deshalb
Für mich liest sich das wie:

heißt soviel wie ich rate / schätze einmal.

Und bei Service / Dienst dachte ich natürlich gleich an ein ernstes Problem. :lol:

Also Danke.

Halli Hallo Anette & Georg,

ja vielleicht mach ich es mir mal wieder etwas zu schwer. Ich werde wohl älter. :oops:

Nein, Spaß beiseite, in Schweden waren wir etwas rastlos und in Südtirol steht das Fahren absolut im Hintergrund.
Für uns ist dort Wandern angesagt, möglichst täglich. (Solang die Kinder mitmachen :oops: )
Lange ereignisreiche Touren an weitläufigen steilen Wiesen vorbei, über schmale Grate kraxeln und evtl. auch Bäche unkonvetionell zu überqueren.
Halt Abenteuer, dass die Kinder auch ihren Spaß haben.
Deshalb werden wir auch auch ganz klar auf eine Gengend beschränken.

Wenn wir ein Gasthaus mit guter Küche finden, wo wir gern gesehene Gäste wären, wär schon alles gut.

Um die Kinder etwas zu entlasten, würden wir diesmal wohl erstmals teilweise auch mit Gondeln rauffahren, so dass ein SP an der Talstation ebenfalls in Ordnung wäre.
Bisher sind Nico und ich immer alles gegegangen und die Großeltern kamen mit den Kindern in der Gondel. Aber naja, dass geht ja nun leider nicht mehr. :cry:

Ich habe einfach keine Lust auf Ärger / Diskussionen mit Einheimischen oder auf einen großen CP.

Die Einladung nach Frankreich kommt leider ca. 9 Monate zu früh. Wahrscheinlich geht's im Sommer 2007 dort wieder hin.
Und in meinem Frankreich mache ich morgens noch keine Gedanken, wo ich abends stehen kann, weil ich weiß dass es einfach nahezu überall problemlos geht. :P

Ciao Kai-Uwe
Das einzige Mittel Zeit zu haben ist, sich Zeit zu nehmen.
[Bertha Eckstein]
Benutzeravatar
Nachtfalke
Mitglied
 
Beiträge: 363
Registriert: 05.05.2003 - 13:10:43
Wohnort: Laatzen

Nächste

Zurück zu Italien

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder