komme gerade von meiner WE Tour nach Nafplio zurück. Gestanden habe ich, wie schon vielfach in der Karathonas Bucht hinter der Burg. Nur diesmal war es anders. Auch sonst kam die Polizei am Strand vorbei und sah nach dem Rechten. Im Gegensatz zu vor ca. 5 Wochen wurden Palmen neu gepflanzt, der Strand besser bewirtschaftet, aber auch die Disco wieder „angeschmissen“. Jedoch ist das nicht der Grund, weswegen ich davon berichte.
Nachdem ich gegen 23 Uhr am Freitag ankam, schlief ich bis ca. 9 Uhr morgens. Nach dem ersten Bad im Meer fand ich unter meinem Scheibenwischer ein nettes Schreiben, dass ich euch nicht vorenthalten will.
Ich tippe mal eben die deutsche Übersetzung ab, gescannt wird es morgen.
Mal sehen, wer aus dieser Info schlau wird (ich verstehe nicht, wie man so einen „Murks“ in griechisch, englisch, französisch und italienisch) auch noch offiziell verteilen kann, abgesehen vom Inhalt.
Eine meiner ersten Aktionen war den motorhomeclub.gr zu informieren, die sich auch darum kümmern wollen. Laut Soulis Aussage ist auch der §34 (5) der KOK irrelevant für uns mit WoMo, weil eben nicht αυτοκινούμενο τροχόσπιτο sondern nur τροχόσπιτο im Gesetzestext vorkommen. Das gleiche gilt auch für das Camping-Verbots- Gesetz. Mal sehen, was erreicht wird. Nur die Bestrebungen der CP Besitzer sind eindeutig. Mir wurden Preise von über 40 € pro Nacht berichtet, auf die die vielen CP Besitzer natürlich scharf sind.
Ok, die Polizei hat nur informiert und keine Aktionen unternommen (zumindest so lange ich da war), aber gerade die vielen WoMo der Italiener und Franzosen, die gemeinsam mit mir dort waren verließen sogar gemeinsam mit ein paar Griechen das Areal fast fluchtartig. Die zeltenden Griechen wurden aufgefordert tagsüber das Zelt runterzuklappen, die Polizei sprach ihnen gegenüber davon, dass sie aufgefordert wurden (
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Hoffentlich kann ich den Text 1:1 abtippen, denn so viel Fehler bekomme ich sonst nicht hin.
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POLIZEI TOURISTICHE NAFPLIO
MELDUNG
WIER BEGRÙSEN SIE IN DER SCHÒNE ARGOLIDA. Es ist nòtig zu wissen das es fon die Gesetzgebung her, ist nicht erlaubt die anlege oder parken, Zeltes oder Wohnwagen in archeologig làtze, kùsten, walt und in Genetik alle allgemeine platze (Artikel 10 gesets 392/1976 uni gesets 2169/1993). Darum wir bitten sie das sie zu einem organisierten ZELTEN (CAMPING) platz ferbinten. Für die Vermeidung unzufriedenen strafen (Strafanzeige oder tat ertappt). VIELLE DANK
Tja, das war wohl dann im August meine letzte Reise auf die Peloponnes. Hier muss dringend Klarheit her.
Am nächsten WE soll auf Pilion ein "Festival" für die Rechte des freien Camping stattfinden, so laut aktueller Griechenland- Zeitung. Man will das freie Camping, wie früher im Sommer durch die Griechen am Strand immer praktiziert, wieder einfordern. Ich bin gespannt.