diese ganzen Vorschläge zeigen, wie unsinnig das eingangs erwähnte Urteil ist.
Und je häufiger Fahrer nur noch mit Kopien des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung unterwegs sind, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit, dass Folgendes passiert:
Ein Fahrzeug wird gestohlen, und der Besitzer gibt an, dass sich eine Kopie des Scheins im Handschuhfach befand. Die Versicherung wird daraufhin die Zahlung verweigern mit der Begründung, dass der Dieb "mit einer Kopie des Fahrzeugscheins leicht den Eindruck erwecken könne, nutzungsberechtigt zu sein".
Und dann?

MfG
Gerhard