Kostenübernahme eine Reparatur im Ausland

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Kostenübernahme eine Reparatur im Ausland

Beitragvon pensionaer22 » 16.07.2022 - 15:14:07

Hallo zusammen,
ich habe während meines Urlaubs in Norwegen einen Wasserschaden im "Badezimmer" bekommen. Das Wasser tropfte am Wasserhahn des Waschbeckens (auch wenn man diesen nicht benutzt hat) fleißig nach unten in die darunterliegende Holzkonstruktion. Um einen größeren Folgeschaden zu vermeiden (aufquellen des Holzes) habe ich mir vom Händler in Deutschland eine Dethleffs Vertretung in Norwegen nennen lassen und bin zu dieser gefahren. Ich habe den dortigen Händler darauf hingewiesen, dass sich mein Fahrzeug noch 2 Wochen in der Sachmangelhaftung befindet (Abnahme 02.06.20 - Meldung an den deutschen Händler 14.05.22). Der norwegische Händler hat sich den Schaden angesehen und gesagt, der Hahn sei defekt und müsste ausgetauscht werden. Da ich Laie bin, konnte ich natürlich die Aussage nicht überprüfen. Des weiteren sagte er, er könne die Reparatur durchführen, aber nur gegen Cash. Er hätte keine Lust sich mit der Administration von Dethleffs herumzuschlagen. Ich solle mir das Geld von meinem Händler wiedergeben lassen. Nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub habe ich den "defekten Hahn" und die Rechnung des norwegischen Händlers an meinen deutschen Händler übergeben. Dieses weigert sich (angeblich nach Rücksprache mit Dethleffs) die Kosten zu übernehmen.
Frage: Kennt jemand zufällig ein Urteil mit ungefähr gleicher Sachlage oder hat jemand irgend einen Tipp für mich?
Gruß
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Re: Kostenübernahme eine Reparatur im Ausland

Beitragvon Allhie » 16.07.2022 - 19:59:41

Hallo Pensionär,

Die genaue rechtliche Situation kannst du nur mit den genauen Formulierungen des Vertrags und einer Rechtsberatung feststellen.

Ich habe mir den Begriff „Sachmangelhaftung“ mal angesehen. So wie ich es verstehe hat dein Händler leider Recht. Da du die Reparatur selbst beauftragt (und bezahlt) hast, bleibst du auf den Kosten sitzen. Ansonsten hättest du bei den Händler in Deutschland fahren müssen.

Aber wie schon geschrieben: Eine genaue Aussage kann dir nur ein Anwalt anhand deines Vertrages geben.

LG Allhie
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Re: Kostenübernahme eine Reparatur im Ausland

Beitragvon MobilLoewe » 16.07.2022 - 23:52:31

Eine rechtsverbindliche Auskunft kann hier niemand geben. Ich denke auch, Allhie hat recht.

Ganz ehrlich, ich würde das Thema abhaken, schließlich geht es nicht um Tausende von Euro.
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Re: Kostenübernahme eine Reparatur im Ausland

Beitragvon Schwedenopa » 18.07.2022 - 09:31:53

Hallo Pensionär,

die Frage ist, wie genau die Kommunikation mit dem deutschen Händler ablief. Wie ich nämlich schon öfter gesagt habe, ist bei Sachmängelhaftung immer erst einmal der Händler zuständig, bei dem das Mobil gekauft wurde. Eine Kostenerstattung für dringende Sachmängelbehebungen unterwegs ist durchaus möglich, aber grundsätzlich nur dann, wenn der Verkäufer informiert ist und der Reparatur zustimmt.

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Re: Kostenübernahme eine Reparatur im Ausland

Beitragvon pensionaer22 » 18.07.2022 - 13:58:44

Schwedenopa hat geschrieben:wenn der Verkäufer informiert ist und der Reparatur zustimmt.


Da der Händler mir ja nach meiner Meldung des Schadens eine von 4 Dethleffs Vertragshändler auf meiner Reiseroute genannt hat, gehe ich davon aus, dass er mit einer Reparatur einverstanden war, um einen größeren Schaden zu verhindern.
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Re: Kostenübernahme eine Reparatur im Ausland

Beitragvon Schwedenopa » 18.07.2022 - 14:42:06

pensionaer22 hat geschrieben:... gehe ich davon aus, dass er mit einer Reparatur einverstanden war, um einen größeren Schaden zu verhindern.

Du willst also die reine Nennung von Vertragshändlern am Telefon als Zustimmung durch konkludentes Handeln auslegen? Mir wäre dieses Eis zu dünn, auf das Du Dich da begibst.

MfG
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Re: Kostenübernahme eine Reparatur im Ausland

Beitragvon MobilLoewe » 19.07.2022 - 08:27:31

pensionaer22 hat geschrieben:
Schwedenopa hat geschrieben:wenn der Verkäufer informiert ist und der Reparatur zustimmt.


Da der Händler mir ja nach meiner Meldung des Schadens eine von 4 Dethleffs Vertragshändler auf meiner Reiseroute genannt hat, gehe ich davon aus, dass er mit einer Reparatur einverstanden war, um einen größeren Schaden zu verhindern.
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Die Nennung von Händlern hat nichts mit der Anerkennung von Kosten zu tun. Ein Versuch ist es wert, schreibe an den Kundendienst in Isny. Oder wie oben geschrieben, hake das Thema ab.
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