hab zu dem Thema mal beim ADAC gegoogelt:
Informierter Gruss,
Gwaihir

Jetzt kommt's:

D-Schild und Euro-Kennzeichen
Nationalitätskennzeichen
Großes D-Schild bei Verwendung von Euro-Kennzeichen innerhalb der EU entbehrlich
Nach der EG-Verordnung Nr.2411/98 vom 3.11.1998 sind die in die Euro-Kennzeichen integrierten Nationalitätszeichen (auf dem blauen Feld am linken Rand des Kfz-Nummernschilds) europaweit als Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates anzuerkennen, ohne daß ein zusätzliches Nationalitätszeichen angebracht werden müßte.
Da die Verordnung unmittelbar in jedem EU-Staat verbindlich gilt und ? anders als eine EG-Richtlinie ? keines nationalen Umsetzuingsaktes bedarf, steht jetzt fest, daß ab sofort bei Reisen innerhalb der EU das sogenannte D-Schild nicht mehr erforderlich ist, sofern ein Euro-Kfz-Kennzeichen verwendet wird.
Nach Inkrafttreten der EG-Verordnung (am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt am 10.11.1998) dennoch verhängte Geldbußen wegen Fehlens des D-Schilds wären rechtswidrig und sollten unter Hinweis auf die vorbezeichnete Verordnung angefochten werden.
Bei Reisen außerhalb der EU ist nach wie vor ein großes ?D-Schild? mit den Abmes-sungen 11,5 x 17,5 cm anzubringen. Von den Nicht-EU-Staaten akzeptieren lediglich die Schweizer Behörden das kleine ?D? im Euro-Kennzeichen.
Wer kein Euro-Kennzeichen hat, muß auch in EU-Ländern mit zusätzlichem Nationalitätszeichen fahren. Ansonsten drohen in Ländern wie Italien oder Österreich nach wie vor unverhältnismäßig hohe Geldbußen (z.B. in Italien rund 60 EUR).
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