Bitte um Rat !

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Bitte um Rat !

Beitragvon xgdsswl » 31.10.2005 - 19:09:36

Haben ein älteres Wohnmobil von 1993 !
Vor 2 Jahren und 2 Wochen ist mein Mann zu nah an einem parkenden LKW vorbeigefahren. Dabei ist unsere Markise abgerissen, genau dort wo sie befestiegt war.
Die Versicherung hat gezahlt, unser Wohnmobil Händler hat uns eine neue Markise angebracht.
Ich fande immer, daß die Markise komisch befestigt war. Wenn man Sie einrollt, wackelt die ganze Befestigung.
Jetzt 2 Wochen nach Ablauf der Garantie ist es soweit. von der Befestigung bis zur Tür ist jetzt ein ca 10 cm langer Riss in der Außenhaut.

Und nun ?

Haftet noch jemand für den Schaden, der ja eindeutig mit dem Unfall bzw. mit dem Anbringen der Markise zu tun hat?
Wie ist so ein Riss zu reparieren? Kann man das einfach abdichten oder muß ein Stück der Außenhaut ausgewechselt werden?

Was meint Ihr ????
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Re: Bitte um Rat !

Beitragvon Schwedenopa » 31.10.2005 - 19:48:13

xgdsswl hat geschrieben:Die Versicherung hat gezahlt, unser Wohnmobil Händler hat uns eine neue Markise angebracht.
Ich fande immer, daß die Markise komisch befestigt war. Wenn man Sie einrollt, wackelt die ganze Befestigung.
Jetzt 2 Wochen nach Ablauf der Garantie ist es soweit. von der Befestigung bis zur Tür ist jetzt ein ca 10 cm langer Riss in der Außenhaut.

Und nun ?

Haftet noch jemand für den Schaden, der ja eindeutig mit dem Unfall bzw. mit dem Anbringen der Markise zu tun hat?


Hallo,

bin zwar kein Jurist, fürchte aber dennoch dass ihr da schlechte Karten habt. Solche Schäden müssen immer so zügig wie möglich gemeldet werden. Wenn ihr zwei Jahre gewartet habt, dann müsst ihr jetzt wohl selbst dafür aufkommen.

MfG
Gerhard
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Beitragvon Seekater » 01.11.2005 - 19:45:12

soweit ich das als iuristischer Laie beurteilen kann........

- Muß nach dem Produkthaftungsgesetzt eine Fachwerkstatt IMMER für sachlich fehlerhafte Leistungen haften. Das heißt also, wenn die Markise in Anbetracht des vorhandenen Vorschadens nicht ausreichend befestigt wurde, müßte der Händler für den Folgeschaden haften.

- Liegt die Beweislast für Produkthaftungsschäden bei Euch, d.h. Ihr müßt aus der Natur der Sache heraus beweisen, daß die Markise nicht ausreichend befestigt wurde und Folgeschäden dadurch bedingt wurden. Ganz problematisch dürfte in diesem Zusammenhang die Abgrenzung zwischen dem Altschaden - den ihr selbst zu vertreten habt - und dem neuen Schaden - den ggfs. der Händler zu vertreten hat - werden.

Ich befürchte, daß an diesem Punkt zwar vielleicht Euere Erinnerung weiter helfen könnte, nicht aber ein Gutachten, das diese Abgrenzung, was ist Altschaden, was ist Neuschaden beweist.
Ganz 'was anderes ist es, wenn Ihr Detailphotos vom Altschaden VOR der Montage der neuen Markise habt. Dann könnt Ihr damit mal beim Händler anklopfen. Wenn das nicht hilft, dann mit Photos zum Gutachter und Anwalt - ob sich das in Anbetracht der Schadenshöhe lohnt, könnt nur Ihr selbst beurteilen.

Gruß
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Beitragvon Schwedenopa » 01.11.2005 - 23:54:39

Hallo Seekater!

Seekater hat geschrieben:soweit ich das als iuristischer Laie beurteilen kann........

- Muß nach dem Produkthaftungsgesetzt eine Fachwerkstatt IMMER für sachlich fehlerhafte Leistungen haften. Das heißt also, wenn die Markise in Anbetracht des vorhandenen Vorschadens nicht ausreichend befestigt wurde, müßte der Händler für den Folgeschaden haften.


Ich fürchte, hier irrst Du. Bin zwar auch nur juristischer Laie, aber: Erstens geht es hier um einen Werkvertrag, und da gilt so weit ich weiß das Produkthaftungsrecht nicht. Zweitens erstreckt sich die Produkthaftung lediglich auf Folgeschäden, nicht auf Schäden am Produkt selbst.

Seekater hat geschrieben:[...]Wenn das nicht hilft, dann mit Photos zum Gutachter und Anwalt - ob sich das in Anbetracht der Schadenshöhe lohnt, könnt nur Ihr selbst beurteilen.


Da hast Du wohl Recht. Wenn überhaupt, dann ist hier nur mit Gutachter und Anwalt was zu machen.

Äußerst problematisch ist überdies, dass "xgdsswl" zwei Jahre gewartet hat, obwohl man aufgrund von "Ich fande immer, daß die Markise komisch befestigt war. Wenn man Sie einrollt, wackelt die ganze Befestigung." davon ausgehen kann, dass bekannt war, dass etwas nicht stimmte.

MfG
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Beitragvon Seekater » 02.11.2005 - 09:47:47

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo Seekater!

Seekater hat geschrieben:- Muß nach dem Produkthaftungsgesetzt eine Fachwerkstatt IMMER für sachlich fehlerhafte Leistungen haften. Das heißt also, wenn die Markise in Anbetracht des vorhandenen Vorschadens nicht ausreichend befestigt wurde, müßte der Händler für den Folgeschaden haften.

......
Gerhard



Hallo Gerhard,

nun ein Folgeschaden ist es doch, wenn die Wand durch die fehlerhaft montierte Markise zerbröselt........

Doch ansonsten hast Du natürlich Recht, im Werkvertragsrecht läßt sich derartiges natürlich nicht anwenden. Sorry, mijn Fout.......

EuraGerhard hat geschrieben:Äußerst problematisch ist überdies, dass "xgdsswl" zwei Jahre gewartet hat, obwohl man aufgrund von "Ich fande immer, daß die Markise komisch befestigt war. Wenn man Sie einrollt, wackelt die ganze Befestigung." davon ausgehen kann, dass bekannt war, dass etwas nicht stimmte.

MfG
Gerhard


genau, eine evtl. zum Zuge kommende Gewährleistungsversicherung des Händlers könnte hier eine Vernachlässigung der Schadensminderungspflicht anführen.
Im ersten halben Jahr schriftlich auf die "komische Befestigung" und mögliche Folgeschäden hingewiesen, würde die Sache ganz anders aussehen lassen..........


Gruß
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Beitragvon Schwedenopa » 04.11.2005 - 09:43:04

Seekater hat geschrieben:nun ein Folgeschaden ist es doch, wenn die Wand durch die fehlerhaft montierte Markise zerbröselt........


Hallo,

allerdings wird die Werkstatt garantiert darauf pochen, dass die zerbröselnde Wand eine Folge des Unfalls mit der ersten Markise ist. Und ich bezweifle doch sehr stark, dass man nach zwei Jahren noch den Gegenbeweis antreten kann.

MfG
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Beitragvon xgdsswl » 04.11.2005 - 21:55:26

Vielen Dank für die vielen Antworten!
Haben am Montag einen Termin in der Werkstatt!
Werde berichten wie es aus bzw.weitergeht !

Gruß
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