Wertminderung bei gravierenden Mängeln vom Händler ???

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Wertminderung bei gravierenden Mängeln vom Händler ???

Beitragvon frankea » 10.01.2006 - 22:45:09

Hallo Womo-Freunde,kann mir jemand einen Ratschlag geben..... ? Ich habe im August 2005 ein Wohnmobil "Chausson Welcome 9" bei einem Autohändler(kein spezieller Womohändler)als Erstbesitzer gekauft. Im nach hinein stellte sich heraus, dass es für dieses Wohnmobil einen genehmigten Garantieantrag wegen eines Wasserschadens in der Rückwand, sowie 2 Rissen in den Seitenwänden gibt. Die Rückwand muss ausgetauscht werden, Seitenwände werden repariert. Dazu habe ich mit der Fa.Koch in Sassenberg einen Reparatur-Termin zum 28.10.2005 ausgemacht. Mehrmals habe ich zwischenzeitlich dort angerufen, um mich nach dem Fortschritt der Reparatur zu erkundigen, als letztes wurde mir Anfang Januar 2006 genannt (das sind mittlerweile 21/2 Monate).

1. Gibt es für mich rechtliche Schritte, um so schnell wie möglich wieder an mein, hoffentlich fachgerecht repariertes Wohnmobil, zu kommen?
2.Kann ich evt. eine Wertminderung vom Verkäufer einklagen?

Ich würde mich über einen sachkundigen Ratschlag von Euch freuen.
Gruß Frank
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Beitragvon Uli_bw » 11.01.2006 - 00:35:22

Ab zum Rechtsanwalt - Du hättest das Womo nach bekanntwerden der Schadensfälle gleich beim Händler lassen sollen.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
Wegen des hohen Preises wird der RA recht schnell teuer!

leider keine guten Nachrichten

ULI
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Beitragvon holiday » 11.01.2006 - 09:44:58

hallo frank

die rep. gehen auf garantie und werden auch anstandslos uebernommen?

die rep. dauert sicher eine weile und ich meine 8-10 wochen hat die werkstatt sicher damit zutun

es ist nicht so einfach wie beim PKW,dann koennen ersatzteile laenger dauern und schon sind 8 wochen rum

wenn das ganze dann mal 3 monate dauert wuerde ich sicher druck machen,aber jetzt schon nach 8 wochen wirst du kaum chance haben die sache zubeschlaeunigen.

du kannst sicher versuchen ueber den haendler wo du es gekauft hast in irgendeiner form ( nutzungsausfall) die geld zuholen,aber selbst das glaube ich kaum
hat der haendler diese maengel verschwiegen? oder war es beim kauf klar was sache ist?

die sache schaut aber fuer dich nicht sehr gut aus,da der haendler bzw die werkstatt ja bereit ist die schaeden zubeseitigen

bekannte von uns hatten das womo von sept(2003). bis anfang mai(2004) in der werkstatt weil es beim dach nass reinging
dann wieder von aug(2004). bis jaenner(2005)
das ganze zog sich solang bis endlich nach mehreren rechtsstreiten das gesamte dach inkl. der alkofen neu gemacht wurden,aber diesmal nicht beim haendler sondern direkt im werk
und im juli 2005 war das womo dann fertig und ist auch wieder dicht

alles auf garantie bzw auf kosten des haendlers einschliesslich mietwomo fuer insgesammt 4 wochen

also kopf hoch

lg

alex
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Beitragvon frankea » 12.01.2006 - 23:04:02

Danke für Eure Tipps, habe heute Verkäufer und Werkstatt in Frist gesetzt

LG Frank
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Beitragvon Andy » 10.05.2006 - 08:12:43

Hallo frankea

Danke für Eure Tipps, habe heute Verkäufer und Werkstatt in Frist gesetzt


..eine ziemlich lange Frist, oder? Die WoMo Zeit fängt jetzt so richtig an.

Gruß von einem Wasserschaden Geschädigten
Andreas
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