Steuer für Geländewagen

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Steuer für Geländewagen

Beitragvon buerstnerhelmi » 14.09.2006 - 22:32:15

Moin.

Habe soeben folgenden Text im Autohaus-online Newsletter entdeckt :

- Bundesfinanzhof: Geländewagen werden künftig voll besteuert

Besitzer schwerer Geländewagen müssen künftig die volle Kraftfahrzeugsteuer für Pkw zahlen. Dies geht aus einem am Mittwoch verkündeten Beschluss des Bundesfinanzhofs (Az.: VII B 333/05) in München hervor. In einem Eilverfahren hat das oberste deutsche Finanzgericht entschieden, dass für Kombinationsfahrzeuge ungeachtet ihres Gesamtgewichts die Pkw-Steuer zu erheben sei. Anderes gelte nur, wenn das Fahrzeug nach seiner Bauart und Einrichtung als Lkw anzusehen ist, also vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt ist.

Der Beschluss betrifft die Besteuerung großer und leistungsstarker Geländewagen, deren zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen liegt. Solche Fahrzeuge waren lange Zeit mit der wesentlich niedrigeren Lkw-Steuer besteuert worden. Durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung hatte der Gesetzgeber die Begünstigung im Mai 2005 aufgehoben (wir berichteten). Einige Finanzgerichte, zuletzt das in Düsseldorf, vertraten die Meinung, die Fahrzeuge seien nach EU-Recht keine Pkw und weiterhin als Lkw einzustufen. Der Bundesfinanzhof trat dieser Auffassung nun entgegen. (ab)


Da die Diskussion um die Steuererhöhung für WoMo's auch teilweise mit diesen Fahrzeugen verknüpft worden war, dürfte dieses Urteil jetzt zur Klärung geführt haben.

Gruß Helmut.
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Beitragvon Uli_bw » 14.09.2006 - 22:41:53

Dann müsste aber doch eigentlich mein Womo doch als Lkw zählen, der transportiert auch schwere Lasten mein Haus - und mich...

:evil:

so ein Mist...

ULI
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Beitragvon georg » 14.09.2006 - 23:18:08

Auch beim zGG von meinem Womo sind meine Frau und ich nur die geringste Last innerhalb von 4,6 Tonnen.

meint
georg :)
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Beitragvon Bingo » 15.09.2006 - 07:22:09

Oh Sch.....!!!

Was für eine hübsche Neuigkeit an diesem jungen Freitag morgen..

Falls das dann tatsächlich auch für Womos gilt -(ich hoffe noch, da ja explizit nur von den Geländewagen geschrieben wird) - dann kann und muß ich mich bald als Ex-Womobesitzer bezeichnen... :cry: :(

Soll ich mich dann jetzt schon hier aus dem Forum verabschieden?

:roll:

Schauen wir mal wie das weitergeht.
Bange Grüße
Bingo und der alte Heku, der dieses Jahr 19 wird
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Beitragvon Bingo » 15.09.2006 - 08:54:33

Hi!
Das habe ich gerade im Netz gefunden.....(kopiert und ungekürzt eingefügt aus der TAZ vom 2.9.06)
Das lässt doch ein wenig hoffen ??


"Höhere Steuern für Jeeps, die Zweite

Die noch von Rot-Grün beschlossene Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen war offenbar mit zu heißen Nadeln gestrickt - sie hielt Klagen der Besitzer vor Gericht nicht stand. Nun will der Bundesrat einen erneuten Vorstoß wagen

Der politische Wille ist da: Die Besitzer von Geländewagen sollen mehr Kraftfahrzeugsteuern zahlen. Das hatte die rot-grüne Bundesregierung schon im vergangenen Frühjahr beschlossen und durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung zum 1. Mai 2005 umgesetzt. Die Neuregelung damals war allerdings handwerklich so ungeschickt, dass zahlreiche Finanzgerichte Klagen von Jeep- und Pick-up-Fans zu deren Gunsten entschieden. Jetzt plant der Bundesrat mit Billigung von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) einen neuen Anlauf.

Bis zu dem rot-grünen Beschluss waren ausgerechnet die teuren und spritfressenden Allrad-Gefährte bei der Steuer privilegiert. Die Besitzer zahlten bis zu 80 Prozent weniger Kfz-Steuer als der Fahrer eines normalen Personenwagens. Der Grund: Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht galten steuerlich als Lastkraftwagen und wurden damit günstiger besteuert. "Für einen Diesel-Touareg mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht sind nur 185 Euro Steuern pro Jahr fällig. Als Pkw würde er nach Hubraum und Abgaswerten besteuert, und dann wären 741,50 Euro pro Jahr fällig", rechnete Jürgen Resch, der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, vor. Teilweise wurden die Gefährte durch "Auflastungen" sogar künstlich schwerer gemacht, damit sie die steuerlich relevante Grenze von 2,8 Tonnen auch sicher überwanden.

Mit diesem Unsinn sollte im vergangenen Jahr eigentlich Schluss sein. Als eine der letzten Amtshandlungen der rot-grünen Bundesregierung strich der damalige Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) die 2,8-Tonnen-Regelung in der maßgeblichen Verordnung. Die Besitzer von mehr als 200.000 schweren Geländewagen sollten damit die Steuerprivilegen verlieren.

Inzwischen zeichnet sich jedoch ab, dass es sich die Bundesregierung etwas zu einfach gemacht hat. Mehrere Finanzgerichte - unter anderem in Karlsruhe, Köln, Greifswald und Düsseldorf - haben entschieden, dass die steuerliche Abgrenzung zwischen Pkws und Lkws inzwischen nach EU-Recht vorzunehmen ist. Und nach einer EU-Richtlinie von 2001 gelten Mehrzweckfahrzeuge (wie Geländewagen) bei der Betriebserlaubnis nicht als Pkws.

Andere Finanzgerichte, etwa in Nürnberg und Cottbus, halten das EU-Recht hier für irrelevant. Solange ein Jeep vor allem der Personenbeförderung diene, sagen sie, sei er kein Lkw.

Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden, wie Geländewagen zu besteuern sind. Bis dahin haben die Besitzer von Geländewagen vielerorts gute Chancen, um die erhöhte Steuer herumzukommen - vorausgesetzt, sie legen Widerspruch gegen ihren Steuerbescheid ein und erreichen damit eine Aussetzung des Verfahrens.

Da die Kfz-Steuer den Ländern zufließt, wollen diese jedoch nicht bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits warten. Ein Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Februar formuliert hat, soll nun klarstellen, dass generell alle Geländewagen als Pkws gelten. Eine Klarstellung, die den Länderhaushalten immerhin rund 87 Millionen Euro pro Jahr einbringen wird. Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben im Grundsatz. Unklar ist allerdings noch, ob die Regelung schon rückwirkend ab Mai 2005 greifen kann.

Offen ist auch noch, was künftig für Wohnmobile gelten soll, die meist ebenfalls mehr als 2,8 Tonnen wiegen. Bund und Länder sind sich darin einig, dass es hier nicht zu ganz so starken Steuererhöhungen kommen soll. Wer im eigenen Camper Urlaub macht, ist in der Regel nicht so wohlhabend wie diejenigen, die mit ihren Luxusgeländewagen zum Einkaufen fahren und dabei unverhältnismäßig viel Benzin verbrauchen und entsprechend viel Abgase produzieren. Wie stark die Besitzer von Wohnmobilen bevorzugt werden, ist aber noch offen.


taz Nr. 8064 vom 2.9.2006, Seite 9, 132 TAZ-Bericht CHRISTIAN RATH"


Hoffnungsvolle Grüße

Bingo
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Beitragvon Christine » 15.09.2006 - 09:24:16

Bingo hat geschrieben:Offen ist auch noch, was künftig für Wohnmobile gelten soll, die meist ebenfalls mehr als 2,8 Tonnen wiegen. Bund und Länder sind sich darin einig, dass es hier nicht zu ganz so starken Steuererhöhungen kommen soll. Wer im eigenen Camper Urlaub macht, ist in der Regel nicht so wohlhabend wie diejenigen, die mit ihren Luxusgeländewagen zum Einkaufen fahren und dabei unverhältnismäßig viel Benzin verbrauchen und entsprechend viel Abgase produzieren. Wie stark die Besitzer von Wohnmobilen bevorzugt werden, ist aber noch offen


Ich lach mich kaputt: Womofahrer sind generell arm und Geländerfahrer reich?

Und wenn es der Regierung nun wirklich auf Spritverbrauch und damit verbundenen Benzinverbrauch ankommt:

Warum ist mein Gasauto dann nicht steuerfrei oder zumindestens steuerermäßigt? (Vielleicht weil es ein Geländewagen ist :x )

Ich zumindestens brauche einen Geländewagen, weil ich täglich unbefestigte Wegstrecken fahren muss, die im Winter nicht geräumt werden und wegen der angerenzenden Felder stark vom Schnee verweht sind. Zudem muß ich ziehen können, auch beruflich.

Auf mein Womo könnte ich verzichten, auf den Geländewagen nicht!

Christine
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Beitragvon Bingo » 15.09.2006 - 10:44:08

Hi Christine!

Christine schrieb:
Bingo hat folgendes geschrieben:

Offen ist auch noch, was künftig für Wohnmobile gelten soll, die meist ebenfalls mehr als 2,8 Tonnen wiegen. Bund und Länder sind sich darin einig, dass es hier nicht zu ganz so starken Steuererhöhungen kommen soll. Wer im eigenen Camper Urlaub macht, ist in der Regel nicht so wohlhabend wie diejenigen, die mit ihren Luxusgeländewagen zum Einkaufen fahren und dabei unverhältnismäßig viel Benzin verbrauchen und entsprechend viel Abgase produzieren. Wie stark die Besitzer von Wohnmobilen bevorzugt werden, ist aber noch offen


Nicht, dass es zu Missverständnissen kommt:
Ich habe das aus der TAZ zitiert....

Grüße Bingo
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Beitragvon beiboot » 15.09.2006 - 11:05:28

zum thema steuerrechtliche einordnung von womos nachfolgendes zitat aus der entscheidung des BFH:

...a) Ob ein PKW oder LKW vorliegt, ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung anhand von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs zu beurteilen. Dabei obliegt es dem Tatsachengericht, unter Berücksichtigung der Gesamtheit aller Merkmale eine Bewertung der objektiven Beschaffenheit des jeweiligen Fahrzeugs vorzunehmen. Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (Senatsurteile vom 26. November 1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414; vom 5. Mai 1998 VII R 104/97, BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489; vom 26. Juni 1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810, und in BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72). Dabei kann kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs als von vornherein alleinentscheidend angesehen werden, mag auch einzelnen Merkmalen ein besonderes Gewicht zukommen und eine Zuordnung als PKW oder LKW nahe legen (Senatsurteil in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489).

(hier der link für diejenigen, die sich durch den ganzen text der entscheidung kämpfen wollen)
:-D vielen dank für alle nützlichen antworten :-8
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Beitragvon Uli_bw » 15.09.2006 - 11:18:07

Wenn das Fahrzeug beruflich genutz wird, dann kann es ja auch von der Steuerabgesetzt werden...
Ist zwar nicht alles aber immerhin etwas.
Und es gibt ja uach noch die Möglichkeit als Landwirtschaftliches Fahrzeug. (Falls es dort eingestetzt wird.)
Aber prinzipiell ist es ein PKW.

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Beitragvon lee » 15.09.2006 - 15:35:04

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Beitragvon Christine » 15.09.2006 - 17:01:52

Bingo hat geschrieben:Nicht, dass es zu Missverständnissen kommt:
Ich habe das aus der TAZ zitiert....

Grüße Bingo


Hi,

ist schon klar, rege mich ja nur über unsere schlauen Politiker auf!

@ Uli

So einfach ist das leider nicht, mein alter Pajero, mit 800 Euro Steuerlast im Jahr, erreichte leider nicht die 50 %ige Nutzung als Geschäftswagen. Und selbst dann hat der Inhaber den Wagen mit einem nicht unerheblichen anteil privat zu versteuern!

Gruß

Christine
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