Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

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Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Beitragvon Dirks BiMo » 13.02.2007 - 11:14:33

Moin,
ich fand folgendes heute morgen beim stöbern.
Eventuell ja auch für den ein oder anderen "Troll" ganz interessant !!!

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Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber
Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Kläger des Verfahrens war der Heise Zeitschriften Verlag. Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.

Trotz dieses Verbots meldete sich der Nutzer zum Teil unter Angabe falscher Personendaten mehrfach erneut an. Nachdem der Verlag Klage erhoben hatte, gab der User in der mündlichen Verhandlung schließlich eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich strafbewehrt, es zu unterlassen, sich an den bei heise online bereitgehaltenen Foren zu beteiligen. Im Rahmen des nun vorliegenden Urteils hatte das Gericht unter anderem über die Aufteilung der Verfahrenskosten hinsichtlich des Forenausschlusses zu entscheiden. Diese habe der Beklagte zu tragen, da er "im Rechtsstreit unterlegen wäre".

Nach Ansicht des Gerichts wird bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer "nicht unerheblichen Haftungsrisiken" ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

Diesen Vertrag habe der Verlag wirksam gekündigt. Ein weiteres Festhalten an der Vereinbarung sei nicht zumutbar gewesen, da der Nutzer gegen seine Vertragspflichten verstoßen und damit die Interessen des Verlags verletzt habe. So liege in der Angabe eines falschen Namens bei der Anmeldung eine vorsätzliche Täuschung, die bereits für sich allein genommen geeignet sei, das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zu zerstören. Zudem hatte der Beklagte auch mehrfach E-Mails geschrieben, in denen er sich über den Verlag belustigt und weitere Vertragsverletzungen angekündigt hatte.

Das LG München bestätigte damit die Existenz des virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber. Neu dürfte die Feststellung sein, dass zwischen Anbieter und Nutzer ein Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalt unter anderen von den Nutzungsbedingungen des Betreibers bestimmt wird. Für Forenanbieter dürfte es damit künftig einfacher werden, zumindest namentlich bekannte Nutzer von der weiteren Teilnahme an den virtuellen schwarzen Brettern auszuschließen. (Joerg Heidrich) / (hob/c't)

Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163

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Gruß
Dirk
Zuletzt geändert von Dirks BiMo am 13.02.2007 - 14:10:13, insgesamt 1-mal geändert.
Kein Bus? ...wie uncool. Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren ;-))
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Beitragvon Womokiste » 13.02.2007 - 11:40:00

Moin Dirk und @all,
das Posting mit sehr interessantem Inhalt wird ja viel angeklickt..... und hoffentlich auch gelesen.... und vielleicht merkt sich der ein oder andere mal, was da so drinsteht..... :wink:

In diesem Sinne grüßt Franz Peter
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Beitragvon Jens_M » 13.02.2007 - 13:44:20

Hallo Dirk,

DANKE für diese Info.

Es gibt immer wieder mal Mitglieder, die unbedingt aus der Rolle fallen müssen.
Ich frage mich nur, warum diese meinen hier anonym aufzutreten.
Jeder muss sich darüber im klaren sein, das es keine Anonymität gibt und spätestens bei einem Rechtsstreit die Person hinter der IP ermittelt wird.

Im übrigen bin ich auch dafür, dass Mitglieder sich namentlich anmelden sollten. Das diese Namen dann nicht unbedingt der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden ist ja eine ganz andere Sache.
Ich glaube nur, dass es wesentlich gesitteter zuginge, wenn sich hier keiner hinter einem Anonymus verstecken würde.
Wir sind ein Fachforum und keine illegale Tauschbörse! Warum also nicht die Karten auf den Tisch legen?

Fragende Grüße
Jens


Schönen Gruß
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