Geschwindigkeitslimit für hinten Doppeltbereifte?

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Geschwindigkeitslimit für hinten Doppeltbereifte?

Beitragvon 4art » 23.02.2007 - 11:30:42

Hallo

Wie an anderer Stelle schon geschrieben, habe ich für meinen Nebenerwerb einen Iveco Daily City 35 C17 gekauft. Diese Ausführung hat hinten Doppelbereifung.

Hierzulande gibt's für das Gerät eigentlich das normale Autobahnlimit. Mein Garagist hat mir nun gesagt, dass in Deutschland Doppelbereifte die selben Limits wie LKW's haben. Kennt sich da einer aus :shock:
4art
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Re: Geschwindigkeitslimit für hinten Doppeltbereifte?

Beitragvon woming » 23.02.2007 - 11:39:22

4art hat geschrieben:hinten Doppelbereifung.

Mein Garagist hat mir nun gesagt, dass in Deutschland Doppelbereifte die selben Limits wie LKW's haben.


rechtverbindlich kann ich das nicht beantworten, da der Nachweis
der Nicht-Existenz einer Vorschrift immer shwierig ist.

Dennoch gehe ich davon aus, dass der Geschwindigkeits-Index der
Reifen das Limit definiert.

Richtig ist sicher, dass Zwillingsreifen überwiegend bei LKWs mit
niedrigerem Limit vorkommen, aber der Umkehrschluss ist
m.E. nicht einschlägig.

woming

(drum hab ich mich mit meinen Zwillingen auch nie auf 80 km/h beschränkt, zumal die bis 150km/h definiert sind)
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Beitragvon Gimli » 23.02.2007 - 12:05:26

Moin, moin !

Hilft das :


Auszug aus § 3 StVO:

3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle
Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t,
ausgenommen Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger und
Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen
Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger
und für Kraftomnibusse, auch mit
Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 7,5 t,
für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger,
ausgenommen Personenkraftwagen sowie
Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen
Gesamtgewicht von 3,5 t
und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für
die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung
stehen 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht
auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen
Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner
nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte
Fahrstreifen für jede Richtung haben.


Auszug aus § 18 StVO:

(5) 1Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. 2Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen
Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen
mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger
sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit
Gepäckanhänger 80 km/h,
2. für Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende
Arbeitsmaschinen mit Anhänger,
für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie für
Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für
die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,
3. für Kraftomnibusse ohne Anhänger,
a) die nach Eintragung im Fahrzeugschein geeignet
sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
zu fahren,
b) deren Motorleistung mindestens 11 kW/t des
zulässigen Gesamtgewichts beträgt und
c) an deren Rückseite eine mit dem Siegel der
Zulassungsstelle versehene "100"-Plakette
angebracht ist, 100 km/h.


... von der Art der Bereifung steht da nix !

Gruß,

Uwe
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Beitragvon RaiWo » 23.02.2007 - 12:39:00

Hai!
Es ist schon erstaunlich welche "Fachleute" es gibt!
Die Aussage zwillingsbereifte Fahrzeuge unterliegen irgendeinem Geschwindigkeitslimit sind absoluter Quatsch!
CU
Wolf
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Beitragvon 4art » 23.02.2007 - 13:02:01

Hmmm...

So abwägig ist das doch wieder nicht, oder? Dann wäre es doch genauso unlogisch, dass in Frankreich zum Beispiel hinten Doppeltbereifte deutlich mehr Strassenzoll bezahlen müssen. Fact ist, dass diese Fahrzeuge ausserhalb der Schweiz eigentlich immer als über 3.5-Tönner laufen und dann sehr wohl limitiert sind.
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Beitragvon woming » 23.02.2007 - 13:05:00

4art hat geschrieben:Fact ist, dass diese Fahrzeuge ausserhalb der Schweiz eigentlich immer als über 3.5-Tönner laufen und dann sehr wohl limitiert sind.


ja,

aber wegen des Gewichtes,
nicht wegen der Zwillingsreifen.
Es gibt auch 7.5-Tonner ohne Zwillingsreifen.

Die Autobahnen in F werden kommerziell betrieben, deren Betreiber
könnten sich also auch eine Tarifierung nach Fahrzeugfarbe
oder Herkunftsland (gibt's in Japan) ausdenken o.ä.

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Beitragvon mj » 23.02.2007 - 13:20:23

Die erlaubte Geschwindigkeit hängt vom ZGG ab.
Aber ich hatte diesen Thema auch schon mit mein Nachbar, der Polizist ist.
Und die halten Womos und Transporter an, die Zwillingsbereift sind und "zu schnell" fahren, da die meist über 3.5t haben.
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Beitragvon woming » 23.02.2007 - 13:50:12

mj hat geschrieben:die halten Womos und Transporter an, die Zwillingsbereift sind und "zu schnell" fahren, da die meist über 3.5t haben.


ich erinnere mich daran, dass früher bei den größeren KFZs
die zul.Achslast auf dem Radkasten stand.

Ist das offiziell abgeschafft worden?

Oder war das früher ohnehin nur eine Empfehlung?

(mein 2. WoMo hatte als 4-Tonner keinen derartigen Aufdruck)

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Beitragvon paula4kids » 23.02.2007 - 14:16:30

4art hat geschrieben:Hmmm...

So abwägig ist das doch wieder nicht, oder? Dann wäre es doch genauso unlogisch, dass in Frankreich zum Beispiel hinten Doppeltbereifte deutlich mehr Strassenzoll bezahlen müssen. Fact ist, dass diese Fahrzeuge ausserhalb der Schweiz eigentlich immer als über 3.5-Tönner laufen und dann sehr wohl limitiert sind.


hallo 4art,

wir wurden mit "unseren zwillingen" in frankreich noch nicht als lkw ( also mit deutlich höherer maut ) abgerechnet.

und in deutschland laufen zwillingsbereifte fahrzeuge nur dann über 3,5 to wenn sie dieses gewicht auch überschreiten.

aber das die polizei gezielt solche fahrzeuge anhält ( oder "ausbremst wie uns am wochenende passiert ) mag schon sein.

wir wurden am wochenende auf der bahn im lkw-überholverbot von einem polizeiwagen "ausgebremst", d.h. wir waren auf der rechten spur unterwegs, reisegeschwindigkeit ca. 90 - 100 km/h, ein polizeiwagen überholte uns, setzte sich vor uns - und bremste uns runter auf ca. 70 - 80 km/h - immer leicht schwankend.
es war wie gesagt ein lkw-überholverbot.

wir haben das auto dann überholt - und es kam wie es kommen mußte ( wir sind ja schließlich nicht blöd, nech?! :twisted: ) der polizeiwagen setzt sich wieder vor uns und winkt uns raus.
ich hatte schon alle unterlagen parat - zugegebenermaßen haben wir es ja darauf angelegt angehalten zu werden denn offensichtlich hatten die beiden beamten ein bißchen langeweile, denn es war sonntag und sehr ruhig auf der bahn.

ein bissi doof hat der gutste herr beamte ja schon geschaut als er feststellen mußte das wir unter 3,5 to liegen - aber so hatte er wenigstens was zu tun....

8) 8) 8)

vg, paula
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Beitragvon Schwedenopa » 23.02.2007 - 14:27:55

Hallo 4art,

nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen EU richten sich fahrzeugspezifische Höchstgeschwindigkeiten nach der zulässigen Gesamtmasse, nur in bestimmten Ausnahmefällen auch zusätzlich noch nach Fahrzeugart (z.B. in D: LKW zwischen 3,5 und 7,5 t zul. Gesamtmasse auf Autobahnen 80 km/h, Wohnmobile gleicher Gesamtmasse hingegen 100 km/h). Eine Abhängigkeit von der Anzahl der Reifen gibt es nicht!

Bei Mautgebühren könnte das anders sein, wobei mir hier lediglich Beispiele einfallen, bei denen die Zahl der Achsen, nicht jedoch die Zahl der Reifen pro Achse von Bedeutung ist.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
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Beitragvon Seekater » 23.02.2007 - 14:48:45

woming hat geschrieben:....ich erinnere mich daran, dass früher bei den größeren KFZs
die zul.Achslast auf dem Radkasten stand.

Ist das offiziell abgeschafft worden?

Oder war das früher ohnehin nur eine Empfehlung?

(mein 2. WoMo hatte als 4-Tonner keinen derartigen Aufdruck)

woming


soweit ich weiß war das einfach "gute Sitte", daß in der Spedition, bei der Feuerwehr etc. etc, das einer mit der Schablone drangepinselt hat. Eine gute Hilfe, die durchaus Sinn macht und heute leider zu wenig praktiziert wird.

Gruß
Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung
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Beitragvon 4art » 23.02.2007 - 14:52:21

Herzlichen Dank für die Informationen! Ich werde den Threat meinen Verkäufer unter die Nase halten - ist ja auch in seinem Sinne die Sache...

Wäre etwas dumm gewesen mit dem Fahrzeug in D nur 80 km/h zu fahren, obwohl ein bisschen mehr drinliegt 8)
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Beitragvon holiday » 23.02.2007 - 18:39:49

Seekater hat geschrieben:
woming hat geschrieben:....ich erinnere mich daran, dass früher bei den größeren KFZs
die zul.Achslast auf dem Radkasten stand.

Ist das offiziell abgeschafft worden?

Oder war das früher ohnehin nur eine Empfehlung?

(mein 2. WoMo hatte als 4-Tonner keinen derartigen Aufdruck)

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soweit ich weiß war das einfach "gute Sitte", daß in der Spedition, bei der Feuerwehr etc. etc, das einer mit der Schablone drangepinselt hat. Eine gute Hilfe, die durchaus Sinn macht und heute leider zu wenig praktiziert wird.

Gruß
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hallo seekater

das war nicht gute sitte,sonder ist vom gesetz her vorgeschrieben für gewerblich genutzte lkw,wobei es da kein gewichtslimit gibt
so ist dieses taferl auch auch pkw mit lkwzulassung drauf.

lg


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