Moin, moin !
In der heutigen Ausgabe der Braunschweiger Zeitung ist folgender Artikel zur Rechtslage zu lesen :
"Kommt die Pendler-Pauschale zurück?
Schon zwei Landesfinanzgerichte sagen: Die Neuregelung ist verfassungswidrig ? Bundesfinanzhof entscheidet
Von Michael Ahlers
HANNOVER. Im Streit um die gekürzte Pendler-Pauschale müssen Niedersachsens Finanzbehörden vielleicht schon bald einlenken.
"Betroffene sollten auf jeden Fall Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt die Kosten für die ersten 20 Kilometer nicht anerkennen will", sagt Ralf Thesing vom Bund der Steuerzahler. Ein Musterbrief dazu ist auf unserer Niedersachsen-Seite zu finden. "Die Finanzbehörden halten sich an geltendes Recht", betonte dagegen Birgit Diers, Sprecherin im Finanzministerium.
Deshalb, so der Steuerzahlerbund, müsse zusätzlich zum Einspruch auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden ? erst beim Finanzamt, nach Ablehnung beim Finanzgericht. Das Niedersächsische Finanzgericht hat einem solchen Antrag bereits stattgegeben. Es hält die Neuregelung für verfassungswidrig. Dagegen hat das Finanzamt Beschwerde eingelegt. "Wir rechnen in den nächsten Wochen mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München", so der Sprecher des Niedersächsischen Finanzgerichts, Jörg Grune (AZ: VI B42/07). Entscheidet das Münchner Gericht für die Pendler, müssten die Finanzbehörden einlenken. "Es ist eine willkürliche, rechtlich fragwürdige Regelung", sagte FDP-Landtagsfraktionschef Philipp Rösler.
KOMMENTAR, NIEDERSACHSEN
FAKTEN:
Pendlerpauschale: Seit Januar 2007 sind die ersten 20 Kilometer nicht mehr steuerlich absetzbar. 80 Prozent der Beschäftigten sind Pendler.
Verfassungswidrig: Das sagen die Landesfinanzgerichte Niedersachsens und des Saarlands. Baden-Württembergs Gericht ist anderer Meinung.
Klagen: Das Bundesverfassungsgericht muss über die Neuregelung entscheiden. Zudem gibt es Verfahren im so genannten vorläufigen Rechtsschutz."
Aktuelle Informationen dazu und das o.g. Musterschreiben sind hier zu finden.
Gruß,
Uwe