Tempo 100 für über 3,5t

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Re: Tempo 100 für über 3,5t

Beitragvon Gast_p » 24.06.2004 - 19:04:39

Hallo Bernie,<br>mit der Meinung, daß du mit dem Gespann in Frankreich 130 km/h fahren darfst, liegst du falsch.<br>Es gibt keinen deutschen Wohnwagen, der von der Bauart her für mehr als 100 km/h zugelassen ist.<br>Da kann im Ausland die Höchstgeschwindigkeit noch so hoch angegeben sein, du darfst trotzdem nicht schneller als 100 km/h fahren, aufgrund der bauartlichen Bestimmungen.<br>Früher war die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei WOWAS 80 km/h. Erst nachdem die Alko-Chassis kamen wurde diese auf 100 km/h erhöht.<br>Wenn du einen Unfall hast und du teilst der Versicherung mit, daß du 130 km/h gefahren bist, wirst du von dieser überrascht werden, glaub mir das.<br>Ich hatte vor denm letzten WOMO auch ein Gespann, welches auf 100 km/h zugelassen war. Einen Geländewagen und einen kleinen WOWA. Ich wäre nie auf die Idee gekommen in Frankreich 130 km/h zu fahren.<br>Ich bin davon überzeugt, daß das Viele garnicht wissen.<br>Gruß Friedhelm
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Re: Tempo 100 für über 3,5t

Beitragvon Jens_M » 24.06.2004 - 19:28:57

Wow, das geht ja plötzlich Schlag auf Schlag hier. Da kommt ja fast nichts mehr dazwischen...<br><br>Ich glaube meinen Standpunkt bereits ausreichend deutlich gemacht zu haben.<br>Mit einem Fahrzeug, welches über die 3t Grenze kommt, halte ich es für unverantwortlich erheblich schneller als 110 km/h zu fahren.<br><br>Diese Fahrzeuge lassen sich einfach nicht mehr ausreichend kontrollieren, wenn es zu Extremsituationen kommt. Der Bremsweg ist dann unglaublich viel länger. Wer mit einem 3,5-Tonner mal eine Vollbremsung machen musste, der weiß genau wovon ich rede. Jedes km/h zusätzlich verschärft dieses.<br><br>Gesetzlich müssen alle WoMo und Lieferwagen ab 3,5 Tonnen sich an die 80 km/h Regel halten. Bis ca. 95 wird dies jedoch grundsätzlich geduldet. Auch bei Brummis mit Fahrtenscheibe bei einer Polizeikontrolle. Erst ab 100 wird es eng. So sollte jeder diesen Spielraum nutzen und es nicht maßlos überziehen.<br><br>Wer einen Unfall hat - auch völlig unverschuldet - steht plötzlich sehr dumm da, wenn er sich nicht an die Geschwindigkeitsregellungen gehalten hat. Da kommt dann keine Versicherung mehr auf. Und wenn dann sogar Personen zu schaden gekommen sind, dann sind wir trotz unverschuldetem Unfall schnell hinter Gardinen. Völlig zu Recht! Für lebenslange Zahlungen, die dann geleistet werden müssten mal ganz abgesehen.<br><br>Wenn zukünftig in Deutschland die kleinen sicheren PKW nur noch 130 km/h fahren werden dürfen (das kommt sicher im Rahmen der EU Liberalisierung), dann werden es die WoMo's sehr schwer haben höhere Geschwindigkeiten als 100 zu rechtfertigen.<br><br>Schönen Gruß<br>Jens<br>
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Re: Tempo 100 für über 3,5t

Beitragvon karl54de » 24.06.2004 - 20:29:57

Hallo Berni,<br><br>ich glaube bei Dir klemmt die Umschalttaste >< ! ;-)<br><br>Gruß Karl
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Re: Tempo 100 für über 3,5t

Beitragvon Bernie » 24.06.2004 - 21:08:24

Mir ist klar, dass der WoWa nur bis 100 zugelassen ist, nur das interessiert die Franzosen nicht. Da wirst du in F von Gespannen mit deutlich über 120 überholt. An Pfingsten habe ich es erlebt, dass mich ein Transit mit Pritsche und einem Kompressor-Anhänger mit Schubkarrenbereifung mit über 120 überholt hat.<br><br>Das ist für mich nicht nachvollziehbar.<br>Der hatte mit Sicherheit auch keine Bauartzulassung ;)<br><br>"Was hat das mit meiner Umschalttaste zu bedeuten?" <br><br>Bernie
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Re: Tempo 100 für über 3,5t

Beitragvon Gast_p » 24.06.2004 - 21:52:31

Hallo Bernie,<br>ist ja richtig, die Franzosen haben mit bauartbedingter<br>Höchstgeschwindigkeit nicht viel zu tun.<br>Aber die deutschen Versicherungen sehr wohl.<br>Das das, was da in Frankreich mit Geschwindigkeit mitunter nicht normal ist, das kann ich dir bestätigen. Es sollte uns aber nicht zu irgendetwas hinreissen lassen.<br><br>Es grüßt dich<br><br>   Friedhelm<br>
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Re: Tempo 100 für über 3,5t

Beitragvon Bernie » 24.06.2004 - 21:59:25

Hallo Friedhelm,<br><br>hast ja recht. Drum kehren wir zu unseren deutschen Tugenden zurück und halten uns einfach an die Siegeln der Gesetze. <br>Wir fahren vorschriftsmäßig uns wünschen uns nur weniger Verkehr. <br><br>Das wäre bestimmt manchen lieber, als 20km/h schneller.<br><br>Gruß Bernie
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Beitragvon ez » 27.03.2007 - 08:34:30

Ausnahmen von § 18 StVO ...

Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 18. März 2005 (BGBl. I Nr. 18 S. 866).

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.

Ich fahre einen Ducati 2,8 tdi mit Alko Fahrgestell 3Achsen, zGg, 4,5t und ich darf 100km/h fahren obwohl die Höchstgeschwindigkeit laut Brief 125 km/h ist und der Bock laut Tacho auch spielend 140 km/h erreicht.
Da ich nur in Ausnahmefällen die Autobahn benutze und auf Reisen fast ausschließlich Bundes- und Landstraßen benutze ist mir die Höchstgeschwindigkeit vollkommen egal.
Ich halte 100km/h für vollkommen ausreichend, so wie für PKW 130km/H
Aus Bremen herzliche Grüße, Erwin
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Beitragvon nager69 » 28.03.2007 - 19:41:29

Halo Erwin

du hast Recht, wir sollten Reisen und nicht Rasen!!!

Gruß aus Bous

Alex aus SLS
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Beitragvon Bernhard 2 » 07.04.2007 - 22:40:43

Hallo Ihr Lieben !

Als Neuling in diesem Forum habe ich mir alle Berichte über die Höchstgeschwindigkeiten und unterschiedlichen Fahrweisen der Forumsmitglieder erst einmal durchgelesen. Mein 3,5 t WoMo wird
Ende des Monats von Goldschmitt auf 3,85 t aufgelastet, da ich mir
gleichzeitig einen Heckträger von Linnepe für meinen Roller montieren lasse. Ich werde dann auch nur noch 100 km/h fahren können. Das heißt, wenn ich auf meinem Tacho 110 km/h angezeigt bekomme, sind es ca. echte 103 - 105 km/h. Das hat bisher gereicht und wird auch weiterhin reichen. Was ungewohnt sein wird ist, dass ich nun bei einem Überholverbot für LKW auch nicht mehr überholen darf, da ich bei 3,85 t als LKW eingestuft werde. Unverständlich ist, dass der Reisebus, der 100 km/h fahren darf, nicht unter dieses Verbot fällt.

Viele Grüße Bernhard
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Bus , Lkw, PKW

Beitragvon Wilfried . M » 07.04.2007 - 23:20:58

Lieber Bernhard,
es ist nun mals so, daß es in der Nennung zur StVO , auf BAB, drei Nennungen gibt, welche als Zusatzschilder zum Hauptzeichen zu nennen sind.
PKW , LKW , BUS.

Denk mal zurück, da gab es noch ein anderes Zusatzschild, daß wo ein Pferdefuhrwerk drauf war.

Diese Schilder und das mit dem Traktor, findet man noch in Polen.

Liebe Grüße
Wilfried
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Beitragvon Bernhard 2 » 07.04.2007 - 23:38:24

Hallo Wilfried,

da fällt mir noch etwas ein. Mit der Auflastung auf 3,85 t, ist nun auch jedes Jahr die Au fällig. Mir fehlt da die Logik, wieso bei 350 kg Auflastung nun ein anderes Abgasverhalten auftritt.
Das Zusatzschild mit dem Pferdefuhrwerk auf der BAB habe ich zum Glück noch nicht gesehen. Wenn mich mal eins überholt, werde ich stutzig.

Viele Grüße und frohe OSTERN

Bald geht es mit dem WoMo auf nach Kosika.
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Auflastung

Beitragvon Wilfried . M » 07.04.2007 - 23:54:44

Lieber Bernhard,
es geht dabei nicht um Deine 350Kg Auflastung, sondern um das Limit der über 3,5 Tonnen.
Irgendwo muß eine Grenze gesetzt werden und da ist eben auch die Bedingung der ASU verbunden.
Das ist keine Schickane, sondern gesetzliches Limit.

Liebe Grüße auch für Dich und Deine Liebe für Ostern, und wenn Du dann im Stau stehst, fahr Deine Antenne raus und schau Fernsehen.
Liebe Grüße
Wilfried

- jetzt gehe ich in die Heia :wink:
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