Schweizer Kontrollen

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

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Beitragvon Gimmund » 12.07.2007 - 23:59:36

löffl hat geschrieben:primär war nicht die geplante überschreitung einer vorschrift das ziel der frage. es ging mir einfach generell darum, mit welchen kosten da in etwa zu rechnen ist,

sorrry löffl,
du bist nicht beim thema.
ok, wir reden nicht von einer geplanten üerschreitung des zGG, aber, wenn die Strafen moderat sind, würdet du es billigend in Kauf nehmen.
Und da bleib ich dabei, das Ticket ist das geringste Problem.
Nehmen wir mal ein ich habe einen 3.5Tonner um 10% überladen.
Sind 350kg. Wasser und Abwasser ablassen bring rund 100 kg. Meine Frau zurück lassen weitere knapp 50kg - aber dann :?: :?:
Was von deiner Ausrüstung ist so unwichtig, dass du rd. 200 kg einfach so an der Autobahn stehen lässt :?: :?:

Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon Alfrederix » 13.07.2007 - 00:10:27

Gwaihir hat geschrieben:Nehmen wir mal ein ich habe einen 3.5Tonner um 10% überladen.
Sind 350kg. Wasser und Abwasser ablassen bring rund 100 kg. Meine Frau zurück lassen weitere knapp 50kg - aber dann :?: :?:
Was von deiner Ausrüstung ist so unwichtig, dass du rd. 150 kg einfach so an der Autobahn stehen lässt :?: :?:

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Hi Gwaihir,
die schweizer Zöllner lassen dich auch bei der Ausreise auf die Waage fahren, dann nützt das Ausladen nix mehr.
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Beitragvon löffl » 13.07.2007 - 00:12:44

hallo,

irgendwie reden wir aneinander vorbei *grübel*

ich will nicht wissen, wie hoch die eventuelle strafe wäre, sondern einfach nur wie hoch die mautgebühr für fzg > 3,5t ist.
ich gehe grundsätzlich davon aus, dass wir tendenziell leicht überladen sind, ohne es genau zu wissen. gut möglich, dass es sich dabei "nur" um 5% überladung handelt.

und außer der frau (woher weißt du, wie viel meine frau wiegt??? stimmt übrigens ziemlich genau - 53 kg) hätt ich ja noch ca weiter 90 kg lebendgewicht an kindern in reserve *ggg*

also dann -schönen abend noch!

gruß löffl
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Beitragvon Lacky » 13.07.2007 - 07:34:47

Uli_bw hat geschrieben:Versucht blos nicht mit der Annahme, dass ein kleinerer Grenzübergang weniger scharf kontrolliert wird zu rechnen.

Sobald die gesehen hatten dass wir die Schwerverkehrsabgabe bezahlt hatten war Ruhe.

So wie ich das sehe wollen die nur die 3,5t auf die Waage.

Grenzübergang von Bregenz kommend, aber nicht St Margarethen gleich neben dem Zöllner stand die Waage...

Wir wurden zum Zollhäuschen gelotst und durften dort zahlen...
Dann war Ruhe,

ULI


Ich denk mal auch die wollen hauptsächlich die bis 3,5t prüfen, dann mach ich es ganz einfach, ich bezahle die Schwerlastabgabe,
(ist ja auch billiger als die Vignette) obwohl ich nur 3,5t habe und alle sind zufrieden, oder wollen die den KFZ-Schein sehen
wenn die Schwerlastabgabe bezahlt wird?
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Beitragvon harley55 » 13.07.2007 - 08:28:09

guten tag

ja, ich habe ein CH nummernschild

zollamt laufenburg geht nicht mehr durch die altstadt. etwa 1 km weiter oben wurde eine neue brücke und ein neues zollamt gebaut. daher ist es kein problem mehr.

grüsse harley
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Beitragvon Uli_bw » 13.07.2007 - 09:16:27

Lacky hat geschrieben:Ich denk mal auch die wollen hauptsächlich die bis 3,5t prüfen, dann mach ich es ganz einfach, ich bezahle die Schwerlastabgabe,
(ist ja auch billiger als die Vignette) obwohl ich nur 3,5t habe und alle sind zufrieden, oder wollen die den KFZ-Schein sehen
wenn die Schwerlastabgabe bezahlt wird?


Genau das geht nicht, da Du deinen Fahrzeugschein zum bezahlen der Schwerlastabgabe benötigst.
Vorschlag:
Lass die Frau und Kinder mit dem Rad über die Grenze fahren (macht denen auch Spaß) und lad sie dahinter wieder ein - dann dürftest Du kein Problem haben.
Wenn Du gefragt wirst warum alleine - Du fährst der Familie hinterher.

Uns hatten sie damals so kritisch befragt weil noch die Vignette vom letzten Jahr an der Scheibe hing.

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Beitragvon Gimmund » 13.07.2007 - 10:11:58

Lacky hat geschrieben:Ich denk mal auch die wollen hauptsächlich die bis 3,5t prüfen, dann mach ich es ganz einfach, ich bezahle die Schwerlastabgabe,
(ist ja auch billiger als die Vignette) obwohl ich nur 3,5t habe und alle sind zufrieden, oder wollen die den KFZ-Schein sehen
wenn die Schwerlastabgabe bezahlt wird?


Genau das geht eben nicht.
Bis 3,5t Vignettenpflicht auf Autobahnen, ab 3,5t Schwerverkehrsabgabe für alle Strassen. Die Schwerverkehrsabgabe ist auch gestaffelt, ein 40t LKW zahlt mehr, als ein 5t Wohnmobil.

Dein Vorschlag würde ja heissen, das du dich sozusagen frei kaufst, weil du mit einem überladenen Womo durch die Gegend fährst.
Läuft nicht, in dem Fall ist Ablasten angesagt.

Gruss,
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Beitragvon Hugole » 27.07.2007 - 07:56:02

Grüezi zusammen,

als ehemaliger D-CH Vielgrenz Hin- und Herfahrer kann ich nur sagen und dies gilt für PKW sowie für das WOMO.
- ich habe noch nie ein WOMO gesehen, welches kontrolliert wurde
- ich wurde immer nur an kleinen Grenzübergängen kontrolliert
- an großen Übergängen, z.b. Basel, gibt es keine Probleme.
- Niemals über Frankreich einreisen, dort stehen nur unterbezahlte Sozialneider an der Grenze.
- speziell Kreuzlingen ist berüchtigt für DDI (Deutsche Dunkelgeld Importe) nach CH.

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