Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

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Moderator: Mods

Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Leif » 29.02.2008 - 11:21:51

hi,

immer dieses halbwissen :)

für england mag das gelten, aber zumindest polen - ein eu-land! - verhält sich da gegensätzlich zu allen weiteren mitgliedsstaaten. und das war grade auf der einschlägigen seiten nachzulesen, u.a. auf der adac-seite:

adac-meldung zur mitführungspflicht von vollmachten in polen

dann gibt's noch auf der seite der polizei brandeburg infos zum thema und ein formularvordruck zum download:

polizei brandenburg

an dieser stelle ein dank an lowcostdriver, der die links im anderen forum gefunden und bereitgestellt hat.

gruss
Leif
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Gimli » 29.02.2008 - 11:51:31

Leif hat geschrieben:hi,

immer dieses halbwissen :)

...
gruss
Leif


Hallo,

wieso "Halbwissen" .... ???

Die Frage dreht sich im Detail um Großbritannien ( nicht: England ) ... Polen wurde doch erst später von Wilfried eingebracht und auch richtig erläutert.

Gruß,
Uwe
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon URi » 29.02.2008 - 12:15:19

Leif hat geschrieben:immer dieses halbwissen :)


Hi Leif (Warum eigentlich nicht High Life? :D )

Also ich fühlte mich auch schon vor Deinem Beitrag umfassend informiert.

1.
Großbritannien unproblematisch (Das war die Eingangsfrage!)

2.
EU außer Polen unproblematisch

3.
Für Polen braucht man eine entsprechende Vollmacht

Ich kann da kein Halbwissen entdecken! Übrigens auch keine Links von LCD???

Es sei denn, Du weißt noch (neue, weitere) Sachen zum Thema, die Du uns noch nicht verraten hast.

Gruß Uwe
Heute ist der erste Tag vom Rest Deines Lebens!
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Wilfried . M » 29.02.2008 - 13:46:26

Hallo Alfrederix,
Dein Hinweis ist nicht von der Hand zu weisen.
Wenn aber der Fahrer in einem Automobilclub ist und die Klausel " Rückholung " mit Ersatzfahrer enthalten ist, so entfällt der Zoll und die nachträgliche Berechtigung.
Gruß
Wilfried
Eine Berechtigung könnte so aussehen :

Ich als Halter des Fahrzeuges, Name, Vorname, Heimatanschrift, mit dem Kennzeichen AB CD 123, berechtige auf Dauer meine Gattin, oder von meiner Gattin eingesetzten Fahrer , zum führen meines oben aufgeführten Kfz, zur Rückführung in den Wohnort , bzw. in den im Fahrzeugschein eingetragenen Ort.

Unterschrift
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon campi » 01.03.2008 - 17:21:20

Ich verstehe die Diskussion nicht :)
Ob das Vorschrift ist oder nicht,so ein Zettel ist in 3 Minuten geschrieben und kostet nichts.
Auch ohne ADAC Vormular,das ist ja schließlich nicht amtlich.
Wenn er nicht gebraucht wird ist es auch gut,schmeiß ihn hinterher weg,schaden tut er keinen.

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
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