@Heinrich und alle Anderen!
Das frage ich dann natürlich nach, ob das "Anmelden oder zum TÜV fahren" mit dem alten Kennzeichen ohne Stempel geht, wäre auch mir neu!
Allerdings: Ich kenne das aber ganz sicher vom "Abmelden", da darf man mit dem abgekratztem Kennzeichen von der Abmeldestelle auf
direktem Weg nach "Hause"(evtl. auch zur Garage bzw. Unterstellplatz? Weiß ich jetzt nicht!) fahren!
Meine Versicherung wurde automatisch informiert nach Abmeldung, die zuviel gezahlten Beiträge wurden mir auch schon erstattet,
genauso wie die zuviel gezahlten KFZ-Steuern!
Ich kann meine Versicherung aber bei Wiederanmeldung innerhalb (ich meine sogar eines Jahres) eines halben Jahres,
wieder zu meinen alten Versicherungs-Bedingungen aufleben lassen!
Ich dachte mir schon, daß ich im März anmelden muß, um ein Kurzzeitkennzeichen im April zu sparen! Falls das mit den alten Schildern nicht klappen sollte!
Evtl. gibt mir meine TÜV-Werkstatt ja auch für die Fahrt vom Bauern zu ihr(1km) ein rotes Kennzeichen, obwohl das
versicherungstechnisch nicht unbedingt korrekt wäre!
Danke für eure Antworten
Gruß
Wurlitzer