Hallo!
Wilfried . M hat geschrieben:Hallo Lacky,
dieses Schild gibt es laut StVO und StVG nicht.
Gruß
Wilfried
Es ist aber sehr wohl möglich, StVO-konforme Übernachtungsverbote auszuschildern. Konkrete Hinweise, wie das geht, sollte ich hier aber vielleicht besser nicht geben...
MacLeod hat geschrieben:Auch wenn die Gemeinde Eigentümer des Platzes ist, müssen Schilder aufgestellt werden, die den geltenden Richtlinien entsprechen. Alles andere sind -rechtlich gesehen- Anregungen und Hinweise

.
Das ist nicht ganz richtig! Auch Schilder, die nicht den Richtlinien entsprechen, sind
gültige Verwaltungsanordnungen und daher zu befolgen! Andernfalls droht Bußgeld. Zwar kann man bei nicht korrekter Beschilderung die zuständige Behörde per Verwaltungsklage dazu zwingen, die Beschilderung richtlinienkonform zu gestalten, aber so lange die Schilder da stehen gelten sie auch und müssen befolgt werden.
MacLeod hat geschrieben:... und, was die verbindliche Willenserklärung des Grundstückseigentümer anbelangt:
wenn dessen Grundstück nicht "abgeschlossen" ist, also dort Jedermann ( ohne ZUgangskontrolle ) tatsächlich mit Fahrzeugen pp. verkehren kann, so befindet man sich im sog. "tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum" ( im Gegensatz zu dem "gewidmeten öffentlichen Verkehrsraum" ). Es gelten also die StVO, StVZO, das StVG etc. .
Richtig. Dennoch gelten auf
Privatgrund zusätzlich auch Willenserklärungen des Grundeigentümers. Und der Privateigentümer kann zwar bei "Verstößen" gegen seine Willenserklärung keine Bußgelder verhängen, er kann aber sehr wohl bei Nichtbefolgung per sog. "Besitzstörungsklage" seinen Willen durchdrücken, was in der Regel
erheblich teurer kommt als ein Bußgeld! Übernachtung auf offensichtlichem Privatgrund (z.B. Supermarktparkplatz) daher nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers.
Lacky hat geschrieben:Würden die Womos nicht so ein großes "Campingverhalten" zeigen würden bestimmt weniger Schilder aufgestellt werden.
Das wollte ich rüber bringen.
Da hast Du völlig Recht. Ich habe auch schon mal auf einem Wanderparkplatz ein solches Verhalten erlebt: Zugegeben, er stand ganz hinten in der unauffälligsten Ecke des Parkplatzes, aber er hatte die Markise unten, Campingmöbel und Grill draußen, und in einiger Entfernung hinter einem Busch knatterte und stank der Generator vor sich hin. Als ich eine Woche später wieder vorbeikam, stand er immer noch genau so da. Kurzum, zur perfekten Dauercamper-Idylle fehlten nur noch die Gartenzwerge!
So ein Verhalten ist natürlich eindeutig verbotenes "Wildcampen", aber für die Gemeinden ist es offenbar weitaus bequemer, einfach generelle Verbote auszusprechen, anstatt im Einzelfall mit der gegebenen Härte gegen solch offensichtlichen Missbrauch vorzugehen.
Christine hat geschrieben:ich glaube, dass ist auch das Problem mit den "SP" aus den Womo-Büchern!
In Südschweden sind mittlerweile fast alle Plätze, die in den Womoführern beschrieben sind, mit Verbotsschildern verziert!
Speziell in Skandinavien kommt oft noch der
Irrtum hinzu, dass das "Jedermannrecht" ein solches Verhalten erlauben würde. Richtig ist aber, dass das "Jedermannrecht" ausschließlich für nicht motorisierte Touristen (Wanderer, Radfahrer) mit Zelt gilt.
MfG
Gerhard