aus eigener leidvoller Erfahrung ich kann nur zu gut verstehen, wie Du Dich fühlen musst!
Deinen Frust, wie weiter oben vorgeschlagen, hier abzulassen ist sicher eine Möglichkeit, Deine Nerven ein wenig zu beruhigen, birgt aber auch die Gefahr, weitere Meinungen der Mitglieder zu veröffentlichen, die Deiner Angelegenheit vielleicht nicht gerecht werden könnten.
Alles was wir als Lesende hier zu diesem Thema schreiben können ist reine Kaffeesatzleserei, da wir nicht genau wissen, was sich zwischen Dir, dem Händler, dem Hersteller und Deinem Anwalt abspielt.
Das musst Du uns auch gar nicht weiter mitteilen, da (siehe das Posting meines Mit-Mod Klaus) Ihr Euch scheinbar in einem schwebenden Verfahren befindet und Du uns außerdem keine Rechenschaft zu Deinem Vorgehen geben musst.
Was immer sich hinter der "Notreparatur" verbirgt, vermag ich nicht zu beurteilen, ich kann Dir aber sagen, dass ich etwa 40 (!!!) Werkstattaufträge unterschreiben musste, bevor mein WOMO während der Garantiezeit auf Kosten des Herstellers beim Händler nachgebessert und repariert wurde. Teile wurden ausgetauscht oder durch bessere ersetzt usw. usw. Insgesamt waren bei dem damals niegelnagelneu erstandenen WOMO im Laufe von 1 1/2 Jahren zwischen 50 und 60 Mängel festzustellen! Ich spreche von, wie einige unserer Mitglieder hier wissen und teils miterlebt haben, von teilweise massiven und gravierenden Schäden. Geärgert und aufgeregt habe ich mich maßlos und der Zeit- und Fahraufwand war riesig groß!
Von Wandlung war allerdings nie die Rede und einen Anwalt musste ich nicht ins Spiel bringen, weil immer alles unter zigfacher Entschuldigung des Händlers, der ja auch nichts für die Schlamperei bei der Herstellung kann, zu meiner Zufriedenheit behoben wurde. Okay, ich habe natürlich nicht nur "bitte, könnten Sie mal freundlicherweise..." gesagt, sondern schon recht deutlich mein Recht eingefordert. Und das besagte eben lt. Vertragsbedingungen: Nachbesserung!!!
Mittlerweile hab ich jedenfalls ein 2 1/2 Jahre altes runderneuertes WOMO, kann mit Humor auf die Angelegenheit zurückblicken und möchte gar kein anderes fahren (für Insider: die Frage hatte sich ja gerade gestellt

Und bitte... ich möchte jetzt keine Diskussion darüber, ob meine Vorgehensweise damals angebracht war oder nicht! Das Thema ist durch!
Vielleicht ist in deinem Fall die Beauftragung eines Rechtsanwaltes nötig - das kann ich nicht beurteilen und es steht mir auch nicht zu. Du wirst schon wissen, wie Du Dich zu verhalten hast und welche Gangart angebracht ist.
Mir geht es nur darum, Dir aufzuzeigen, dass Deine WOMO- Problematik total ärgerlich ist und Du mit viel Geduld (auch wenn's noch so schwer fällt!) und freundlicher Bestimmtheit Dein Recht einfordern solltst... und dass Du leider nicht allein bist.
In diesem Sinne wünsche Ich Dir gutes Gelingen und schreib mal wie's gelaufen ist, wenn alles geklärt ist!
Herzliche Grüße
Anette